Mein Mandant hat eine wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnung der bf-commerce GmbH, Ruschestr. 68, 10365 Berlin erhalten. Ausgesprochen wird die Abmahnung von der Kanzlei Schellenberg Unternehmeranwälte aus Berlin. Sachbearbeiter bei den Unternehmeranwälten ist Gerrit Alexander Schümann. Mein Mandant ist eBay-Händler. Ihm wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform diverse geschützte Grafiken von Handyhüllen der Marke Nalia ungenehmigt genutzt zu haben und mehrfach auf eBay gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Verstöße gegen das Urheberrecht
Der Mandant soll angeblich 17 geschützte Grafiken der bf-commerce GmbH ohne deren Genehmigung auf eBay zur Illustration seiner Angebote verwendet haben. Es handelt sich dabei um Fotos von Handyhüllen der Marke Nalia für das Samsung Galaxy S8 und verschiedene Apple iPhone Modelle. Nach § 97 Abs. 1 und 2 UrhG wäre mein Mandant daher zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz wird insgesamt von den Unternehmeranwälten mit 1.700,00 € angegeben. Außerdem sollen Abmahnkosten in Höhe von 2.019,50 € an den Abmahner entrichtet werden. Unter Fristsetzung wird der Mandant sodann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung liegt dem Abmahnschreiben nicht bei.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Damit aber nicht genug. Mein Mandant würde außerdem wettbewerbswidrig handeln, indem er Verbrauchern innerhalb seiner Angebote keine beziehungsweise keine hinreichende Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen würde. Insoweit würde gegen § 312g Abs. 1, Art. 246 Abs. 3 EGBGB und § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG verstoßen. Weil mein Mandant auch seinen Namen und seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angeben würde, läge außerdem ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG vor. Zu guter Letzt hätte unser Mandant lediglich eine unleserliche Datenschutzerklärung auf eBay hinterlegt, womit er im Ergebnis gegen § 13 TMG verstoßen und ebenfalls wettbewerbswidrig handeln würde. Auch insoweit soll der Mandant unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Abmahnung bf-commerce GmbH erhalten – was ist jetzt zu tun?
Die mir vorliegende Abmahnung der bf-commerce GmbH, ausgesprochen von den Unternehmeranwälten, dürfte durchaus ihre Angriffsflächen haben. So ist hochumstritten, ob die Vorschriften des Telemediengesetzes seit Inkrafttreten der DS-GVO überhaupt noch abmahnbar sind. Merkwürdig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Mandant die Abmahnung ohne Inhaltsverschlüsselung vorab per E-Mail erhielt. Eine solche Form der Zustellung ist aufgrund der Vorschriften der DS-GVO mittlerweile ausgeschlossen. Und dass die Vorschriften der DS-GVO jedenfalls hoch bußgeldbewehrt sind, dürfte nahezu überall bekannt sein. Wenn auch Sie eine Abmahnung der bf-commerce GmbH erhalten haben – bin ich gerne bundesweit Ihr Ansprechpartner. Ich kenne den Abmahner und werde Ihnen helfen können. Meine Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner