Haben Sie eine Abmahnung von HvLS Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten? Meinem Büro liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg (kurz: HvLS), Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin vor. HvLS Rechtsanwälte hat einen weiteren Standort unter der Anschrift Großneumarkt 20, 20459 Hamburg. Auftraggeber der vorliegenden Abmahnung ist Herr Sebastian Hiddemann. In der Sache selbst geht es um die vermeintlich rechtswidrige Verwendung urheberrechtlich geschützten Fotomaterials auf der Handelsplattform eBay. Meine Mandantin hätte dort ohne Genehmigung des Herrn Hiddemann ein Foto eines „Absolut“-Kühlkübels ohne Genehmigung veröffentlicht.
Was verlangen HvLS-Rechtsanwälte?
Meine Mandantin soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Herrn Hiddemann abgeben. Der Unterlassungsanspruch würde sich aus § 97 Abs. 1 UrhG ergeben. Außerdem würde meine Mandantin Ersatz der Abmahnkosten sowie Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG schulden. Laut Sachbearbeiterin Katharina von Leitner-Scharfenberg würde sich so insgesamt ein Betrag in Höhe von 948,90 € ergeben – für ein einziges Foto wohlbemerkt. „Kulanterweise“ ist der Abmahner jedoch bereit, sich mit einem Betrag in Höhe von nur 650,00 € zufrieden zu geben.
eBay: höchste Vorsicht, Haftungsfalle
Das Thema eBay und Unterlassungserklärungen habe ich hier im Blog bereits an der einen oder anderen Stelle besprochen. Angenommen meine Mandantin entfernt wie vom Abmahner gewünscht das Foto aus dem eBay-Angebot und gibt eine strafbewehrte Unterlassaungserklärung ab. Dann ist die Chance relativ hoch, dass es demnächst abermals Post von HvLS Rechtsanwälte gibt. Und dann wird es richtig teuer, weil dann Vertragsstrafen anfallen. In Höhe von mindestens 3.000,00 € – pro Verstoß wohl bemerkt.
Wie ist das nun zu verstehen? Ganz einfach. Ebay hält beendete Angebote noch meist 90 Tage zum Aufruf bereit. Das heißt, selbst wenn der Abgemahnte ein aktives Angebot beendet oder löscht, lassen sich die Altinhalte noch bis zu drei Monate lang aufrufen. Und mit der gängigen Rechtsprechung verstößt der Unterlassungsschuldner, also derjenige, der eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, gegen seine Unterlassungserklärung – nur weil er die Inhalte aus den beendeten Angeboten nicht entfernt hat beziehungsweise nicht entfernen konnte. Schnell fallen so fünfstellige Summen an Vertragsstrafen an. Ich sage es daher in aller Deutlichkeit: Diese Gefahr muss ein Abgemahnter erkennen, und diese Gefahr muss ein Abgemahnter bannen. Ansonsten ist eine Unterlassungserklärung keine Option.
Abmahnung HvLS Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine urheber- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung von HvLS Rechtsanwälte oder Sebastian Hiddemann erhalten? Oder gar von der Hiddemann & Weiss GbR aus Dortmund? Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, die Abmahnung wäre rechtswidrig oder die Frist viel zu kurz. Versäumen Sie nämlich die Frist, droht sofort eine äußerst kostspielige gerichtliche Maßnahme. Lassen Sie sich beraten – von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Ich kenne den Abmahner und hatte mit der Kanzlei HvLS schon öfter zu tun. Ich vertrete die Abgemahnten bundesweit. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und nehmen Kontakt zur mir auf. Ich freue mich darauf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
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