WhatsApp-Chat

mit Ihrem Anwalt

Schnelle und direkte Beratung

Exklusiv für unsere Mandanten

Mit vielen Geschäftspartnern und Kunden kommunizieren Sie bereits über Messengerdienste? Warum sollte nicht auch der Kontakt mit dem eigenen Anwalt so einfach und schnell wie möglich sein?

Deshalb bieten wir unseren Mandanten einen exklusiven Service:

Sie erhalten bei uns auf Wunsch eine schnelle juristische Beratung über den Messenger-Dienst WhatsApp.

Direkter Chat ohne Terminvereinbarung

Sie schreiben direkt mit unseren Anwälten ohne vorab einen Termin vereinbaren zu müssen

Kurze Reaktionszeiten für schnelle Antworten

Ihre Frage wird werktags innerhalb von drei Stunden während der Geschäftszeiten beantwortet.

Kostenkontrolle und transparente Preise

Minutengenaue Abrechnung statt Mondpreise nach RVG-Gebührentabelle.
Frau sieht auf ihre Armbanduhr mit Mobiltelefon in der Hand
WHATSAPP-UPGRADE FÜR IHR MANDAT

Wir setzen neue Maßstäbe – weil es sich für Sie lohnt

Zeit ist Geld – das haben wir verstanden, denn das geht uns genauso wie Ihnen. Deshalb bieten wir ausgewählten Mandanten unseren besonderen WhatsApp-Premiumservice.

Unsere Rechtsberatung über WhatsApp wird pauschal oder minutengenau und immer transparent abgerecht. Ihren individuellen Bedarf besprechen wir vorab persönlich.

In den allermeisten Fällen sparen unsere Mandanten so Zeit und Geld, die sonst beim physischen Gang zum Anwalt und Wartezeiten angefallen wären.

SCHNELLE REAKTIONSZEIT OHNE TERMIN

Zeitgemäße Kommunikation direkt mit dem Anwalt

Wer ein juristisches Problem oder eine Rechtsfrage hat, der möchte am liebsten sofort mit seinem Anwalt darüber sprechen. Bis zum einem Gesprächstermin, kann dann aber oft einige Zeit vergehen.

Mit unserem WhatsApp-Service erhalten Sie direkten Zugang zu unseren Rechtsanwälten – ohne lange Wartezeiten und aufwändige Terminvereinbarung.

Sie stellen einfach Ihre Frage als Text- oder Sprachnachricht – und erhalten innerhalb unserer Geschäftszeiten binnen drei Stunden unsere Antwort zu Ihrem Anliegen

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LIMITIERTE KAPAZITÄT

Nur noch wenige WhatsApp-Plätze verfügbar

Momentan sind nur noch wenige WhatsApp-Plätze für unsere Mandanten vorhanden. Sollten unsere Kapazitäten ausgelastet sein, nehmen wir Ihr Unternehmen gerne auf unsere Warteliste auf und informieren Sie, sobald ein neuer Platz für Sie frei geworden ist.

Direkter Chat mit dem Anwalt

Keine Terminvereinbarung nötig - Sie schreiben direkt mit unseren Anwälten

Kurze Reaktionszeit

Unsere Antwort erfolgt werktags innerhalb von maximal drei Stunden

Zeit ist Geld

Schnelle Beratung ist häufig ein massiver Wettbewerbsvorteil

Vertrag jederzeit kündbar

Nutzen Sie unseren Service ohne Risiko und langfristige Verpflichtungen

Sichern Sie sich Ihren Zugang zu unserem WhatsApp-Service

Wenn Sie Interesse an unserem WhatsApp-Service haben, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich. Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf und erstellen ein individuelles Angebot für Sie, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

Häufig gestellte Fragen

Eine Erstberatung über WhatsApp kann in allen Rechtsbereichen erfolgen, in denen unsere Kanzlei tätig ist. Eine Übersicht finden Sie hier.

Die Nachfrage nach unserem Premium-Service für eine Dauerberatung über WhatsApp ist  grundsätzlich größer als unsere Kapazitäten. Daher kann die WhatsApp-Beratung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen von Ihnen (aber auch von uns) aufgekündigt werden. 

Der Messengerdienst WhatsApp steht regelmäßig in der Kritik, nicht sicher und nicht datenschutzkonform zu sein. Bei der von uns technisch umgesetzten Lösung in Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten  technischen Partnern ist jedoch eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung garantiert. Eine Übermittlung Ihrer Daten in das Nicht EU-Ausland findet dabei von unserer Seite aus genauso wenig statt wie eine Übertragung von Kontaktdaten Dritter. Uns wird bei der Beratung nicht einmal Ihre vollständige Handynummer angezeigt, mit der Sie am Chat teilnehmen. Selbst nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist der Einsatz des beliebten Messengerdienstes unter diesen Voraussetzungen zulässig. 

Nein. Aus technischen und Datenschutzgründen kann derzeit nur mit einer einzigen Mobilfunknummer an unserer WhatsApp-Erstberatung teilgenommen werden. Die Zufriedenheit unserer Mandanten zeigt aber, dass die direkte 1:1 Beratung auf Geschäftsleitungsebene zielführend ist und die Anfragen unserer Mandanten damit stets zufriedenstellend beantwortet werden können.