Urheberrecht: Abmahnung Dinotech e.K. durch Anwaltskanzlei Tewaag
Uns ist eine Abmahnung der Kanzlei Tewaag aus Göttingen im Bereich des Urheberrechts vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma Dinotech e.K., ebenfalls aus Göttingen. Abgemahnt wird die vermeintlich unberechtigte, weil nicht genehmigte Nutzung von Produktfotos auf der Handelsplattform eBay. Die Produktfotos seien durch Dinotech e.K. professionell ausgeleuchtet, fotografiert und nachbearbeitet worden.
Der Abmahner macht einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG, urheberrechtlichen Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG und schließlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus § 97a Abs. 3 UrhG gegen die abgemahnte Person geltend. Dem Abgemahnten wird insoweit zunächst ein „Vergleich“ angeboten, nämlich eine Zahlung in Höhe von insgesamt 2.180,32 Euro. Zwecks „einfacher Erledigung“ sei dies eine „entgegenkommende“ Kalkulation, so die Anwaltskanzlei Tewaag.
Produktfotos auf eBay sind möglicherweise als Lichtbildwerke urheberrechtlich geschützt
Produktfotos auf eBay können als sogenannte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt sein. Das kleine gilt für eine Lichtbilder, die ebenfalls Schutz nach § 72 UrhG genießen. Die Unterschiede zwischean einem Lichtbildwerk und einem Lichtbild sind mitunter fließend. Ein Lichtbildwerk setzt eine gewisse Schöpfungshöhe voraus, also dass der Urheber sich mit Belichtung, Perspektive, Schärfe und anderen bildprägenden Einflüssen auseinandergesetzt hat beziehungsweise ein Motiv selbst bearbeitet hat. Bei einem Lichtbild handelt es sich meist um einfache Motive, wie zum Beispiel ein Schnappschuss mit dem Smartphone.
Derzeit noch ungeklärt ist die Frage, ob KI-generierte Fotos und Motive urheberrechtlich geschützt sein können. Tendenziell wird man dies derzeit eher verneinen, da entsprechende Fotos nicht von Menschen erzeugt worden sind, mithin keine urheberrechtliche Schöpfungshöhe besitzen. Die Abmahnung KI-generierter Produktfotos dürfte daher in den meisten Fällen ins Leere laufen, also unberechtigt sein.
Hoher Streitwert - hohe Anwaltskosten
Die in der vorliegenden Abmahnung von Dinotech e.K. aufgerufenen Streitwerte von 10.000,00 Euro je Produktfoto sind aus Sicht von Rechtsanwalt Kläner als durchaus hoch zu bewerten. Entsprechend hoch fällt dann auch die Berechnung der vom Abgemahnten zu erstattenden Rechtsanwaltskosten aus. Die Anwaltskanzlei Tewaag weist in der Abmahnung folgende Berechnung aus:

Auffällig ist, dass statt einer Mittelgebühr hier eine erhöhte Gebühr von 1,5 zu Abrechnung gestellt wird, was selbst im Fall einer berechtigten Abmahnung von den meisten Gerichten so nicht zugesprochen wird.
Schnelle Ersteinschätzung
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Legitimität prüfen lassen
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Haftungsrisiken vermeiden
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Optimierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, falls dies notwendig ist.
Kommunikation mit dem Gegner
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und führen bei Bedarf Vergleichsverhandlungen.
Vorsicht vor Vertragsstrafen
Wer die der Abmahnung von Dinotech e.K. beiliegende Unterlassungserklärung unterschreibt, um damit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Abmahner zu vermeiden, sollte sich bewusst sein, dass dies nicht ungefährlich ist. Die Abgabe der Unterlassungserklärung mündet nach Annahme der Erklärung durch den Abmahner in einem Unterlassungsvertrag. Für den Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die abgegebene Erklärung werden in der Zukunft Vertragsstrafen fällig, die sich stets im vierstelligen Bereich bewegen dürften, und zwar pro Einzelverstoß.
Wer die geforderte Unterlassungsverpflichtung also nicht dauerhaft unter Kontrolle behalten kann, sollte sich genau überlegen, ob er oder sie diese tatsächlich eingehen möchte.
Urheberrechtliche Abmahnung wegen eBay-Produktfotos erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Produktfotos auf eBay erhalten und fühlen sich nun unter Druck gesetzt? Sollen Sie eine hohe Strafe an den Abmahner bezahlen und binnen knapper Frist eine Unterlassungserklärung abgeben? Sie sollten die Abmahnung ernst nehmen, aber unbedingt auch auf ihre Berechtigung hin überprüfen lassen. Besitzt der Abmahner tatsächlich die behaupteten Urheberverwertungsrechte? Nur dann stünden ihm überhaupt urheberrechtliche Ansprüche zu. Haben Sie die begründete Vermutung dass die abgemahnten Fotos gar nicht menschlichen Ursprungs sind? Auch dann würde der Abmahnung die Berechtigung fehlen. Im Fall einer berechtigten Abmahnung sollte schließlich unbedingt der Streitwert, die Höhe des Schadensersatzes und die Formulierung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geprüft werden.
Zahlen Sie nicht mehr, als Sie wirklich müssen. Nutzen Sie stattdessen unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung, optimalerweise innerhalb der Ihnen gesetzten Frist. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit tausenden Abmahnungen. Möglicherweise müssen Sie weniger oder auch gar nichts an den Abmahner bezahlen. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „so viel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen. Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.






