Abmahnung Mangold Dr. Brazel Weinhold für Hans Georg Kludsky
Mir ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Mangold, Dr. Brazel Weinhold, Alexanderstr. 155, 70180 Stuttgart vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Hans Georg Kludsky aus Leinenfelden-Echterdingen. Abgemahnt wird die Verwendung eines Lichtbildwerkes (Foto) auf der Webseite der Abgemahnten. Darauf zu erkennen ist ein verwundeter Teddybär mit einem Erste-Hilfe-Koffer im Hintergrund. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei verlangt für den Abmahner Hans Georg Kludsky die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und darüber hinaus Abmahnkosten und urheberrechtlichen Schadensersatz.
Worum geht’s genau?
Die Verwendung des Teddybär-Fotos stelle einen schweren Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dar. Außerdem sei das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 UrhG verletzt worden. Der Abmahner Hans Georg Kludsky hätte als Betreiber einer Werbeagentur ein gesteigertes Interesse an der Namensnennung. Für die Berechnung des Honorars wird die Lizenzanalogie als Berechnungsmethode herangezogen. Gemäß den Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM), würde sich im vorliegenden Fall ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 275,00 € ergeben. Hinzu käme ein Verletzerzuschlag wegen Nichtnennung des Urhebers in Höhe von 100 %. Insgesamt würde sich so ein Schadensersatz für Hans Georg Kludsky in Höhe von 275,00 € ergeben.
Abmahnkosten aus Streitwert 6.550,00 €, Unterlassungserklärung
Aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) hätte der Abmahner schließlich auch einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Bei einem Streitwert von 6.550,00 € seien Kosten in Höhe von weiteren 650,34 € entstanden. Insgesamt würde die abgemahnte Gesellschaft damit 1.200,34 € schulden. Viel Holz für ein einziges Foto. Die abgemahnte Gesellschaft wird aufgefordert, unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Muster liegt der Abmahnung vorformuliert bei.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.
Abmahnung Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls einen Brief von der Anwaltskanzlei Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten? Sollen Sie jetzt auch einen höheren Betrag bezahlen wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Bewahren Sie unbedingt die Ruhe. Der vorliegende Fall zeigt, dass man sich durchaus gegen den Abmahner zur Wehr setzen kann. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Lassen Sie innerhalb der Frist die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und einer bundesweiten kostenfreien Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.







