Abmahnung
Die Abmahnung ist ein sogenannter „außergerichtlicher Rechtsbehelf“ und soll eigentlich einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vermeiden. Es gibt sie in fast jedem Rechtsgebiet.
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Woraus besteht eine Abmahnung eigentlich?
Im Urheber- und Wettbewerbsrecht besteht eine Abmahnung allermeistens aus einem Unterlassungs- und einem Kostenteil. Der Abmahner meint, dass der Abgemahnte eine Rechtsverletzung begehen würde und er deshalb zur Unterlassung verpflichtet sei. Der Abgemahnte soll deshalb eine Unterlassungserklärung abgeben, die strafbewehrt ist. Darunter versteht man das Versprechen des Abgemahnten an den Abmahner, sollte sich die Rechtsverletzung wiederholen, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Von der Höhe her liegen Vertragsstrafen immer im vierstelligen Bereich.
Die Kostennote
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig agieren. Das bedeutet: nichts unterschreiben und nichts bezahlen – erstmal. Dann sollte Ihr Weg zu einem Rechtsanwalt führen, der auf die abgemahnten Rechtsthemen spezialisiert ist. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Strategie die für Sie richtige sein kann. Bei weitem ist die Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ kein Allheilmittel. Wir kennen Fälle, in denen die leichtfertige Abgabe einer solchen Erklärung schnell zum Bumerang geworden ist und der Abgemahnte wegen Folgeverstößen hohe Vertragsstrafen an den Unterlassungsgläubiger (so heißt der Abmahner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung) zahlen musste. In diesen Fällen wäre es besser und billiger gewesen, keine Erklärung abzugeben und stattdessen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage in Kauf zu nehmen.
Abmahnung erhalten - was ist zu tun?
- Erstmal Ruhe bewahren. Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
- Keinen Kontakt zum Gegner. Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.
- Immer die Fristen beachten. Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
- Nicht ungeprüft unterschreiben. Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
- Nicht ungeprüft bezahlen. Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.
Die Kanzlei Kläner ist erfahren und hilft, die Ansprüche von Urhebern und Rechteinhabern durchzusetzen. Das bedeutet in den meisten Fällen: Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche werden nach Absprache mit Ihnen zunächst im Wege der Abmahnung vom Rechtsverletzer geltend gemacht. Soweit noch erforderlich, schließt sich daran manchmal ein notwendiges gerichtliches Verfahren an, meist im Bereich der Schadensersatzansprüche.
Auf der anderen Seite vertritt die IT Kanzlei Kläner aber auch vermeintliche Rechtsverletzer und hilft, die im Raum stehenden Ansprüche abzuwehren. Die richtige Taktik ist Frage Ihres Einzelfalls und sollte im Vorfeld zwischen Anwalt und Mandant genau besprochen werden. Die Kanzlei vertritt gleichermaßen mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Sofern Sie Beratung im Bereich des Urheberrechts wünschen, sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner – nicht nur im Raum Koblenz – sondern bundesweit.
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Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung
Berechtigung der Abmahnung
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen
Reduzierung der Abmahnkosten
Wir helfen, die Abmahnkosten zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden
Vermeidung von Haftungsfallen
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen
Unterlassungs-
erklärung
Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist
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