Manchmal reibt man sich die Augen, wenn der Mandant eine Abmahnung vorlegt. Mir geschehen, als ich eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg auf den Tisch bekam. Denn die Hamburger Rechtsanwälte zeigten Vertretung für niemanden Geringeres als den Gitarristen und Sänger Eric Clapton an. Genau. DEN Eric Clapton. Den Weltstar. Tears in Heaven. In der Sache geht es um einen Doppel-CD-Tonträger mit Aufnahmen eines Clapton-Konzerts, der niemals rechtmäßig veröffentlicht oder in Verkehr gebracht worden sei, so Sasse & Partner. Claptons Urheberrecht wäre verletzt.
Tonträger rechtswidrig auf eBay angeboten
Meinem Mandanten wird konkret vorgeworfen, einen Tonträger unter der Bezeichnung „Eric Clapton & Friends – The A.R.M.S. Benefit Concert“ auf der Handelsplattform eBay zum Verkauf angeboten zu haben. Weil es sich um nicht autorisierte Mitschnitte dieses Konzerts und um einen niemals veröffentlichten Tonträger handele, hätte mein Mandant das urheberrechtliche Verbreitungsrecht von Clapton verletzt und damit gegen §§ 17, 73, 77 und 79 UrhG verstoßen. Clapton hätte daher Anspruch auf Unterlassung, Vernichtung, Aufwendungs- und Schadensersatz. Mein Mandant müsse binnen knapper Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Vor Jahrzehnten in London erworben
Der Mandant selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Er hatte den Tonträger als Clapton-Fan vor Jahrzehnten in einem kleinen Geschäft in London während einer England-Reise erworben. Und nun die böse Überraschung. Ich habe meinen Mandanten darauf hingewiesen, dass man es in der Sache doch mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen könne. Mit etwas Glück und anwaltlicher Technik würde das Gericht Eric Clapton dann vielleicht auch persönlich zum Verhandlungstermin laden. Eine einmalige Gelegenheit zu einer privaten Clapton-Audienz sozusagen.
Abmahnung Sasse & Partner erhalten – was tun?
Haben auch Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten? Nicht im Auftrag Eric Claptons aber eines anderen Abmahners? Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Sie geben unnötig Anlass zu einer gerichtlichen Maßnahme, wenn Sie Ihnen gesetzte Fristen missachten. Lassen Sie die Abmahnung zwischenzeitlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ich kenne den Abmahner. Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei. Nehmen Sie Kontakt auf unter 0261 / 96096941 oder unter info @ it-anwalt-kanzlei.de.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner