Abmahnung bf-commerce GmbH durch Schellenberg Unternehmeranwälte
Mein Mandant hat eine wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnung der bf-commerce GmbH, Ruschestr. 68, 10365 Berlin erhalten. Ausgesprochen wird die Abmahnung von der Kanzlei Schellenberg Unternehmeranwälte aus Berlin. Sachbearbeiter bei den Unternehmeranwälten ist Gerrit Alexander Schümann. Mein Mandant ist eBay-Händler. Ihm wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform diverse geschützte Grafiken von Handyhüllen der Marke Nalia ungenehmigt genutzt zu haben und mehrfach auf eBay gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Verstöße gegen das Urheberrecht
Der Mandant soll angeblich 17 geschützte Grafiken der bf-commerce GmbH ohne deren Genehmigung auf eBay zur Illustration seiner Angebote verwendet haben. Es handelt sich dabei um Fotos von Handyhüllen der Marke Nalia für das Samsung Galaxy S8 und verschiedene Apple iPhone Modelle. Nach § 97 Abs. 1 und 2 UrhG wäre mein Mandant daher zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz wird insgesamt von den Unternehmeranwälten mit 1.700,00 € angegeben. Außerdem sollen Abmahnkosten in Höhe von 2.019,50 € an den Abmahner entrichtet werden. Unter Fristsetzung wird der Mandant sodann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung liegt dem Abmahnschreiben nicht bei.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Damit aber nicht genug. Mein Mandant würde außerdem wettbewerbswidrig handeln, indem er Verbrauchern innerhalb seiner Angebote keine beziehungsweise keine hinreichende Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen würde. Insoweit würde gegen § 312g Abs. 1, Art. 246 Abs. 3 EGBGB und § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG verstoßen. Weil mein Mandant auch seinen Namen und seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angeben würde, läge außerdem ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG vor. Zu guter Letzt hätte unser Mandant lediglich eine unleserliche Datenschutzerklärung auf eBay hinterlegt, womit er im Ergebnis gegen § 13 TMG verstoßen und ebenfalls wettbewerbswidrig handeln würde. Auch insoweit soll der Mandant unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung bf-commerce GmbH erhalten – was ist jetzt zu tun?
Die mir vorliegende Abmahnung der bf-commerce GmbH, ausgesprochen von den Unternehmeranwälten, dürfte durchaus ihre Angriffsflächen haben. So ist hochumstritten, ob die Vorschriften des Telemediengesetzes seit Inkrafttreten der DS-GVO überhaupt noch abmahnbar sind. Merkwürdig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Mandant die Abmahnung ohne Inhaltsverschlüsselung vorab per E-Mail erhielt. Eine solche Form der Zustellung ist aufgrund der Vorschriften der DS-GVO mittlerweile ausgeschlossen. Und dass die Vorschriften der DS-GVO jedenfalls hoch bußgeldbewehrt sind, dürfte nahezu überall bekannt sein. Wenn auch Sie eine Abmahnung der bf-commerce GmbH erhalten haben – bin ich gerne bundesweit Ihr Ansprechpartner. Ich kenne den Abmahner und werde Ihnen helfen können. Meine Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.