Abmahnung Digirights Administration GmbH durch Daniel Sebastian
Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin zählt zu den großen Filesharing-Abmahnkanzleien in Deutschland. Meinem Büro liegen mehrere Abmahnungen der Digirights Administration GmbH vor – ausgesprochen von Rechtsanwalt Sebastian. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme „Dynoro feat. Gigi D’Agostino – In My Mind“ und „Consul Trainin feat. Steven Aderinto & DuoViolins – Obsession“ innerhalb des Bittorrent-Netzwerks. Die Abmahnerin hätte zuvor in einem Verfahren vor dem Landgericht München den Internetprovider des Abgemahnten auf Auskunft über dessen Internetanschlussdaten in Anspruch genommen.
Was will die Digirights Administration GmbH?
Der Abgemahnte würde das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Digirights Administration GmbH verletzen, § 19a UrhG. Es würde ein Anscheinsbeweis im Raum stehen, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der innerhalb von Bittorrent dokumentierten Rechtsverletzung wäre. Den Anschlussinhaber träfe eine sekundäre Darlegungslast, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften. Es würde nicht ausreichen, die Tat zu bestreiten oder einfach auf Dritte zu verweisen. Gelänge der Nachweis nicht, stünde fest, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung wäre, so Rechtsanwalt Sebastian. Sodann wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Sebastian kündigt an, bei Fristversäumnis seiner Mandantin die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu empfehlen.
Abmahnkosten und Schadensersatz
Natürlich wird dann noch mehr von der Digirights Administration GmbH verlangt. Es wird geradezu mit Zahlen jongliert. Die zu erstattenden Anwaltskosten werden auf 805,20 € hochgerechnet. Außerdem stünde der Abmahnerin ein Schadensersatzanspruch für die rechtswidrige Verwertung im Wege der sogenannten „Lizenzanalogie“ zu. Rechtsanwalt Sebastian taxiert diesen auf 600,00 €. Zusammen würde sich ein Zahlungsanspruch der Abmahnerin in Höhe von 1.405,20 € ergeben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde bei verlorener erster Instanz zusätzlich 2.216,90 € kosten. Kulanterweise bietet Rechtsanwalt Sebastian für seine Mandantin einen Vergleich an. Gegen Einmalzahlung in Höhe von 800,00 € könnten sämtliche Ansprüche der Digirights Administration GmbH aus diesem Vorfall abgegolten werden.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Daniel Sebastian erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung aus Berlin von RA Daniel Sebastian erhalten? Im Auftrag der Digirights GmbH oder eines anderen Abmahners? Gerne helfe ich Ihnen bundesweit. Verlieren Sie keine Zeit und überlassen mir die Abmahnung möglichst zeitnah für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Bitte unterschreiben Sie die beiliegende Unterlassungserklärung nicht voreilig. Gleiches gilt für das Vergleichsangebot, das nicht ungeprüft angenommen werden sollte. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.