Schon wieder: Abmahnung von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe
Achtung, liebe eBay-Händler: Abermals wurde meinem Büro eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe vorgelegt. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Pallat Service und Dienstleistungs UG, Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund. Der Abgemahnte bietet unter anderem Acryllack über eBay an. Anwalt Majoyeogbe beanstandet für die Abmahnerin, dass diverse Pflichtinformationen dabei nicht erteilt würden. Der Abgemahnte müsse daher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten aus einem Streitwert von stolzen 30.000,00 € tragen.
Die Abmahngründe im Einzelnen
Abgemahnt wird eine fehlende Information über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss mit dem Abgemahnten auf eBay führen. Außerdem darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert und abrufbar gehalten wird. Darüber hinaus würde eine Belehrung dahingehend fehlen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes für Waren. Außerdem würde der Abgemahnte nicht in klarer und verständlicher Form über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren und auch nicht das gesetzlich vorgeschriebene Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen. Ein Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission, kurz OS-Link, würde ebenfalls in den Angeboten des Abgemahnten fehlen. Schließlich würde der Abgemahnte beim Vertrieb von Lack darauf verzichten, den Preis pro Maßeinheit, also den Grundpreis, klar erkennbar und gut lesbar zu deklarieren.
Unterlassungserklärung, Abmahnkosten, Vertragsstrafe
Aufgrund dessen würde der Abgemahnte gegen § 3 UWG verstoßen. Er hätte auch seine unternehmerische Sorgfaltspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG verletzt und würde unlauter handeln, § 3a UWG. Der Abgemahnte würde Marktverhaltensregelungen missachten und müsse daher eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der Pallat Service und Dienstleistungs UG abgeben. Eine solche hat Rechtsanwalt Majoyeogbe „praktischerweise“ der Abmahnung gleich beigelegt. Diese sieht vor, dass der Abgemahnte 5.100,00 € zahlen soll, wenn er gegen die abgegebene Erklärung verstößt. Pro Verstoß wohlbemerkt. Abmahnkosten sollen ebenfalls erstattet werden, und zwar in Höhe von 1.358,86 €. Der zugrunde gelegte Gegenstandswert sei insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Hamm.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
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Abmahnung Pallat Service und Dienstleistungs UG erhalten – wie reagiert man richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt Majoyeogbe aus Dortmund erhalten? Wie schon so oft in anderen Artikeln hier im Blog, muss ich auch an dieser Stelle vor zwei Verhaltensweisen dringend warnen. Erstens: Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen. Anderenfalls geht es möglicherweise nur wegen Fristversäumnis gleich vor Gericht. Zweitens: Keinesfalls sollte die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Sie haften dann unter Umständen nämlich auch für längst beendete eBay-Angebote und deren rechtswidrige Inhalte. Bei 5.100,00 € je Einzelverstoß gegen die Unterlassungserklärung kann dies relativ schnell sehr bedrohlich werden. Ich kenne den Abmahner und biete Ihnen bundesweit meine Hilfe und Erfahrung an. Meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++ Update 19.01.2020: Mittlerweile mahnt RA Majoyeogbe auch für Herrn Yavuz Yazir ab. Wenn Sie auch zu Betroffenen gehören, nehmen Sie sofort Kontakt auf.+++

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• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
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• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
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• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.







