Über Abmahnungen der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte habe ich hier im Blog schon gelegentlich berichtet. Nun hat NIMROD wieder zugeschlagen, im Auftrag der Aerosoft GmbH, Lindbergring 12, 33142 Büren. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Joschka Strahmann. Es handelt sich um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der vermeintlich rechtswidrigen Verwertung des Computerspiels „Fernbus Simulator“. Gefordert von der Aerosoft GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Filesharing des Computerspiels in P2P-Tauschbörse
Es sei beweissicher von der Aerosoft GmbH ermittelt worden, dass über den Anschluss der abgemahnten Mandantschaft das Computerspiel „Fernbus-Simulator“ in einem sogenannten P2P-Netzwerk der Öffentlichkeit zum Download angeboten worden sei. Vor dem Landgericht Köln sei ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen die Mandanten durchgesetzt worden. Mit anderen Worten: Mit gerichtlicher Hilfe ist der Abmahner an die Adressdaten gelangt, indem der Provider entsprechend verpflichtet wurde. Durch die Ermittlungen würde eine tatsächliche Vermutung bestehen, dass die Abgemahnten auch die Täter der in Rede stehenden Rechtsverletzungen sind. Die Abgemahnten treffe eine sogenannte sekundäre Darlegungslast zu beweisen, dass gegebenenfalls ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.
Unterlassungserklärung, Abmahngebühren und Schadensersatz
Unter knapper Fristsetzung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. NIMROD Rechtsanwälte erklären sodann, dass für die Abmahnung Abmahngebühren nach einem Gegenstandswert in Höhe von 32.500,00 € geschuldet werden würden. Daraus leiteten sich Kosten ab in Höhe von 1.239,40 €. Hinzu würden die Abgemahnten Schadensersatz schulden, nach § 97 Abs. 2 UrhG. Dieser betrüge 2.500,00 €. Insgesamt errechnet sich damit ein Betrag in Höhe von 3.739,40 €. Man sei sich bewusst, so Rechtsanwalt Strahmann, dass Kosten in dieser Höhe die Abgemahnten überfordern würden. Von daher würde von der Aerosoft GmbH ein Vergleichsangebot unterbreitet zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 475,00 €.
Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin erhalten im Auftrag der Aerosoft GmbH oder eines anderen Abmahners und fragen sich jetzt, was zu tun ist? Ich biete Ihnen meine Erfahrung mit dem Abmahner und meine kompetente Einschätzung an. Die Erstberatung erfolgt dabei bundesweit kostenfrei. Wichtig: Beachten Sie unbedingt die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen. Das Versäumnis einer Frist kann gravierende Kostennachteile mit sich bringen; auch dann, wenn Sie das gerichtliche Verfahren gewinnen würden.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner