Abmahnung

Die Abmahnung ist ein sogenannter „außergerichtlicher Rechtsbehelf“ und soll eigentlich einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vermeiden. Es gibt sie in fast jedem Rechtsgebiet. 

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Woraus besteht eine Abmahnung eigentlich?

Im Urheber- und Wettbewerbsrecht besteht eine Abmahnung allermeistens aus einem Unterlassungs- und einem Kostenteil. Der Abmahner meint, dass der Abgemahnte eine Rechtsverletzung begehen würde und er deshalb zur Unterlassung verpflichtet sei. Der Abgemahnte soll deshalb eine Unterlassungserklärung abgeben, die strafbewehrt ist. Darunter versteht man das Versprechen des Abgemahnten an den Abmahner, sollte sich die Rechtsverletzung wiederholen, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Von der Höhe her liegen Vertragsstrafen immer im vierstelligen Bereich.

Die Kostennote

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig agieren. Das bedeutet: nichts unterschreiben und nichts bezahlen – erstmal. Dann sollte Ihr Weg zu einem Rechtsanwalt führen, der auf die abgemahnten Rechtsthemen spezialisiert ist. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Strategie die für Sie richtige sein kann. Bei weitem ist die Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ kein Allheilmittel. Wir kennen Fälle, in denen die leichtfertige Abgabe einer solchen Erklärung schnell zum Bumerang geworden ist und der Abgemahnte wegen Folgeverstößen hohe Vertragsstrafen an den Unterlassungsgläubiger (so heißt der Abmahner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung) zahlen musste. In diesen Fällen wäre es besser und billiger gewesen, keine Erklärung abzugeben und stattdessen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage in Kauf zu nehmen.

Abmahnung erhalten - was ist zu tun?

Die Kanzlei Kläner ist erfahren und hilft, die Ansprüche von Urhebern und Rechteinhabern durchzusetzen. Das bedeutet in den meisten Fällen: Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche werden nach Absprache mit Ihnen zunächst im Wege der Abmahnung vom Rechtsverletzer geltend gemacht. Soweit noch erforderlich, schließt sich daran manchmal ein notwendiges gerichtliches Verfahren an, meist im Bereich der Schadensersatzansprüche.

Auf der anderen Seite vertritt die IT Kanzlei Kläner aber auch vermeintliche Rechtsverletzer und hilft, die im Raum stehenden Ansprüche abzuwehren. Die richtige Taktik ist Frage Ihres Einzelfalls und sollte im Vorfeld zwischen Anwalt und Mandant genau besprochen werden. Die Kanzlei vertritt gleichermaßen mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Sofern Sie Beratung im Bereich des Urheberrechts wünschen, sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner – nicht nur im Raum Koblenz – sondern bundesweit.

Wollen Sie eine Abmahnung aussprechen?

Die Medaille hat aber bekanntermaßen immer zwei Seiten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass jemand Ihre Rechte (Urheber-/Marken-­/Wettbewerbs-/Designrechte) verletzt hat und Sie dagegen vorgehen möchten, stehen wir Ihnen gerne für eine Prüfung Ihres Anliegens und gegebenenfalls auch für ein aktives Tätigwerden zu Verfügung. Niemand ist gehalten, Rechtsverletzungen einfach hinnehmen zu müssen. Wir vertreten außergerichtlich und vor Gericht und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc. durchzusetzen. Ausgangspunkt dafür ist allermeist die hier zitierte Abmahnung. Manchmal reicht diese schon, um den Verletzer zu überzeugen, sein Handeln einzustellen und gegenüber Ihnen eine Unterlassungserklärung abzugeben. 

Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Berechtigung der Abmahnung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen

Reduzierung der Abmahnkosten

Wir helfen, die Abmahnkosten zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden

Vermeidung von Haftungsfallen

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen

Unterlassungs-
erklärung

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist

Nehmen Sie Kontakt auf!

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und benötigen nun professionelle Hilfe von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt? Möchten Sie einen eigenen Unterlassungsanspruch durchsetzen, weil jemand Ihre Rechte verletzt? Gerne sind wir in allen Fragen rund ums Thema Abmahnung Ihr Ansprechpartner und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme – nicht nur rund um Koblenz und Neuwied, sondern selbstverständlich bundesweit.

KOSTENFREIE ERSTBERATUNG

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Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs berät Sie ein Anwalt aus unserem Team zu Ihrem Anliegen. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

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