Abmahnung Dassault Systemes wegen Nutzung der Software „CATIA“
Meinem Büro liegt eine Abmahnung der Pariser Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associes vor. Es geht um die angeblich rechtswidrige und unlizensierte Nutzung der Software „CATIA V5“. CATIA ist eine Industriesoftware, mit der sich dreidimensionale Modelle für die Produktion am Computer entwickeln lassen. Meiner Mandantin wird vorgeworfen, „CATIA V5“ ohne Genehmigung benutzt zu haben. Die Besonderheit dieses Falles ist, dass in „CATIA V5“ offensichtlich ein Automatismus implementiert ist, der die Lizensierung einer lokal installierten „CATIA“ Software überprüft. Es muss also nach Installation der CATIA Software ein regelmäßiger Datenabgleich von der Software selbst mit dem Hersteller veranlasst werden. Diesen Datenabgleich bewerte ich als juristische Grauzone und als äußerst fragwürdig.
Was verlangen Dassault Systemes und De Gaulle Fleurance Associes vom Abgemahnten?
Mit Abmahnschreiben verlangen die Pariser Anwälte, dass meine Mandantin die vermeintliche Nutzung von „CATIA V5“ sofort einstellt. Darüber hinaus soll eine Bestätigung abgegeben werden, dass die Urheberrechte von Dassault Systemes nicht weiter verletzt werden. Schließlich wird meine Mandantin aufgefordert mitzuteilen, wie der bei Dassault Systemes eingetretene Schaden ersetzt werden soll. In der weiteren Korrespondenz mit De Gaulle Fleurance & Associes folgt dann noch die Drohung mit einer strafrechtlichen Verfolgung der Angelegenheit und schließlich ein Angebot zur Nachlizensierung. Gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 35.672,00 € wären alle vermeintlichen Ansprüche des Softwareherstellers abgegolten.
Verstoß gegen § 202 StGB?
Wenn eine lokal installierte CATIA V5 – Version tatsächlich Daten des jeweils genutzten Rechners ausspäht und an den Hersteller über das Internet sendet, dann wird man sich fragen müssen, ob diese Funktion der Software nicht bereits selbst eine strafrechtliche Dimension haben könnte. Das Ausspähen von Daten wird von § 202a StGB wie folgt sanktioniert:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.“
Ich habe jedenfalls meine Zweifel, dass eine derartige Funktion einer Software selbst rechtmäßig sein kann.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Dassault Systemes – was tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associes erhalten? Handeln Sie auf keinen Fall voreilig. Der Vorwurf, Sie hätten sich strafbar gemacht, kann zwar schwer wiegen; bei Licht betrachtet bleibt von diesem Vorwurf aber möglicherweise nicht mehr viel übrig. Gehen Sie nicht voreilig auf Vorschläge des Abmahners ein. Das könnte relativ schnell relativ teuer werden. Lassen Sie die Abmahnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie dabei von meiner Erfahrung. Ich hatte bereits mit dem Abmahner zu tun und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei, eine Mandatsübernahme danach bundesweit möglich.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.