Ein Mandant hat mir eine Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob, Günteroder Str. 10, 35080 Endbach vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist Anton Manuel Brandl aus Hatzfeld. Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach UWG. RA Jakob und der Abmahner Brandl beanstanden, dass bei den Amazon-Angeboten des Abgemahnten kein klickbarer Link zur sogenannten Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission, kurz OS-Plattform, vorhanden wäre. Diese Pflicht ergäbe sich aus Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013. Der Abgemahnte würde außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstoßen, indem er keine beziehungsweise nur eine unzureichende Datenschutzerklärung vorhalten würde.
Was verlangt der Abmahner?
Rechtsanwalt Jakob fordert den Abgemahnten auf, binnen einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hier soll sich der Abgemahnte verpflichten, für jeden Verstoß gegen die Unterlassungserklärung einen Betrag in Höhe von 5.100,00 € an den Abmahner zu zahlen. Außerdem werden Abmahnkosten nach einem Streitwert von 10.000,00 € verlangt, woraus sich eine Gebühr in Höhe von 887,03 € ableiten würde. Für den Fall, dass die von Rechtsanwalt Jakob in der Abmahnung gesetzte Frist fruchtlos verstreichen würde, kündigt der Abmahner die Durchsetzung seiner vermeintlichen Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe an.
Wie ist die Abmahnung einzuschätzen?
Das Internet ist voll mit Berichten über Abmahnungen von Volker Jakob für Anton Manuel Brandl. Auch dem Autor dieses Artikels sind mehrere bereits ausgesprochene Abmahnungen bekannt. Bemerkenswert ist meiner Auffassung nach der Aspekt der Datenschutzgrundverordnung. Der Abmahner sorgt sich um die Einhaltung des Datenschutzrechts. Seinerseits geht der Abmahner jedoch sorglos mit den personenbezogenen Daten des Abgemahnten um, indem er dem Abgemahnten die Abmahnung mittels ohne Inhaltsverschlüsselung, also unsicher, per E-Mail vorab übersendet hatte. Die DS-GVO schließt einen solchen unsicheren Versand per se aus. Das wird sich der Abmahner entgegen halten lassen müssen.
Wie reagieren auf eine Abmahnung von Anton Manuel Brandl?
Die Gerichte tendieren momentan dazu, Verstöße gegen die DS-GVO als Wettbewerbsverstöße, also als abmahnbar zu betrachten. Ein fehlender oder nicht klickbarer Link zur OS-Plattform ist ebenfalls abmahnbar. Das bedeutet, dass Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Volker Jakob für Anton Manuel Brandl oder für einen anderen Abmahner unbedingt ernst nehmen sollten. Beachten Sie also unbedingt die Ihnen in der Abmahnung gesetzten Fristen. Ansonsten riskieren Sie ein gerichtliches Verfahren, dass Sie kostenmäßig nur deshalb verlieren könnten, weil Sie die Frist missachtet haben. Das gilt auch, wenn Sie die Abmahnung als rechtswidrig oder rechtsmissbräuchlich erachten. Es dürfte andere Wege geben, sich gegen eine Abmahnung von dem Gespann Jakob / Brandl zu verteidigen. Ich kenne den Abmahner und biete Ihnen meine Erfahrung und kostenlose Ersteinschätzung an. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne per E-Mail, per Telefon oder über das Kontaktformular.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner