Mir liegen zwischenzeitlich mehrere (wettbewerbsrechtliche) Abmahnungen der Klicktivisten GmbH, Pfarrsteige 21-1, 73037 Göppingen vor. Auffällig ist, dass die jeweiligen Abmahnungen von der Klicktivisten GmbH selbst ausgesprochen werden. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße des Abgemahnten gegen die Vorschrift des § 35a GmbHG, der Versand von E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung sowie Impressumsverstöße nach § 5 Telemediengesetz.
Was verlangt die Klicktivisten GmbH in der Abmahnung?
Die Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Bei den abgemahnten Beanstandungen handele es sich um Wettbewerbsverstöße, die jeweils zu einem Unterlassungsanspruch der Klicktivisten GmbH nach § 8 UWG führen würden. Es würde insbesondere ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten bestehen. Für den Fall der Nichtabgabe der geforderten Unterlassungserklärung wird mit einem gerichtlichen Verfahren gedroht. Dass dies keine leere Drohung ist, zeigen mehrere mir bekannte gerichtliche Verfahren der Klicktivisten GmbH.
Gerichtliches Verfahren und Vertragsstrafen
Eine abgemahnte Mandantin gab zu einem späteren Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung gegenüber der Klicktivisten GmbH ab. Kurz darauf erhielt sie dann eine weitere Abmahnung dieser Gesellschaft mit der Aufforderung, wegen vermeintlicher Verstöße gegen die abgegebene Unterlassungserklärung Vertragsstrafen zu zahlen. Diese werden von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Flügler & Partner aus Freiburg mit 19.300,00 € beziffert. Die Einigungsbereitschaft der Klicktivisten GmbH läge bei 15.000,00 €. Ein Teil dieses Betrags ist bereits vor dem Landgericht Dortmund eingeklagt worden. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht immer der richtige Weg ist, mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung umzugehen.
Auch Abmahnung von Klicktivisten GmbH erhalten – was tun?
Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Klicktivisten GmbH erhalten haben sollten, bewahren Sie bitte zunächst die Ruhe. Unterschreiben Sie erst einmal nichts und leisten Sie keine Zahlungen. Bitte beachten Sie aber unbedingt die gesetzten Fristen. Wie der geschilderte Fall zeigt, sind Abmahnungen dieser Gesellschaft überaus ernst zu nehmen. Es drohen schlimmstenfalls Vertragsstrafen im fünfstelligen Bereich. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und nehmen Kontakt mit mir auf. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Und bei Interesse vertrete ich Sie gegen den Abmahner selbstverständlich bundesweit.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner