Urheberrecht

Der Begriff Urheberrecht wir dem geistigen Eigentum zugerechnet. Ein urheberrechtliches Werk ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der dem Urheber beziehungsweise dem Inhaber verschiedene diverse Rechte zur Verfügung stellt.

Welche Rechte hat der Urheber eigentlich?

Dem Urheber stehen im Wesentlichen die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte auf der einen Seite, die Urheberverwertungsrechte auf der anderen Seite zu. In der Praxis am bedeutsamsten sind die Urheberverwertungsrechte, weil der Urheber mit ihnen Geld verdienen kann. Er kann zum Beispiel kostenpflichtige Lizenzen vergeben, wer das von ihm geschaffene Werk in welchem Umfang vervielfältigen oder veröffentlichen darf. Er kann auch bestimmen, ob sein Werk von jemanden umgestaltet, bearbeitet und weiter verwertet werden darf. Der Urheber kann sich auch dazu entschließen, sich komplett von seinen Verwertungsrechten zu trennen und diese an Dritte zu verkaufen.

Und wenn der Urheber der Nutzung nicht zugestimmt hat?

Hat der Urheber beziehungsweise derjenige, der die Urheberverwertungsrechte gekauft hat, einer Nutzung durch Dritte nicht zugestimmt, stehen dem Rechteinhaber mehrere Ansprüche zur Verfügung, wenn ein Dritter sich ungefragt an den Verwertungsrechten bedient. Es bestehen dann gemäß § 97 UrhG Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes und auch auf Schadensersatz. Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass der Rechtsverletzer vom Rechteinhaber abgemahnt werden soll, § 97a UrhG. Mit der kostenpflichtigen Abmahnung soll nach Intention des Gesetzgebers ein noch viel kostspieligeres Gerichtsverfahren vermieden werden.

Leistungen der Kanzlei Kläner im Urheberrecht

Die Kanzlei Kläner ist erfahren und hilft, die Ansprüche von Urhebern und Rechteinhabern durchzusetzen. Das bedeutet in den meisten Fällen: Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche werden nach Absprache mit Ihnen zunächst im Wege der Abmahnung vom Rechtsverletzer geltend gemacht. Soweit noch erforderlich, schließt sich daran manchmal ein notwendiges gerichtliches Verfahren an, meist im Bereich der Schadensersatzansprüche.

Auf der anderen Seite vertritt die IT Kanzlei Kläner aber auch vermeintliche Rechtsverletzer und hilft, die im Raum stehenden Ansprüche abzuwehren. Die richtige Taktik ist Frage Ihres Einzelfalls und sollte im Vorfeld zwischen Anwalt und Mandant genau besprochen werden. Die Kanzlei vertritt gleichermaßen mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Sofern Sie Beratung im Bereich des Urheberrechts wünschen, sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner – nicht nur im Raum Koblenz – sondern bundesweit.

KOSTENFREIE ERSTBERATUNG

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs berät Sie ein Anwalt aus unserem Team zu Ihrem Anliegen. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Kontaktformular

RESULTATE DIE ÜBERZEUGEN

Von unseren Mandanten empfohlen

trust-siegel-3