Mir ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Mangold, Dr. Brazel Weinhold, Alexanderstr. 155, 70180 Stuttgart vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Hans Georg Kludsky aus Leinenfelden-Echterdingen. Abgemahnt wird die Verwendung eines Lichtbildwerkes (Foto) auf der Webseite der Abgemahnten. Darauf zu erkennen ist ein verwundeter Teddybär mit einem Erste-Hilfe-Koffer im Hintergrund. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei verlangt für den Abmahner Hans Georg Kludsky die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und darüber hinaus Abmahnkosten und urheberrechtlichen Schadensersatz.
Worum geht’s genau?
Die Verwendung des Teddybär-Fotos stelle einen schweren Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dar. Außerdem sei das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 UrhG verletzt worden. Der Abmahner Hans Georg Kludsky hätte als Betreiber einer Werbeagentur ein gesteigertes Interesse an der Namensnennung. Für die Berechnung des Honorars wird die Lizenzanalogie als Berechnungsmethode herangezogen. Gemäß den Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM), würde sich im vorliegenden Fall ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 275,00 € ergeben. Hinzu käme ein Verletzerzuschlag wegen Nichtnennung des Urhebers in Höhe von 100 %. Insgesamt würde sich so ein Schadensersatz für Hans Georg Kludsky in Höhe von 275,00 € ergeben.
Abmahnkosten aus Streitwert 6.550,00 €, Unterlassungserklärung
Aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) hätte der Abmahner schließlich auch einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Bei einem Streitwert von 6.550,00 € seien Kosten in Höhe von weiteren 650,34 € entstanden. Insgesamt würde die abgemahnte Gesellschaft damit 1.200,34 € schulden. Viel Holz für ein einziges Foto. Die abgemahnte Gesellschaft wird aufgefordert, unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Muster liegt der Abmahnung vorformuliert bei.
Abmahnung Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls einen Brief von der Anwaltskanzlei Mangold Dr. Brazel Weinhold erhalten? Sollen Sie jetzt auch einen höheren Betrag bezahlen wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Bewahren Sie unbedingt die Ruhe. Der vorliegende Fall zeigt, dass man sich durchaus gegen den Abmahner zur Wehr setzen kann. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Lassen Sie innerhalb der Frist die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens überprüfen. Darf ich Ihnen vielleicht weiter helfen? Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und einer bundesweiten kostenlosen Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner