Meiner Kanzlei liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der JUSTUS-Rechtsanwalts GmbH, Windmühlenstr. 15, 31535 Neustadt vor. Auftraggeberin der Abmahnung ist die AS ecom GmbH, Lehrter Str. 10, 31319 Sehnde mit dem Geschäftsführer Andreas Schulz. Sachbearbeiter bei JUSTUS-Rechtsanwalts GmbH ist Rechtsanwalt Jörg Feldmann. Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintlich falsche beziehungsweise irreführende Angabe als Privat-(Parfum-)Verkäufer auf eBay. Die AS ecom GmbH fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags in Höhe von 995,40 €.
Was wird genau abgemahnt?
Der Abgemahnte würde als privater Verkäufer auf eBay auftreten, obwohl er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gewerblich handeln würde. Eine Vielzahl von gleich gelagerten Bewertungen und Auktionen auf Seiten des Abgemahnten würde dies belegen. Dies sei für den privaten Verkehr völlig unüblich. Die AS ecom GmbH hätte insoweit einen Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs 1, 3 Abs. 1 und 3 UWG gegenüber dem Abgemahnten. Gemäß Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, liege damit eine stets unzulässige
geschäftliche Handlung vor. Das Auftreten als Privatverkäufer durch den Abgemahnten sei danach unzulässig.
Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz
Der Abgemahnte müsse daher gegenüber der AS ecom GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nach § 12 Abs. 1 UWG, hätte die AS ecom GmbH dann auch Anspruch auf mehrere Schadensersatzpositionen: zum einen würde der Abgemahnte für die Ermittlung der Anschrift 250,00 € schulden, zum anderen sei der Abgemahnte zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € verpflichtet. Rechtsanwalt Feldmann geht insoweit von einem Streitwert von 10.000,00 € aus. Daraus ergebe sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 995,40 €, der auf das im Briefkopf der Abmahnung genannte Konto entrichtet werden müsse. Sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden und keine Kostenerstattung erfolgen, würde gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Abgemahnt von der AS ecom GmbH – was ist jetzt zu tun?
Haben auch Sie eine Abmahnung der AS ecom GmbH erhalten, weil Sie auf eBay als privater Verkäufer auftreten oder weil Sie keine Widerrufsbelehrung und kein Musterwiderrufsformular bereithalten? Wird Ihnen eventuell vorgeworfen, Sie würden keinen Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission innerhalb Ihrer Angebote vorhalten? Bewahren Sie als allererstes unbedingt die Ruhe. Unterschreiben Sie die beiliegende, vorgedruckte Unterlassungserklärung auf keinen Fall. Erstatten Sie auch erstmal keine Kosten an den Abmahner. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und profitieren von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Der Erstkontakt mit mir ist für Sie kostenfrei. Rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner