Mir sind zwei Abmahnungen der Hiddemann & Weiß GbR, Iggelhorst 11, 44149 Dortmund vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von der Kanzlei HvLS – Hämmerling von Leitner Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg. Sachbearbeiter der Abmahnungen ist Rechtsanwalt Lars Hämmerling. HvLS Rechtsanwälte tragen vor, dass die Hiddemann & Weiß GbR u.a. alkoholartige über das Internet veräußern würde. Bei eBay würde Hiddemann & Weiß diese Waren unter dem Händlernamen „the-giftshop_de“ anbieten. Der abgemahnte Mandant sei ebenfalls gewerblicher Verkäufer auf eBay und würde die ihm obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht erfüllen, so HvLS.
Was wird genau abgemahnt?
Zunächst ein vermeintlicher Verstoß meines Mandanten gegen § 5 Telemediengesetz (TMG). Mein Mandant würde keine Telefon- oder Faxnummer zur Verfügung stellen und damit einen Wettbewerbsverstoß begehen. Darüber hinaus würde er nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, belehren. Und auch nicht darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist. Außerdem nicht über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren. Entsprechende Verpflichtungen folgten aus Art. 246a und Art 246 c EGBGB. Darüber hinaus würde mein Mandant kein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen und damit gegen § 312d BGB und Art. 246 EGBGB verstoßen. Damit aber nicht genug. Der obligatorische Link zur OS-Plattform der EU-Kommission sei ebenfalls nicht vorhanden, entgegen Art 14 Abs.1 der ODR-Verordnung. Außerdem fehlten den Angeboten des Abgemahnten Grundpreisangaben, womit gegen § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen würde. Darüber hinaus müsse unser Mandant nach der Lebensmittelverordnung den Alkoholgehalt bei Getränkeangeboten kennzeichnen, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthielten. Dies sei nicht der Fall und das Verhalten unserer Mandanten als „unlauter“ nach §§ 3, 3a, 5a UWG einzuordnen.
Was will der Abmahner?
HvLS Rechtsanwälte verlangen für die Hiddemann & Weiß GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten nach einem Streitwert in Höhe von 40.000,00 €. Daraus errechnen HvLS Rechtsanwälte eine Abmahngebühr in Höhe von 1.591,91 €, welche der abgemahnte Mandant nach § 12 UWG übernehmen müsse. Die Hiddemann & Weiß GbR wünsche keine persönliche Kontaktaufnahme, weshalb sämtliche Korrespondenz über HvLS Rechtsanwälte in Berlin zu führen wäre.
Auch Abmahnung von HvLS bekommen – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von HvLS Rechtsanwälte aus Hamburg beziehungsweise Berlin erhalten? Im Auftrag der Hiddemann & Weiß GbR oder eines anderen Abmahners? Sollen Sie binnen einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und vierstellige Abmahnkosten tragen? Bitte seien Sie nicht voreilig. Im Kontext mit eBay ist bei Abmahnungen allerhöchste Vorsicht geboten. Wer eine zu weite Unterlassungserklärung abgibt, verpflichtet sich mitunter auch für beendete Angebote, haftet also dafür mit mehreren tausend Euro pro Verstoß. Kann ich Ihnen behilflich sein? Profitieren Sie doch von meiner Erfahrung – der Abmahner ist mir bekannt. Die Abgemahnten erhalten bundesweit von mir eine kostenfreie Ersteinschätzung. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner