Rufschädigung

Das Internet macht transparent – alles und jeden. Das ist positiv. Meistens. Wenn aber im negativen Zusammenhang über ein Unternehmen oder eine Person berichtet wird, dann hat diejenige Person oder dasjenige Unternehmen ein Problem.

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Negativbewertungen - "Black Box" und Umsatzkiller

Nahezu jede Berufsgruppe und jedes Unternehmen kann heutzutage im Internet bewertet und kommentiert werden. Auf Jameda trifft es die Ärzte, auf Kununu die Arbeitgeber an sich. Auf Google Maps beziehungsweise Google My Business kann sogar jedes Unternehmen bewertet und kommentiert werden, ohne dass eine Vorabprüfung der Bewertung statt findet. Die Auswirkungen einer oder mehrere Negativbewertungen sind nicht zu unterschätzen. Umsätze können aufgrund dessen beträchtlich einbrechen. Viele mir bekannte Unternehmer wussten auch gar nicht, dass vorhandene Negativbewertungen die aktuelle Performance hemmen können. Von daher spreche ich in Zusammenhang mit Negativbewertungen gerne auch von einer „Black Box“: Niemand weiß genau, was Du sie angerichtet wird. Einige meiner Mandanten, die Conversions mit und ohne Negativbewertungen gemessen haben, sprechen von 30 Prozent weniger Konversionen bei vorhandenen schlechten Bewertungen.

Was lässt sich gegen Rufschädigung tun?

Einiges. Es ist unternehmerisch schon ein Stück weit naiv, negative Bewertungen einfach auf sich beruhen lassen zu wollen. Wenn Mandanten sich einreden, dies sei auch noch „authentisch“, ist das meist nichts als das viel zitierte „Pfeifen im Walde“. Oft verzerren die negativen Bewertungen auch ein tatsächlich positives Bild eines Unternehmens. Wenn die überwiegende Mehrzahl zufriedener Kunden einfach nur virtuell schweigt, lassen die unzufriedenen gerne „Dampf ab“ und hinterlassen in Summe einen Eindruck, der der tatsächlichen Performance des jeweiligen Unternehmens nicht ansatzweise gerecht wird. Ich gehe für meine Mandanten direkt gegen die Rufschädiger vor, wenn es gewünscht und wenn es sinnvoll ist.

Alle Wege führen über Google

„Was bei Google nicht zu finden ist, existiert nicht.“ Diese Wahrheit gilt auch für Negativreputation. Wer es also schafft, die rufschädigenden Inhalte aus Google entfernen zu lassen, hat alles richtig gemacht, Leichter gesagt als getan. Wer sich einmal an das us-amerikanische Unternehmen mit einer entsprechenden Bitte gewandt hat weiß, dass eine direkte Abhilfe nur in Ausnahmefällen statt findet. Meistens passiert in solchen Fällen nur eines: Nämlich gar nichts. Dadurch, dass Google die in Rede stehenden rufschädigenden Inhalte im presserechtlichen Sinne verbreitet, haftet Google aber auch dafür – wenn man alles richtig macht. Das „richtig“ machen fängt an mit den Anforderungen einer qualifizierten Abmahnung des Suchmaschinenbetreibers und deren Zustellung. Gerne bin ich daher bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn es negative Bewertungen oder Informationen über Sie und Ihr Unternehmen geht. Ich habe viele diesbezügliche Prozesse geführt und werde Ihnen vermutlich behilflich sein können.

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