Kanzlei Mangold Dr. Brazel Weinhold Abmahnung abwehren

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Abmahnung Mangold Dr. Brazel Weinhold für Hans Georg Kludsky

Mir ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Mangold, Dr. Brazel Weinhold, Alexanderstr. 155, 70180 Stuttgart vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Hans Georg Kludsky aus Leinenfelden-Echterdingen. Abgemahnt wird die Verwendung eines Lichtbildwerkes (Foto) auf der Webseite der Abgemahnten. Darauf zu erkennen ist ein verwundeter Teddybär mit einem Erste-Hilfe-Koffer im Hintergrund. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei verlangt für den Abmahner Hans Georg Kludsky die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und darüber hinaus Abmahnkosten und urheberrechtlichen Schadensersatz.

Worum geht’s genau?

Die Verwendung des Teddybär-Fotos stelle einen schweren Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dar. Außerdem sei das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 UrhG verletzt worden. Der Abmahner Hans Georg Kludsky hätte als Betreiber einer Werbeagentur ein gesteigertes Interesse an der Namensnennung. Für die Berechnung des Honorars wird die Lizenzanalogie als Berechnungsmethode herangezogen. Gemäß den Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM), würde sich im vorliegenden Fall ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 275,00 € ergeben. Hinzu käme ein Verletzerzuschlag wegen Nichtnennung des Urhebers in Höhe von 100 %. Insgesamt würde sich so ein Schadensersatz für Hans Georg Kludsky in Höhe von 275,00 € ergeben.

Abmahnkosten aus Streitwert 6.550,00 €, Unterlassungserklärung

Aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) hätte der Abmahner schließlich auch einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Bei einem Streitwert von 6.550,00 € seien Kosten in Höhe von weiteren 650,34 € entstanden. Insgesamt würde die abgemahnte Gesellschaft damit 1.200,34 € schulden. Viel Holz für ein einziges Foto. Die abgemahnte Gesellschaft wird aufgefordert, unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Muster liegt der Abmahnung vorformuliert bei.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.

Abmahnung Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten – was ist jetzt zu tun?

Haben Sie ebenfalls einen Brief von der Anwaltskanzlei Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten? Sollen Sie jetzt auch einen höheren Betrag bezahlen wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Bewahren Sie unbedingt die Ruhe. Der vorliegende Fall zeigt, dass man sich durchaus gegen den Abmahner zur Wehr setzen kann. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Lassen Sie innerhalb der Frist die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und einer bundesweiten kostenfreien Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Tobias Kläner
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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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Erfahren Sie welches Vorgehen in Ihrem Fall den meisten Erfolg verspricht.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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