Abmahnung Aerosoft GmbH durch NIMROD Rechtsanwälte
Über Abmahnungen der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte habe ich hier im Blog schon gelegentlich berichtet. Nun hat NIMROD wieder zugeschlagen, im Auftrag der Aerosoft GmbH, Lindbergring 12, 33142 Büren. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Joschka Strahmann. Es handelt sich um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der vermeintlich rechtswidrigen Verwertung des Computerspiels „Fernbus Simulator“. Gefordert von der Aerosoft GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Filesharing des Computerspiels in P2P-Tauschbörse
Es sei beweissicher von der Aerosoft GmbH ermittelt worden, dass über den Anschluss der abgemahnten Mandantschaft das Computerspiel „Fernbus-Simulator“ in einem sogenannten P2P-Netzwerk der Öffentlichkeit zum Download angeboten worden sei. Vor dem Landgericht Köln sei ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen die Mandanten durchgesetzt worden. Mit anderen Worten: Mit gerichtlicher Hilfe ist der Abmahner an die Adressdaten gelangt, indem der Provider entsprechend verpflichtet wurde. Durch die Ermittlungen würde eine tatsächliche Vermutung bestehen, dass die Abgemahnten auch die Täter der in Rede stehenden Rechtsverletzungen sind. Die Abgemahnten treffe eine sogenannte sekundäre Darlegungslast zu beweisen, dass gegebenenfalls ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.
Unterlassungserklärung, Abmahngebühren und Schadensersatz
Unter knapper Fristsetzung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. NIMROD Rechtsanwälte erklären sodann, dass für die Abmahnung Abmahngebühren nach einem Gegenstandswert in Höhe von 32.500,00 € geschuldet werden würden. Daraus leiteten sich Kosten ab in Höhe von 1.239,40 €. Hinzu würden die Abgemahnten Schadensersatz schulden, nach § 97 Abs. 2 UrhG. Dieser betrüge 2.500,00 €. Insgesamt errechnet sich damit ein Betrag in Höhe von 3.739,40 €. Man sei sich bewusst, so Rechtsanwalt Strahmann, dass Kosten in dieser Höhe die Abgemahnten überfordern würden. Von daher würde von der Aerosoft GmbH ein Vergleichsangebot unterbreitet zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 475,00 €.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin erhalten im Auftrag der Aerosoft GmbH oder eines anderen Abmahners und fragen sich jetzt, was zu tun ist? Ich biete Ihnen meine Erfahrung mit dem Abmahner und meine kompetente Einschätzung an. Die Erstberatung erfolgt dabei bundesweit kostenfrei. Wichtig: Beachten Sie unbedingt die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen. Das Versäumnis einer Frist kann gravierende Kostennachteile mit sich bringen; auch dann, wenn Sie das gerichtliche Verfahren gewinnen würden.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.