Unser Mandant hat eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Bock legal für The Swatch Group AG, Seevorstadt 6, 2501 Biel aus der Schweiz erhalten. The Swatch Group AG würde Rechte geltend machen für die Swatch AG, für CK Watch & Jewelry Co. Ltd, für The Swatch Group Management Services AG und für die TISSOT AG. Diese Gesellschaften würden zum Konzernverbund gehören und hätten die Ansprüche für die hiesige Auseinandersetzung abgetreten. Die Abtretung sei auch angenommen worden. Abtretungsurkunden werden jedoch nicht vorgelegt.
Worum geht’s in der Swatch-Abmahnung?
Unserer Mandantin, einer eBay-Händlerin wird vorgeworfen, dort auf eBay Nachahmungen diverser Swatch-, ck- und TISSOT-Uhren angeboten und verkauft zu haben. Damit würde unsere Mandantin gegen Marken- und Geschmacksmusterrechte des Swatch-Konzernverbunds verstoßen und außerdem wettbewerbswidrig handeln. Ein Testkäufer des Verbunds hätte mehrere Uhren bei unserer Mandantin erworben. Der Gesamteindruck der erworbenen Testuhren ergäbe, dass die wesentlichen Gestaltungsmerkmale der Testuhren mit den von der Swatch-Gruppe geschützten Mustern übereinstimmen würden. Mit anderen Worten: Das Design wäre also komplett geklaut.
Was verlangt der Abmahner?
Bock legal macht für The Swatch Group AG u. a. Ansprüche geltend, die auf Unterlassung (§ 8 UWG), Auskunft (§ 242 BGB), Schadensersatz (§9 UWG) und Kostenerstattung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UWG) gerichtet sind. Innerhalb einer knappen Frist soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bock legal legt der Abmahnung mehrere vorformulierte Unterlassungserklärungen bei, derer der Abgemahnte sich bedienen dürfe. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Denn es findet sich in den Vorformulierungen unter anderem ein schadensersatzrechtliches Schuldanerkenntnis. Wer das „blind“ unterschreibt, der dürfte ein größeres – vermutlich fünfstelliges – finanzielles Problem bekommen. Bock legal verlangt schließlich von unserer abgemahnten Mandantin auch noch die Erstattung außergerichtlich entstandener Abmahnkosten, insgesamt 4.119,89 €. Zugrunde gelegt wird ein sehr sportlicher Streitwert in Höhe von 400.000,00 €.
Auch Abmahnung Swatch Group AG erhalten?
Haben Sie ebenfalls von der Frankfurter Kanzlei Bock legal (Sachbearbeiter Lukas Riedel) eine Abmahnung im Namen der Swatch Group AG oder einer der Konzerntöchter erhalten? Sollen Sie binnen knappester Fristen eine kaum zu überschauende Unterlassungserklärung abgeben? Wird Ihnen mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren gedroht? Sollen Sie hohe Abmahnkosten entrichten und eine Schadensersatzforderung von der Swatch-Gruppe dem Grunde nach anerkennen? Handeln Sie auf keinen Fall voreilig und unüberlegt – auch wenn Ihnen das Herz sprichwörtlich in die Hose gerutscht ist. Jeder Fehler kann Sie extrem teuer zu stehen kommen. Lassen Sie die Abmahnung während der Ihnen gesetzten Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ich konnte bereits mehrere vergleichbare Mandate abwickeln. Ich helfe den Swatch-Abgemahnten bundesweit. Meine Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei. Rufen Sie einfach an, schreiben Sie eine Mail oder nutzen das Kontaktformular unterhalb dieses Artikels.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner