Abmahnung
Die Abmahnung ist ein sogenannter „außergerichtlicher Rechtsbehelf“ und soll eigentlich einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vermeiden. Es gibt sie in fast jedem Rechtsgebiet. Die Rechtsanwaltskanzlei Kläner hilft Ihnen bei allen Abmahnungen, die mit Wettbewerbsrecht, mit Urheberrecht oder auch mit Arbeitsrecht zu tun haben. Um Klartext zu sprechen: Wir helfen Abgemahnten, also Personen und Unternehmen, die eine Abmahnung erhalten haben. Wir helfen aber auch Unternehmern, Unternehmen und Privatpersonen, deren Rechte verletzt werden, und sprechen für diese dann eine Abmahnung aus beziehungsweise beschreiten danach für Sie den Rechtsweg.
Woraus besteht eine Abmahnung eigentlich?
Die Kostennote
Verhasst sind Abmahnungen für Ihre Kostennoten beziehungsweise für die Kostenerstattungsansprüche, welche der Abmahner meistens gleich mit einfordert. Die Streitwerte im gewerblichen Rechtsschutz (also Marken-, Wettbewerbsrecht und Co.) sowie im Urheberrecht sind hoch. Aus den Streitwerten leiten sich die konkreten Abmahngebühren ab. Das bedeutet: Je höher der Streitwert, desto höher die Abmahngebühr. Vierstellige Beträge sind hier an der Tagesordnung.
Abmahnung erhalten - was ist zu tun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig agieren. Das bedeutet: nichts unterschreiben und nichts bezahlen – erstmal. Dann sollte Ihr Weg zu einem Rechtsanwalt führen, der auf die abgemahnten Rechtsthemen spezialisiert ist. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Strategie die für Sie richtige sein kann. Bei weitem ist die Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ kein Allheilmittel. Wir kennen Fälle, in denen die leichtfertige Abgabe einer solchen Erklärung schnell zum Bumerang geworden ist und der Abgemahnte wegen Folgeverstößen hohe Vertragsstrafen an den Unterlassungsgläubiger (so heißt der Abmahner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung) zahlen musste. In diesen Fällen wäre es besser und billiger gewesen, keine Erklärung abzugeben und stattdessen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage in Kauf zu nehmen.