SO REAGIEREN SIE RICHTIG
Abmahnung von CBH Rechtsanwälte
Die Kanzlei CBH
Bei der Kanzlei CBH (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) mit Standorten u.a. in Köln und Hamburg handelt es sich um eine Kanzlei, welche insbesondere für ihre Abmahnungen bekannt ist. Sie vertritt Unternehmen aus der Bekleidungs- und Fashionindustrie, darunter auch bekannte Unternehmen wie Burberry oder Louis Vuitton. Nach unserer Kenntnis und stetiger Beobachtung ist die Kanzlei im Bereich der Abmahnung vorwiegend in den Bereichen Markenrecht und Urheberrecht aktiv und spricht in diesen Rechtsbereich unzählige Abmahnungen für ihre Auftraggeber aus der Modeindustrie aus.
Die markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei CBH stützen sich beinahe immer auf den gleichen Vorwurf: Die abgemahnte Person habe in unbefugter Weise die Markenrechte des entsprechenden Auftraggebers verletzt.Hierbei handelt es sich zumeist um das Anbieten von Produktimitationen oder in Ausnahmefällen auch die Verwendung von markenrechtlich geschützten Zeichen im Rahmen der Nutzung von KeyWords im Rahmen von Anzeigenschaltung im Internet. Oftmals genügt es CBH für ihre Abmahnungen bereits, wenn eine noch so geringe Ähnlichkeit zu den Marken ihrer Mandanten besteht.
Im Rahmen der urheberrechtlichen Abmahnungen geht es gehäuft um Fälle, in denen der Abgemahnte Kleidungsstücke im Internet zum Verkauf anbietet, etwa über die Plattform eBay. Hierbei werden häufig Fotografien des entsprechenden Produkts aus Katalogen oder dem Internet übernommen. Was viele dabei nicht bedenken: Diese Fotos können urheberrechtlich geschützte Werke darstellen. Die Kanzlei CBH mahnt solche Nutzungen regelmäßig ab.
Den Abmahnungen der Kanzlei CBH liegen immer hohe Gegenstandswerte zugrunde, sodass die geforderten Rechtsanwaltskosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Hinzu treten noch die später bezifferten Schadensersatzbeträge. Gerade im Bereich des Markenrechts können die Forderungen der Kanzlei CBH existenzbedrohend wirken. Dies löst bei Abgemahnten eine erhebliche Beklemmung und ein flaues Gefühl im Magen aus. Den meisten ist nicht klar wie am besten auf die Abmahnung reagiert werden soll.
Insgesamt empfehlen wir, dass die Abgemahnten Post aus dem Hause CBH stets ernst nehmen sollten. Die Kanzlei CBH verfolgt die geltend gemachten Ansprüche notfalls bis vor Gericht. Dies kann bei Uneinsichtigkeit des Abgemahnten auch sehr schnell erfolgen, sodass bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei CBH nicht lange gewartet werden sollte. Die Kanzlei CBH zögert meist nicht lange und bringt ihre Forderungen oft auch schnell vor Gericht und erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Abgemahnte.
Wichtige Tipps und Regeln
Erstmal Ruhe bewahren
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Keinen Kontakt zum Gegner
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.
Immer die Fristen beachten
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Nicht ungeprüft unterschreiben
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Nicht ungeprüft bezahlen
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.
Was will CBH Rechtsanwälte von den Abgemahnten?
Letzten Endes geht es stets um Geld. Die Abgemahnten sollen wegen der nicht genehmigten Verwertung fremder geschützter Werke oder Marken zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die hohen Rechtsanwaltskosten der Abmahner bezahlen und Auskunft erteilen über das Maß der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks bzw. der Marke. Auskunft erteilt werden soll zudem über erzielten Gewinn und etwaige Zulieferer. Häufig werden die Adressdaten von abgemahnten Händlern auch im Wege des Testkaufs erworben. In diesen Fällen macht die Kanzlei CBH zudem diesbezügliche Testkaufkosten geltend.
Vielen Abgemahnten ist zudem folgender Umstand nicht bewusst: Nach Auskunftserteilung macht die Kanzlei CBH auch hohe Schadensersatzsummen geltend, welche zumeist im Wege der Lizenzanalogie berechnet werden. Die gesamte Forderung ist damit wesentlich umfangreicher als es sich auf den ersten Blick aus der ursprünglichen Abmahnung ergibt. Bei der Frage, ob und gegebenenfalls wie ein Auskunftsanspruch zu beantworten ist, ist höchste Vorsicht geboten. Schlimmstenfalls wird einem Schadensersatzanspruch des Abmahners damit der Weg geebnet.
Besonders gefährlich ist die den Abmahnungen beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist stets zum Nachteil der Abgemahnten formuliert und enthält meist ein verklausuliertes Schuldanerkenntnis. Daher sollte diese trotz des Zeitdrucks durch die gesetzte Frist und des Gefühls der Ohnmacht im Angesicht einer Abmahnung der Kanzlei CBH nicht vorschnell unterschrieben werden. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Oftmals lassen sich sowohl Unterlassungserklärung als auch die Kostenforderungen noch deutlich zu Ihren Gunsten wenden.
In letzter Zeit konnten wir zudem feststellen, dass die Unterlassungserklärungen von CBH eine Verschwiegenheitsklausel enthalten. Der Abgemahnte soll nicht über Abmahnung und die folgende Korrespondenz berichten dürfen. Offensichtlich möchte CBH nicht weiter als Abmahnkanzlei wahrgenommen werden. Die Aufnahme solcher Klauseln in die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen zeigt jedoch klar auf wo die Reise mit CBH hingeht.
Was tun bei Zollanfragen?
Aufgrund der absichtlich niedrig angesetzten Forderungen der Kanzlei CBH ist uns eine für den Anfrager wirtschaftliche Bearbeitung entsprechender Anliegen leider selten möglich.
Üblicherweise hat der Anfrager ein Produkt aus dem Ausland bestellt und dieses wurde vom Zoll aufgehalten, die sog. Grenzbeschlagnahme. Fast immer handelt es sich bei den bestellten Produkten um Fälschungen.
Es folgt ein Schreiben der Kanzlei CBH in welchem man für die Einfuhr von Falsifikaten nach Deutschland verantwortlich gemacht wird. Dies soll eine Markenrechtsverletzung zulasten der Mandantin von CBH darstellen, zumeist LOUIS VUITTON.
Die Kanzlei fordert sodann eine Erklärung ein, dass der Vernichtung der Fälschung zugestimmt wird. Beigefügt ist häufig bereits eine entsprechende Zustimmungserklärung zur Vernichtung.
Weiterhin werden die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens in Form einer Kostenpauschale von 235 EUR eingefordert. Die gesetzten Fristen sind regelmäßig sehr kurz angesetzt.
Ob die Abmahnung berechtigt ist und ob Sie zur Zahlung der Kosten an die Kanzlei CBH verpflichtet sind ist stets eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist etwa ob Sie gewerblich oder privat gehandelt haben.
Wer sind die Auftraggeber, für wen mahnt die Kanzlei CBH ab?
Bei den Mandanten der Kanzlei CBH handelt es sich im Bereich der Abmahnungen fast ausschließlich um Unternehmen im Mode- und Fashionbereich. Hierunter sind auch zahlreiche bekannte Namen zu finden. In der Vergangenheit hatte unsere Kanzlei insbesondere mit den folgenden Auftraggebern der Kanzlei CBH zu tun:
Er kürzlich wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei CBH im Namen der Louis Vuitton Malletier, Société par actions simplifiée aus Paris vorgelegt. Auch diese gehört zu den Mandanten der Kanzlei CBH.
Dieses Unternehmen, welches vorwiegend im Bereich des Vertriebs von Taschen und Lederwaren aktiv ist, verfolgt rigoros vermeintliche Verletzungen ihrer Markenrechte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen Schmuckstücke anzubieten, welche ein markenrechtlich geschütztes Logo von Louis Vuitton verwenden. Es soll sich hierbei um Plagiate handeln. Auch wird unserer Mandantin Rufausbeutung vorgeworfen.
Geltend gemacht werden wieder einmal Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Der Gegenstandswert wird auf 200.000 EUR beziffert, was Anwaltskosten von knapp 3.000 EUR entspricht. Gefordert wird weiterhin die Herausgabe der Waren zum Zwecke der Vernichtung.
Die Kanzlei CBH ist sich mittlerweile auch der negativen Berichterstattung bewusst. Daher wurde in die vorgefertigte Unterlassungserklärung eine Klausel aufgenommen, nach welcher sich der Abgemahnte dazu verpflichten soll, den Inhalt der Abmahnung und die sich anschließende Korrespondenz bekannt zu machen oder zu veröffentlichen. Dies zeigt einmal mehr, dass die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nie einfach unterschrieben werden sollte. CBH geht somit neue Wege um die Abgemahnten mundtot zu machen.
Mit erschreckender Häufigkeit werden unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei CBH im Namen der Motion E-Services GmbH vorgelegt. Diese ist Bereich des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig und lässt hierfür Produktfotos von Fotografen anfertigen. Diese Produktfotos werden sodann zur Bewerbung von Bekleidungsstücken dritter Unternehmen verwendet. Solche Fotos können urheberrechtlich geschützt sein.
Bevorzugtes Ziel von Abmahnungen der Motion E-Services GmbH sind kleinere Online-Händler, welche auf Plattformen wie eBay Bekleidungsstücke anbieten und hierfür ein Produktfoto verwenden, welches durch Fotografen der Motion E-Services GmbH angefertigt wurden. Besonders häufig wird wegen Verwendung von Fotos von Jacken der Marken “Schmuddelwedda” und “Dreimaster” abgemahnt.
Der Abgemahnte soll stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten der Motion E-Services GmbH bezahlen. Bei Privatverkäufern richten sich diese Gebühren zumeist nach einem Gegenstandswert von 1.000 EUR, sodass Rechtsanwaltskosten von 159,94 EUR gefordert werden. Sollte die Kanzlei CBH annehmen, dass Sie als gewerblicher Verkäufer tätig sind (und CBH ist bei dieser Auslegung recht großzügig), so können die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten gut und gerne 800 EUR betragen.
Doch nicht nur das: Die Kanzlei CBH fordert auch Zahlung von Testkaufkosten von zumeist knapp 100 EUR und Auskunft über das Ausmaß der Nutzung des Lichtbilds. Nach Auskunftserteilung folgt ein weiteres Schreiben von CBH. Nunmehr wird zusätzlich eine Schadensersatzsumme benannt, welche für die Verwendung eines einzelnen Bilds 500-600 EUR betragen kann. Bei Nutzung mehrerer Bilder entstehen damit schnell erhebliche Schadensersatzforderungen. Es ist nicht unüblich, dass CBH bei der Verwendung von 4 Bildern 2.000 EUR Schadensersatz fordert.
Auf keinen Fall sollte die Abmahnung von CBH einfach ignoriert werden. Auch das einfache Unterschreiben der Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Denn in dieser verpflichtet man sich zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe für jeden einzelnen Fall der erneuten Bildnutzung. Besonders perfide: Hierzu zählen auch sog. Altinhalte. Sollte man etwa das eBay-Angebot gelöscht haben, so besteht immer noch die Möglichkeit der Aufrufbarkeit des Angebots über Suchmaschinen oder andere Wege. Auch solche Altinhalte lösen die Vertragsstrafe aus! Daher muss direkt bei eBay und gängigen Suchmaschinen die Löschung entsprechender Inhalte erwirkt werden.
Auch das bekannte Unternehmen Burberry Ltd. aus London gehört zu den Auftraggebern der Kanzlei CBH. Diese hat das bekannte Muster “Burberry-Check” und den sog. “Equestrian Knight” markenrechtlich schützen lassen und spricht wegen angeblicher Verletzungen ihrer Marken gehäuft Abmahnungen aus. Abgemahnte sind auch in diesen Fällen häufig kleinere Anbieter von Produkten im Textil- und Modebereich. Wird etwa eine Produktimitat vertrieben kann schnell eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei CBH die Folge sein. Im Vorfeld der Abmahnung nimmt Burberry beinahe immer einen Testkauf vor.
Doch auch außerhalb des klassischen Bekleidungsverkaufs mahnt Burberry die Nutzung des entsprechenden Musters ab. So geht Burberry etwa auch gegen Gesichtsmasken oder Hundegeschirre vor. Sobald ein ähnliches Muster wie der “Burberry-Check” verwendet wird kann mit einer markenrechtlichen Abmahnung aus dem Hause CBH gerechnet werden.
Nach Ansicht von Burberry stellt dieses Verhalten zudem häufig eine unlautere Rufausbeutung dar. Entsprechendes wird in den uns vorliegenden Abmahnungen stets betont. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft (insbesondere über etwaige Lieferanten), Schadensersatz und Herausgabe der Produkte zum Zweck der Vernichtung.
Abmahnungen der Burberry Ltd. sind besonders gefährlich. Es wird ein erheblicher Gegenstandswert von 200.000 bis 250.000 EUR zugrunde gelegt, sodass allein die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten bei über 3.000 EUR liegen. Bei bekannten Marken erkennen Gerichte solche Werte häufig als angemessen an. Sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung von CBH im Auftrag der Burberry Ltd. erhalten haben bestehen möglicherweise Regressansprüche gegen Ihren Zulieferer. Es besteht damit häufig die Möglichkeit die Angelegenheit vertretbar zu beenden.
Die Curt Maria Medical GmbH aus Düsseldorf lässt momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg aussprechen. In der jüngst hier vorliegenden Abmahnung geht es um den Vertrieb von Atemschutzmasken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, beim Vertrieb solcher Masken mit der Deutschland-Flagge Schwarz-Rot-Gold geworben zu haben, ohne dass die Masken tatsächlich in Deutschland produziert worden wären. Die Verkehrskreise würden dadurch getäuscht und in die Irre geführt werden. Die Curt Maria Medical GmbH sei selbst Herstellerin von medizinischen Produkten und stünde daher in Wettbewerb mit der abgemahnten Person. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 Euro aus einem Streitwert von 15.000,00 Euro. Außerdem müssten Testkaufkosten in Höhe von knapp 7 Euro ersetzt werden. Sind Sie ebenfalls von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Curt Maria Medical GmbH abgemahnt worden? Vermeiden Sie voreiliges Handeln. Das ungeprüfte Unterschreiben einer Unterlassungserklärung kann finanziell stark negative Folgen für Sie haben. Lassen Sie sich stattdessen innerhalb der Ihnen von CBH gesetzten Frist von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Ein weiterer Auftraggeber im Bereich von Abmahnungen der Kanzlei CBH ist die Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg. Auch dieses Unternehmen ist im Modebereich aktiv, insbesondere des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen sowie der entsprechenden Lizenzierung. Weit überwiegend handelt es sich bei den Abmahnungen der Fast Fashion Brands GmbH um solche aus dem Bereich des Markenrechts. Moniert wird fast immer die Nutzung der Bezeichnung “MO” im Rahmen des Verkaufs von Kleidung.
“MO” ist dabei eine deutsche Marke, welche für die Fast Fashion Brands GmbH im Markenregister eingetragen ist. Bietet jemand Bekleidungsstücke mit einem “MO”-Aufdruck an, kann alsbald mit einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei CBH gerechnet werden. Selbst Privatverkäufer werden von entsprechenden Abmahnungen nicht ausgenommen. Weitere Marken, welche entsprechenden Abmahnungen zugrunde liegen, sind die Marken “Sookie” und “risa”.
Die Abgemahnten sollen stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft über die Nutzung sowie über Lieferanten und Abnehmer erteilen, sich dazu bereit erklären Schadensersatz zu zahlen und die erheblichen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei CBH zu zahlen. Diese berechnen sich nach Gegenstandswerten von 30.000 bis 50.000 EUR. Die zu zahlenden Anwaltskosten können bei solchen Werten bis zu 2.000 EUR betragen.
Auch bei Abmahnungen der Fast Fashion Brands ist darauf zu achten, dass etwaige Angebote nicht länger im Internet auffindbar sind. Hierzu muss auf Google und eBay entsprechend eingewirkt werden.
Unserer Kanzlei wurde eine Abmahnung der IVI GmbH aus Köln vorgelegt. Diese ist im Bereich des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken und Accessoires tätig. Sie ist Inhaberin diverser Marken, insbesondere der Marke “IVI” für Kleidungsstücke.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen Bekleidungsstücke unter einem ähnlichen Namen zu vertreiben. Gefordert wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Vorlage von Rechnungen und Auskunftserteilung, die Zahlung von Schadensersatz, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem erheblichen Gegenstandswert von 100.000 EUR sowie die Erstattung von Testkaufkosten. Diese Abmahnung zeigt, dass die Kanzlei CBH auch tätig wird, wenn auch nur eine geringe Ähnlichkeit mit den Markennamen ihrer Mandanten besteht.
Abmahnungen der Kanzlei CBH für ihre Mandantin Dreimaster Modevertrieb GmbH aus Hamburg stellen eine Besonderheit dar. Auch bei diesem Unternehmen handelt es sich um ein Modeunternehmen, welches insbesondere die Marken “Schmuddelwedda” und “Dreimaster” für sich gesichert hat. Diese werden vorwiegend für Jacken verwendet.
Unseren Mandanten wird vorgeworfen Jacken über Amazon anzubieten und dabei das markenrechtlich geschützte Wort “Schmuddelwedda” als Metatag/Keyword zu verwenden. Gefordert werden auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten aus einem erheblichen Gegenstandswert von 150.000 EUR. Doch auch die üblichen Abmahnungen der Kanzlei CBH werden für die Dreimaster Modevertrieb GmbH ausgesprochen. Gemeint sind die Fälle, in welchen unseren Mandanten vorgeworfen wird Bekleidungsstücke unter geschützten Markennamen anzubieten.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine CBH Abmahnung erhalte?
Wichtig ist zunächst sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Dass dies nicht leicht fällt ist verständlich. Die Fristen sind kurz, die drohenden Kosten hoch. Abmahnungen der Kanzlei CBH sollten jedoch stets ernst genommen werden. Zwar besteht die Möglichkeit des Verhandelns mit der Gegenseite, dies ist jedoch ohne anwaltliche Hilfe zumeist nicht von Erfolg gekrönt. Die Kanzlei CBH lässt sich von der Rechtsverfolgung nicht abbringen, ganz egal was für sinnvolle Einwände man auch haben mag.
Es ist daher zur zeitnahen Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe zu raten. Zumeist lassen sich die geforderten Unterlassungserklärungen zu Ihren Gunsten abändern. Auch eine erhebliche Reduzierung der geforderten Kostennote ist möglich.
Die Kanzlei CBH ist dafür bekannt auch in rechtlich zweifelhaften Fällen vorzugehen und nimmt lieber eine Niederlage vor Gericht in Kauf als auf die weitere Anspruchsgeltendmachung zu verzichten.
In keinem Fall sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschrieben werden, sei die Versuchung auch noch so groß die Angelegenheit schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen. Denn wer unüberlegt alles unterschreibt was einem die Kanzlei CBH vorlegt, gibt ohne es zu merken ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Abmahner ab. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen:
Meistens wird der Abgemahnte dann von den Kosten, die mit der Abmahnung aufgerufen werden, nicht mehr herunter kommen. Vermeiden Sie also Zeitdruck und wählen Sie stattdessen die Option, Ihre Abmahnung überprüfen zu lassen. In der Vergangenheit haben wir etlichen Mandanten helfen können, dadurch gar nichts oder einen erheblich geringeren Betrag an den Abmahner zahlen zu können. Ruhe zu bewahren spart meistens bares Geld.
Gerade im Markenrecht und Urheberrecht bestehen zahlreiche Möglichkeiten der effektiven Verteidigung gegen entsprechende Abmahnungen. So besteht etwa die Möglichkeit der Prüfung auf Erschöpfung des Markenschutzes oder möglicherweise lag keine markenmäßige Benutzung vor. Weiterhin besteht die Möglichkeit dass lediglich eine rein beschreibende Nutzung stattfand. Die effektive Verteidigung muss jedoch stets am Einzelfall beurteilt werden. Eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher immer zu empfehlen.
Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung
Berechtigung der Abmahnung
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Reduzierung der Abmahnkosten
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Vermeidung von Haftungsfallen
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Modifizierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Zieht CBH vor Gericht oder kann ich Abmahnungen einfach aussitzen?
Viele abmahnende Kanzleien sind nicht sehr streng bei der Durchsetzung der Rechte ihrer Mandanten. Oftmals lassen sich Angelegenheit einvernehmlich und schnell lösen. Nicht so bei der Kanzlei CBH. Diese ist berüchtigt für ihre gnadenlose Rechtsverfolgung. Wird dem Verlangen der Kanzlei nicht nachgekommen wird innerhalb kurzer Zeit der Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Gericht erwirkt. Dies ist mit weiteren erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden. Ausnahmen sind uns nicht bekannt. Abmahnungen der Kanzlei CBH sind daher immer ernst zu nehmen, auch wenn man der Auffassung ist, dass die Abmahnung unberechtigt ist.
Wir haben jedoch auch die Erfahrung gemacht, dass die Kanzlei CBH gesprächsbereit ist, wenn anwaltliche Vertretung existiert. Wenn sachliche oder rechtliche Gründe die Erfolgschancen einer gerichtlichen Vorgehensweise schmälern, so lassen sich oft Ergebnisse erzielen, welche für den Abgemahnten von Vorteil sind.
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und lohnt sich diese für mich?
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einem Mandat kostet Geld. Sie erteilen dem Rechtsanwalt einen Auftrag und der Rechtsanwalt wird entsprechend für Sie tätig. Es handelt sich um eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Unsere Kanzlei ist in der Lage, unseren Mandanten in CBH-Mandaten einen fairen Pauschalpreis anzubieten, also einen Preis, von welchem die gesamte außergerichtliche Vertretung umschlossen ist – egal wie lange diese andauert.
Ansatz unserer Vertretung ist, wenn möglich die gegnerischen Ansprüche insgesamt zu vermeiden oder derart zu reduzieren, dass unsere Beauftragung sich für Sie lohnt. Fast immer ist uns dies in der Vergangenheit gelungen. Welche Strategie für Ihren Einzelfall die richtige ist, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen. Um einen Überblick über Ihren Fall und dessen Einzelheiten zu gewinnen ist ein Gespräch mit Ihnen notwendig, in welchem wir von Ihnen alle relevanten Informationen erhalten. Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei. Im Anschluss an das Gespräch können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung
- Spezialisierter Rechtsanwalt
- 100% kostenfrei & unverbindlich
Abgemahnt von CBH? Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei CBH für einen der oben genannten Auftraggeber erhalten? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag bezahlen sollen? Wollen Sie Ihre Optionen und die optimalen Verteidigungsansätze kennenlernen?
Dann zögern Sie nicht und nutzen das Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte überlassen Sie uns in Vorbereitung eines persönlichen Telefonats die Ihnen zugegangene Abmahnung und teilen uns auch mit, wann diese Abmahnung eingetroffen ist. Wenn Sie mögen, geben Sie uns gerne weitere Informationen zum Sachverhalt. Wir sind darauf angewiesen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Abmahnung und gegebenenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt per E-Mail, WhatsApp oder das Formular direkt hier auf der Seite. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team wird Sie schnellstmöglich wegen eines persönlichen Gesprächstermins mit einem unseren spezialisierten Rechtsanwälte kontaktieren.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung
Wie funktioniert die kostenfreie Ersteinschätzung?
- Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
- Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
- Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Ich habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Hafte ich trotzdem?
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.
Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Sind die gesetzten Fristen nicht viel zu kurz?
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Lohnt sich eine anwaltliche Beratung oder ist es billiger direkt den Abmahner zu bezahlen?
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
- Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
- Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um einen Gerichtsverfahren zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und berät Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
- Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Was passiert, wenn ich die Fristen aus der Abmahnung nicht beachte?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.
Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?
Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.
Denn nur durch die Abgabe einer hinreichen, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.
Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Frommer Legal Abmahnopfern.
Muss bei einer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.
Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.
Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Was ist eigentlich eine einstweilige Verfügung?
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.
Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.
Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.
Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.
„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“
kostenfrei & unverbindlich
Wir prüfen Ihre Abmahnung und rufen Sie zurück
RESULTATE DIE ÜBERZEUGEN
Von unseren Mandanten empfohlen
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
kostenfrei & unverbindlich
Wir prüfen Ihre Abmahnung und rufen Sie zurück
Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.