IT-Recht

Unsere Kanzlei ist für Sie im gesamten IT-Recht tätig. Beim Oberbegriff „IT-Recht“ handelt sich um eine Formulierung, der das gesamte Recht im Internet erfasst.

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  • AGB-Erstellung und Überprüfung
  • Vertragsfragen
  • Softwareerstellungsverträge
  • IT-Projektverträge
  • Hostingverträge
  • Webshops
  • alles rund um eBay, Amazon, Webshops, Facebook
  • Widerrufsrecht/Belehrung
  • Onlineverträge / Fernabsatz
  • Streit mit Telekommunikationsabietern
  • mobile Applikationen („Apps“)
  • Onlinewerbung
  • Datenschutzrecht
  • Dialer / Abzocke
  • Abofallen
  • Online-Banking
  • Tauschbörsen
  • Online-Betrug

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