Meinem Büro liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, welche durch die JUS DIREKT GmbH, Hugo-von-Hoffmannsthalstr. 5, 81925 München ausgesprochen wird. Die Rechtsanwaltsgesellschaft unterhält weitere Büros in Hamburg, Berlin und laut Briefkopf auch auf Mallorca. Geschäftsführer der Gesellschaft und auch Sachbearbeiter der Abmahnung ist Dr. Hauke Scheffler. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Firma Softwareshop24 Witzig UG (haftungsbeschränkt) aus Borna. Die abgemahnte Mandantin würde über das Internet Software vertreiben, ohne Verbraucher dabei eindeutig über das im Fernabsatz bestehende Widerrufsrecht zu belehren. Außerdem fehle in den jeweiligen Angeboten ein Hinweis auf die Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission.
Abmahnung JUS Direkt GmbH – was will der Abmahner?
JUS Direkt GmbH mahnt Rechtsverstöße nach § 3a UWG ab. Ihre Auftraggeberin würde in Bezug auf den Vertrieb von Software in Wettbewerb zu meiner Mandantin stehen und hätte daher Anspruch auf Unterlassung des beanstandeten Verhaltens. Bei einer nicht eindeutigen Widerrufserklärung im Fernabsatz und einem fehlenden Link zur OS-Plattform würde es sich um wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße handeln. Der Abmahner fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung bereits beiliegt. Außerdem soll die abgemahnte Mandantschaft Abmahnkosten aus einem Streitwert von 20.000,00 € erstatten gemäß § 12 UWG. Insgesamt ergäbe sich so ein Betrag in Höhe von 984,60 €. Bei Nichteinhaltung der gesetzten Fristen würden gerichtliche Schritte folgen.
JUS Direkt GmbH zieht für ihre Mandantin vor Gericht
Der Ankündigung folgten dann auch Taten. Obwohl meine Mandantin eine abgeänderte und in wichtigen Punkten reduzierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, zog die JUS Direkt GmbH für die Abmahnerin vor das Landgericht Bochum – und verlor dort. Auch wenn die Angelegenheit für meine Mandantin damit positiv ausgegangen ist, zeigt der Fall, dass man Abmahnungen der JUS Direkt GmbH keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen sollte. Die vom Abmahner gesetzten Fristen sind definitiv ernst zu nehmen.
Auch eine Abmahnung durch die JUS Direkt GmbH erhalten – was tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung durch die JUS Direkt GmbH erhalten? Sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abageben und Abmahngebühren entrichten? Bitte beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Selbst dann, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung rechtswidrig ist. Bereits die Nichtbeachtung einer Frist kann dazu führen, dass der Gegner vor Gericht ziehen kann und dort erheblich weitere Kosten entstehen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und nehmen Kontakt mit mir auf. Ich kenne den Abmahner und habe bereits erfolgreich gegen JUS Direkt GmbH vertreten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme unter 0261 / 96096940 oder unter info @ it-anwalt-kanzlei.de (ohne Leerzeichen).
Ihr Rechtsanwalt Kläner