Unserer Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vorgelegt. Ausgesprochen wurden diese von Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Hasan Köker, ebenfalls aus Berlin.
Rechtsanwalt Göktekin ist im Abmahnbereich kein Unbekannter. Unserer Kanzlei liegen bereits zahlreiche Abmahnungen seinerseits vor, welche weit überwiegend auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gestützt werden.
Gegenstand der Abmahnung: Auftreten als Privatverkäufer bei eBay
Rechtsanwalt Göktekin wirft unserem Mandanten konkret mehrere Wettbewerbsverstöße vor. Unser Mandant bot Produkte über die Verkaufsplattform eBay an und gab dabei an, Privatverkäufer zu sein. Rechtsanwalt Göktekin warf unserem Mandanten vor, dass dieser unrechtmäßig als Privatperson bei eBay auftrete, obwohl er tatsächlich gewerblich handeln würde. Er wäre nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html aktiv, sondern als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/14.html.
Konkret bemängelte Rechtsanwalt Göktekin die daraus folgenden fehlenden Informationspflichten, welche gewerbliche Anbieter bei Verkaufsangeboten im Internet zu erfüllen haben.
Es werde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung mitgeteilt, was eine Pflicht von gewerblichen Anbietern nach § 312c Abs. 1 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html in Verbindung mit Art. 246 Abs. 3 EGBGB https://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html darstellt. Auch wurde unserem Mandanten vorgeworfen, kein hinreichendes Impressum abrufbar zu halten, was ebenfalls eine Pflicht gewerblicher Anbieter gemäß § 5 Abs. 1 TMG https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html darstellt. Ebenfalls moniert wurde das Fehlen eines Links zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform, ein sog. OS-Link. Auch das Vorhalten eines solchen Links stellt eine gewerbliche Pflicht nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0524 dar.
Diese Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten würden damit sämtlichst wettbewerbswidriges Verhalten nach § 3a UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/3a.html darstellen und seien damit abmahnfähig.
Unterlassung und Abmahnkosten
Mit der zugrunde liegenden Abmahnung wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 8 Abs. 1 UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/8.html) sowie Erstattung der Abmahnkosten (§ 13 Abs. 3 UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/13.html ) gefordert. Im Rahmen der vorgegebenen Unterlassungserklärung sollte sich unser Mandant zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten pro erneutem Verstoß.
Bin ich gewerblicher Anbieter?
Ob die eigenen Verkäufe bei eBay oder Amazon noch im privaten Rahmen erfolgen oder bereits gewerbliches Handeln darstellen, ist stark einzelfallabhängig. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist deutschlandweit extrem uneinheitlich, sodass das eine Gericht weitaus großzügiger mit dem Begriff des “Unternehmers” umgeht als ein anderes. Das Landgericht Bochum ist etwa bekannt für seine eher weite Auslegung des Unternehmerbegriffs, sodass dieses Gericht lange Zeit beliebte Anlaufstelle von bekannten Abmahnanwälten war.
Ob Ihre Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen ist, wird zwar von unterschiedlichen Gerichten verschiedentlich bewertet. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, welche von der Rechtsprechung bei der Beurteilung dieser Frage berücksichtigt werden. So spricht für eine Gewerblichkeit des Auftritts eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum, der Verkauf von Neuware und gleichartiger Ware sowie der Verkauf von nicht unbeträchtlichen Mengen. Eine zügige Sammlungsauflösung kann der Annahme einer Gewerblichkeit entgegenstehen. Letztlich existieren noch zahlreiche weitere Faktoren, welche bei der Bestimmung der Gewerblichkeit entscheidend sein können. Unser Mandant bot zahlreiche gleichartige Produkte an. In diesem Fall war davon auszugehen, dass die meisten Gerichte ihn als gewerblichen Händler einordnen würden. Doch jeder Fall ist anders!
Pflichten als gewerblicher Anbieter?
Gewerbliche Anbieter treffen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Verbraucher, die lediglich in privatem Rahmen tätig, sind nicht betreffen. Dies sind vor allem gesetzliche Informationspflichten. Zahlreiche Informationsplfichten bei Verbraucherverträgen finden sich in § 246 EGBGB https://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html, insbesondere die Pflicht der ordnungsgemäßen Belehrung über ein bestehendes Widerrufsrecht. Weitere wichtige Informationspflichten stellen die Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html und die Pflicht zum Vorhalten eines OS-Links nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0524 dar. Wenig überraschend waren es genau diese Punkte, welche Rechtsanwalt Göktekin mit seiner Abmahnung monierte. Die Verletzung der Informationspflichten erfolgt meist im Zusammenspiel, da die Abgemahnten in dem Glauben handelten, privat zu verkaufen.
Das neue UWG
Um gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen, wurden Ende 2020 mehrere Änderungen am UWG vorgenommen. Insbesondere wurde in § 8c UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/8c.html festgehalten, dass die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen unzulässig sein kann, wenn dies rechtsmissbräuchlich erfolgt. Missbrauch ist insbesondere anzunehmen, wenn die Abmahnung vorwiegend zur Einnahmengenerierung dient, massenhaft abgemahnt wird, zu hohe Gegenstandswerte angesetzt werden und vieles mehr.
Abgeschafft wurde gemäß § 13 Abs. 4 UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/13.html auch der Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, wenn es um Verstöße gegen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr geht. Dies sind genau die Informationspflichten, welche durch Rechtsanwalt Göktekin abgemahnt wurden.
Auch der sog. fliegende Gerichtsstand wurde abgeschafft. Damit können sich Abmahner nun nicht mehr ein für sie günstig entscheidendes Gericht aussuchen, sondern sind grundsätzlich verpflichtet, am Wohnort des Abgemahnten zu klagen, § 14 UWG https://dejure.org/gesetze/UWG/14.html.
Diese zahlreichen Änderungen des Wettbewerbsrechts machen es Abmahnern nunmehr schwer, ihre Ansprüche berechtigt durchzusetzen. Dies hält jedoch viele Abmahner nicht davon ab, weiter wie üblich vorzugehen. Viele Betroffene wissen nichts von den Änderungen im Wettbewerbsrecht.
Auch Abmahnung von Rechtsanwalt Göktekin bekommen?
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