Eine Mandantin hat uns eine urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner vorgelegt. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Motion E-Services GmbH, Osterfeldstraße 12-14, 22529 Hamburg. Die abmahnende Gesellschaft würde von CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ständig in allen Fragen des Urheberrechts sowie gewerblichen Rechtsschutzes beraten und vertreten werden. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die Motion E-Services GmbH sei Teil einer Unternehmensgruppe, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Kleidungsstücken tätig ist. In der Sache wird unsere Mandantin vorgeworfen, über eBay eine Jacke der Marke Dreimaster zu bewerben und zu vertreiben und dabei eine Fotografie der Motion E-Services GmbH ohne Genehmigung zu verwenden. Die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner verlangt von unserer abgemahnten Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Rechtsanwaltskosten sowie urheberrechtlichen Schadensersatz.
Unterlassungserklärung abgegeben – aber nicht akzeptiert
Die Mandantin hat sich entschlossen, eine Unterlassungserklärung gegenüber der Abmahnerin abzugeben. Dabei verwendete die Mandantin nicht die von der Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche der Abmahnung beilag, sondern modifizierte die Erklärung unter mehreren Aspekten. Von der Unterlassungserklärung ausgenommen wurden beendete aber noch aufrufbare eBay-Angebote der Mandantin. Es handelt sich um eine beliebte Haftungsfälle. Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, verpflichtet sich grundsätzlich, auch veraltete Inhalte innerhalb des Caches von Internetsuchmaschinen (zum Beispiel Google) und auch beendete Angebote bei eBay, die sich noch aufrufen lassen, zu entfernen. Vergisst oder unterlässt man diese Entfernung, werden Vertragsstrafen wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fällig. Wir unterhalten uns hier über Beträge Vergütung gerne 2.500,00 € aufwärts. Pro Verstoß. Die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner akzeptierte die in diesem Aspekt modifizierte Unterlassungserklärung nicht und reichte für die Hamburger Gesellschaft Klage ein.
Unterlassung, Abmahngebühr und Schadensersatz
Mit der zugrunde liegenden Abmahnung wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 97 Abs. 1 UrhG), die Erstattung von Rechtsanwaltskosten (§ 97a Abs. 3 UrhG) und urheberrechtlicher Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG gefordert. Als Gegenstandswert sind 1.000,00 € angesetzt worden. Der Schadensersatz wurde noch nicht beziffert. Die abgemahnte Mandantin sollte aber bereits Anerkenntnis abgeben, gegenüber der Motion E-Services GmbH allen Schaden zu ersetzen, der durch die vermeintlich urheberrechtswidrigen Handlungen entstanden ist oder zukünftig noch entstehen wird.
Vorsicht vor eBay-Abmahnungen
Der vorliegende Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie gefährlich eine eBay Abmahnung sein kann. Meine Mandantin hat alles richtig gemacht und sich entschlossen, die Unterlassungserklärung um die Haftungsfälle beendete Angebote bei eBay zu reduzieren. Hätte sie dies nicht getan und die von der Kanzlei Motion E-Services GmbH vorgeschlagene Unterlassungsklage abgegeben, hätte sie jetzt mit Sicherheit eine beträchtliche Vertragsstrafe an die abmahnende Gesellschaft aus Hamburg zu bezahlen. Deshalb, weil es allein in der Hand von eBay liegt, ob und wann beendete Angebote entfernt werden und damit nicht mehr aufrufbar sind.
Auch Abmahnung von CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner bekommen?
Finden Sie sich in diesem Artikel wieder und möglicherweise auch von der Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg abgemahnt worden? Ist Ihnen eine vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt worden und sie wissen nicht, was sie damit machen sollen? Nutzen Sie das bundesweite Angebot meiner Kanzlei und lassen Sie die Abmahnung kostenlos von mir im Rahmen einer Ersteinschätzung überprüfen. Bewahren Sie Ruhe. Die Ihnen gesetzten Fristen sollten trotzdem ernst genommen werden. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ich kenne den Abmahner und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Andere Auftraggeber der Kanzlei CBH
Die Kanzlei CBH vertritt neben Burberry noch zahlreiche weitere Unternehmen der Modeindustrie. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH für einen anderen Auftraggeber erhalten haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch in diesem Fall. Weitere Informationen über die Kanzlei CBH, Ihre Auftraggeber und Vorgehensweise finden Sie in einem eigenen Artikel, abrufbar unter https://www.it-anwalt-kanzlei.de/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte