Marke anmelden in
Deutschland oder Europa

Spezialisierte Kanzlei
Individuelle Beratung
Transparenter Festpreis

Markenanmeldung durch erfahrene Rechtsanwälte  – gehen Sie auf Nummer sicher.

Unsere Anwälte konnten bereits über 1.000 Marken erfolgreich zur Anmeldung begleiten. Gerne kümmern wir uns auch um Ihre Markenanmeldung, schnell und zum transparenten Festpreis.

David Ruse
Rechtsanwalt | Fach­anwalt
f. gew. Rechtsschutz
Dr. Paul Klickermann
Rechtsanwalt | Fach­anwalt
f. gew. Rechtsschutz
Tobias Kläner
Rechtsanwalt

Markenanmeldung leicht gemacht

Sie erhalten ein individuell auf Ihre Marke angepasstes Verzeichnis der geschützten Waren- und Dienstleistungen, welches nach Wunsch angepasst werden kann. Mit unserem Paket Basis DE ist dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf drei Klassen begrenzt. Wünschen Sie einen Markenschutz für weitere Klassen, so empfehlen wir das Paket Plus oder Premium.

Zudem prüfen wir die Eintragungsfähigkeit der Marke vorab, d.h. wir prüfen ob ggf. absolute Schutzhindernisse vorliegen, welche einer Markenanmeldung entgegenstehen könnten. Damit wird die Zurückweisung der Marke durch das Markenamt bereits im Vorfeld vermieden. Im Anschluss melden wir die Marke beim DPMA für Sie an.

Ähnlichkeits­recherche für mehr Sicherheit

Wenn Sie sich für unsere Pakete Plus oder Premium entscheiden, nehmen wir vor der Markenanmeldung eine Identitätsrecherche vor, d.h. wir prüfen ob bereits identische Marken eingetragen sind, welche einer Eintragung Ihrer Marke entgegenstehen könnten. Die Gefahr eines Widerspruchsverfahrens durch Inhaber einer älteren Marke wird somit erheblich reduziert.

Entscheiden Sie sich für Paket Premium nehmen wir zudem eine Ähnlichkeitsrecherche für Sie vor. D.h. wir prüfen, ob bereits bestehende Marken hinreichende Ähnlichkeit zu Ihrer Marke aufweisen. Diese Vorgehensweise erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Marke ohne Widerspruch eingetragen werden kann erheblich.

Markenanmeldung

Unsere Leistungspakete

Egal ob deutsche oder europäische Markenanmeldung, Sie erhalten immer professionelle Leistung zum transparenten Festpreis – inklusive kostenfreier Erstberatung zu Ihrer Markenanmeldung.

Basis DE

350€
zzgl. MwSt. und  Gebühren DPMA
In diesem Paket...
Erstellung Waren- und Dienstleistungs­verzeichnis
Bis zu 3 Nizzaklassen
Schnelle, digit. Anmeldung beim DPMA
Transparenter Festpreis
Jetzt anfragen

Plus DE

450€
zzgl. MwSt. und  Gebühren DPMA
Alles aus Basis DE und...
Bis zu 5 Nizzaklassen
Prüfung Schutzfähigkeit
Identitätsrecherche
Jetzt anfragen

Premium DE

750€
zzgl. MwSt. und  Gebühren DPMA
Alles aus Plus DE und...
Unbegrenzte Nizzaklassen
Sicherheit durch Ähnlichkeitsrecherche
Jetzt anfragen

Basis EU

450€
zzgl. MwSt. und Gebühr EUIPO
In diesem Paket...
Ertsellung Waren- und Dienstleistungs­verzeichnis
Bis zu 3 Nizzaklassen
Schnelle, digit. Anmeldung beim EUIPO
Transparenter Festpreis
Weiter

Plus EU

650€
zzgl. MwSt. und Gebühr EUIPO
Alles aus Basis EU und zusätzlich...
Bis zu 5 Nizzaklassen
Prüfung Schutzfähigkeit
Identitätsrecherche
Weiter

Premium EU

850€
zzgl. MwSt. und Gebühr EUIPO
Alles aus Plus EU und zusätzlich...
Unbegrenzte Nizzaklassen
Sicherheit durch Ähnlichkeitsrecherche
Weiter

Weitere Leistungen im Markenrecht.

Neben Markenanmeldungen und markenrechtlichen Abmahnungen bietet unsere Kanzlei zahlreiche weitere Leistungen im Bereich Markenrecht. Für viele Unternehmen sind beispielsweise die Lizenzvergabe, Löschung von Marken, Markenwiderspruch und Markenübertragungen von großer Wichtigkeit.

Lizenzierung von Marken

Als Inhaber einer Marke verfügen Sie über das ausschließliche Recht, diese zu nutzen. Sie haben damit nicht nur eine Art Monopol auf Ihr geschütztes Zeichen, sondern können auch Dritten Nutzungsrechte in Form von Lizenzen einräumen.

Was bedeutet eine Lizenz?

Eine Lizenz erlaubt es dem Lizenznehmer, Ihre Marke im vertraglich festgelegten Umfang zu verwenden. Dabei bleibt Ihr eigenes Markenrecht bestehen – anders als bei einer Markenübertragung. In der Regel erhalten Sie als Lizenzgeber eine Vergütung, meist in Form einer laufenden Lizenzgebühr oder alternativ als Einmalzahlung.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Lizenzen können sehr individuell ausgestaltet werden. Sie können sich auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder einzelne Markenklassen beschränken, örtlich begrenzt oder exklusiv sein. Eine ausschließliche Lizenz gibt dem Lizenznehmer das alleinige Nutzungsrecht, wodurch auch Ihre eigenen Rechte eingeschränkt werden können. Gerade im Franchising bietet die Lizenzvergabe attraktive Chancen: Neue Geschäftsfelder lassen sich erschließen, Fachkenntnisse Dritter nutzen und die Bekanntheit Ihrer Marke ausbauen ohne selbst große Investitionen tätigen zu müssen.

Unser Service

Wir beraten Sie umfassend, welche Lizenzform für Ihre Situation am besten geeignet ist, und erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Lizenzvertrag, der Ihre Interessen zuverlässig schützt.

Übertragung von Marken

Sie möchten Ihre Marke auf eine andere Person übertragen oder Ihr Unternehmen umstrukturieren und Ihre Markenrechte sichern? Dann ist eine Markenübertragung notwendig.

Marken sind frei übertragbar

Im Gegensatz zum Urheberrecht ist eine Marke nicht untrennbar an die Person des Inhabers gebunden. Sie kann vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen werden – unabhängig davon, ob es sich um eine eingetragene Marke, eine Benutzungsmarke oder eine notorisch bekannte Marke handelt. Auch ein Übertragungsanspruch kann bereits abgetreten werden.

Die Übertragung erfolgt so, wie die Marke im Register eingetragen ist. Damit gehen auch der Anmeldetag und alle damit verbundenen Prioritätsrechte auf den Erwerber über.

Der Markenübertragungsvertrag

Rechtlich genügt eine mündliche Vereinbarung, doch aus Beweisgründen empfehlen wir stets einen schriftlichen Vertrag. Dieser sollte unter anderem folgende Punkte regeln: Kaufpreis, Haftungsfragen, Kennzeichnungsrechte sowie Mitwirkungs- und Vertragspflichten.

Nach Vertragsabschluss muss die Änderung im Markenregister beantragt werden.

Unser Service

Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Gestaltung des Übertragungsvertrags und die Durchführung der Registeränderung.

Markenwiderspruch einlegen

Sie haben eine eingetragene Marke und stellen fest, dass jemand eine identische oder ähnliche Marke angemeldet hat? In diesem Fall ist der Widerspruch das richtige Mittel, um Ihre Rechte zu wahren.

Warum ein Widerspruch wichtig ist

Das Markenamt prüft bei der Anmeldung nur absolute Schutzhindernisse – nicht jedoch, ob ältere Markenrechte bestehen. Damit Ihre Marke nicht durch eine jüngere Eintragung verwässert wird, können Sie binnen drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch kann nicht nur auf eingetragene Marken gestützt werden, sondern auch auf Benutzungsmarken oder geschäftliche Bezeichnungen.

Vorteile des Widerspruchs

Das Widerspruchsverfahren ist in der Regel die kostengünstigste Möglichkeit, eine jüngere Marke anzugreifen. Wird Verwechslungsgefahr festgestellt, kann diese Marke vollständig oder teilweise gelöscht werden.

Zwar ist eine Begründung rechtlich nicht erforderlich, sie erhöht jedoch die Erfolgschancen erheblich.

Unser Service

Wir legen für Sie rechtzeitig Widerspruch ein, begründen diesen fundiert und stellen sicher, dass Ihre Marke bestmöglich geschützt bleibt. Sollten Sie selbst von einem Widerspruch betroffen sein, verteidigen wir Ihre Marke engagiert.

Löschungsantrag stellen

Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann ein Löschungsantrag eine wirksame Alternative sein.

Wann ist eine Löschung möglich?

Eine Marke kann gelöscht werden, wenn

  • sie seit fünf Jahren nicht mehr benutzt wurde (§ 49 MarkenG)
  • absolute Schutzhindernisse bestehen (§ 50 MarkenG)
  • ältere Rechte Dritter verletzt werden (§ 51 MarkenG)

Die Löschung kann entweder durch einen Antrag beim Markenamt oder durch eine Klage vor Gericht erfolgen.

Bedeutung der Begründung

Auch beim Löschungsverfahren ist eine überzeugende Begründung entscheidend. Es muss detailliert dargelegt werden, warum die angegriffene Marke nicht bestehen kann. Löschungsanträge können von Inhabern eingetragener Marken ebenso gestellt werden wie von Inhabern von Benutzungsmarken, notorisch bekannten Marken oder geschäftlichen Kennzeichen.

Unser Service

Wir vertreten Sie sowohl bei der Einreichung von Löschungsanträgen als auch bei der Abwehr von Löschungsangriffen. Mit unserer Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihre Interessen wirkungsvoll gewahrt bleiben.

Wir beraten Sie gerne

Kostenfreie Erstberatung

Hinter jeder Anmeldung steht immer ein individuelles unternehmerisches und juristisches Bedürfnis, das wir gerne mit Ihnen zusammen identifizieren - profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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