IT-Recht
Meine Kanzlei ist für Sie im gesamten IT-Recht tätig. Beim Oberbegriff „IT-Recht“ handelt sich um eine Formulierung, der das gesamte Recht im Internet erfasst. Dazu zählen etwa:
- Domainstreitigkeiten
- AGB-Erstellung und Überprüfung
- Vertragsfragen
- Softwareerstellungsverträge
- IT-Projektverträge
- Hostingverträge
- Webshops
- alles rund um eBay, Amazon, Webshops, Facebook
- Widerrufsrecht/Belehrung
- Onlineverträge / Fernabsatz
- Streit mit Telekommunikationsabietern
- mobile Applikationen („Apps“)
- Onlinewerbung
- Datenschutzrecht
- Dialer / Abzocke
- Abofallen
- Online-Banking
- Tauschbörsen
- Online-Betrug+
…und natürlich gerne auch Ihr individuelles Anliegen, welches hier nicht genannt wurde.