Kundin verliert Klage gegen CopeCart am Landgericht Hamburg

CopeCart gewinnt Klage
Das wird teuer: Eine CopeCart-Kundin war offensichtlich auf unseriöse „Geld-zurück“ Werbung einer Anwaltskanzlei hereingefallen und verklagte den Reseller auf Rückzahlung einer Bruttogebühr in Höhe von 7.140,00 Euro für ein über CopeCart gebuchtes Coaching. Der sechsmonatige Kurs umfasste Zugang zu diversen Lehrvideos und mehrmals pro Woche stattfindenden Live-Calls. Die Kundin nahm das Coaching vollständig in Anspruch. Danach behauptete die Kundin, mit den Inhalten des Trainings unzufrieden gewesen zu sein.
Im September 2023 beauftragte die Kundin eine Rechtsanwaltskanzlei, die von CopeCart „Geld zurück“ verlangte und textbausteinartig behauptete, der zwischen CopeCart und der Kundin geschlossene Vertrag sei sittenwidrig beziehungsweise nichtig, weil CopeCart entgegen § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) keine Zertifizierung für das verkaufte Coaching besessen hätte. Hilfsweise wurde die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung „und die Kündigung“ des Vertrags erklärt. CopeCart hielt die Kundin am Vertrag fest, woraufhin die Kundin Klage am Landgericht Hamburg erhob.
Das Landgericht Hamburg gelangte jedoch zu einer gänzlich anderen Rechtsauffassung und wies die Klage mit Urteil vom 22.7.2024 (Az. 311 O 65/24) vollständig ab. Es lehnte dabei richtigerweise zunächst die Anwendung des FernUSG auf den konkreten Vertrag zwischen der Kundin und ab, da keine Lernerfolgskontrolle zwischen der Kundin und CopeCart vereinbart gewesen ist. Ebenso erteilte es dem von der Kundin erklärten Widerruf und auch einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung eine Absage. Im Ergebnis hieß es also: Außer Spesen nichts gewesen. Bei einem Streitwert von 7.140,00 Euro ergeben sich allein für die erste Instanz Bruttoanwaltskosten der Kundin in Höhe von über 3.000,00 Euro brutto. Es bleibt zu hoffen, dass eine Rechtsschutzversicherung dafür einspringt.
Derartige Fälle, in denen „Geld-zurück“-Klagen ehemaliger Coaching-Kunden/innen nicht funktionieren, häufen sich momentan. Auch andere Gerichte entscheiden zwischenzeitlich nämlich zugunsten von CopeCart. Allen Betroffenen sei daher empfohlen, nicht leichtgläubig jede Anwaltswerbung auf Facebook oder Instagram für bare Münze zu nehmen. Verträge sollten grundsätzlich auch im Jahr 2024 eingehalten werden. Uns ist bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Köln mittlerweile sogar gegen eine Rechtsanwaltskanzlei wegen falscher Werbung mit einer CopeCart-Klage ermittelt. Wir werden berichten.








