Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V. zum Thema Spritverbrauch
Meiner Kanzlei liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell vor. Gegenstand der Abmahnung ist vermeintlich irreführende Werbung eines Autoreifenhändlers auf dessen Webseite. Die Umwelthilfe spricht die Abmahnung selbst aus. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Abmahngebühr verlangt.
Inhalt der Abmahnung
Der Abgemahnte ist Hersteller und Händler von Autoreifen. Auf seiner Webseite wurde ein Autoreifen mit der Formulierung „mittelmäßig kraftstoffsparend“ beworben. Gleichzeitig und gut sichtbar wurde die Kraftstoffeffizienzklasse des Reifens vom Abgemahnten mit E angegeben. Die Deutsche Umwelthilfe beanstandet, dass ein solcher Reifen aus der Kraftstoffeffizienzklasse E tatsächlich nicht „mittelmäßig kraftstoffsparend“ sein könne und der Abgemahnte insoweit irreführende Werbung mit falschen Tatsachen machen würde. Die gesetzlichen Kraftstoffeffizienzklassen würden von A (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) reichen. Der angegebene Wert E sei daher im unteren Bereich der Skala zu verorten und nicht mehr mittelmäßig.
10.000,00 € Vertragsstrafe gefordert
Die Umwelthilfe berühmt sich aufgrund dessen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs. Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, innerhalb derer er sich verpflichtet, die beanstandete Werbung zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € an die Umwelthilfe zu entrichten. Außerdem verlangt die Umwelthilfe die Erstattung von Abmahnkosten nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG in Höhe von 229,34 €. Das ist zwar ein für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verhältnismäßig geringer Betrag. Jedoch hat die Umwelthilfe keine Rechtsanwaltskanzlei mit der Aussprache einer Abmahnung beauftragt, so dass überhaupt keine erstattungsfähigen Abmahnkosten entstanden sein können.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten – wie reagiert man richtig?
Die von der Deutschen Umwelthilfe innerhalb der beiliegenden Unterlassungserklärung vorgeschlagene Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € für den Fall der Zuwiderhandlung macht deutlich, dass die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden sollte. Im hier vorliegenden Fall wird man sich insgesamt die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung stellen müssen. Immerhin hatte der Reifenhändler die Kraftstoffeffizienzklasse E des beworbenen Reifens deutlich sichtbar auf der Webseite angegeben. Eine Information wurde demnach nicht vorenthalten.
Bewahren Sie die Ruhe. Unterschreiben Sie keine Erklärung voreilig und ungeprüft. Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen und lassen Sie die Abmahnung innerhalb dieser Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Ich stehe den Abgemahnten bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.