Mir wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Hohenzollernring 12, 50672 Köln vorgelegt. Der Verein mahnt selbst ab. Gezeichnet ist die Abmahnung vom Geschäftsführer Joachim Dahlmann. In der Sache geht es um ein eBay-Angebot, innerhalb dessen mit dem Hinweis „ÖKO TEST – gut“ geworben wird. Der abgemahnte eBay-Händler würde aber die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung nicht angeben. Er wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahnkosten aufgefordert.
Fehlende Test-Fundstelle führt zur Wettbewerbswidrigkeit
Die Abmahnung wegen Werbung mit Testergebnissen oder sogar „Testsieger“ – Werbung ist ein Klassiker. Wer einen solchen Hinweis in sein Angebot aufnimmt, sollte zum einen sicher sein, dass ein solcher Test tatsächlich durchgeführt wurde; zum anderen muss der Anbieter in der Tat auch die Fundstelle des Tests benennen können, damit der Verbraucher in die Lage versetzt wird, diesen zu überprüfen. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe verlangte von meinem Mandanten wegen fehlender Fundstelle des Testergebnisses die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Abmahngebühr in Höhe von 198,73 Euro. Letzteres ist nun nicht die Welt. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann aber brandgefährlich werden.
Auf Abmahnung folgt die Klage durch Rechtsanwalt Dr. Marc Zain
Mein Mandant gab aufgrund der wirtschaftlichen Gefahr, die von einer Unterlassungserklärung gerade im Kontext mit eBay ausgeht, keine Unterlassungserklärung ab. Prompt erhob der Verein gegen das Unwesen in Gewerbe und Handel Klage an einem Landgericht. Zuständig dort ist die Kammer für Handelssachen. Beauftragt als Prozessbevollmächtigter war die Anwaltskanzlei Zain, Am Römerturm 1, 50667 Köln. Sachbearbeiter dort war Dr. Marc Zain. Der Streitwert der Klage wurde mit 15.000,00 € angegeben. Verliert man also eine solche Klage, stehen Kosten in Höhe von 4.000,00 € und mehr ins Haus.
Abmahnung oder Klage von Zain Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Haben Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe aus Köln erhalten oder gar eine im Auftrag angefertigte Klage von Zain Rechtsanwälte aus Köln? Bewahren Sie die Ruhe, achten Sie aber auf die Ihnen gesetzten Fristen. Auch wenn Sie meinen, die Vorwürfe treffen nicht zu. Wer nicht reagiert, kann sich am Ende höchstens selbst Vorwürfe machen. Lassen Sie daher die Abmahnung während der gesetzten Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Der richtige Umgang mit einer Abmahnung kann Sie vor hohen Strafen bewahren. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Ich stehe den Abgemahnten bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich unter 0261 / 96096941 oder info @ it-anwalt-kanzlei.de (ohne Leerzeichen).
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner