Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernsteig 40, 20354 Hamburg hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Harald Durstewitz, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt. Harald Durstewitz tritt auf mehreren Internetplattformen auch unter der Bezeichnung „Dachs Deutschland“ auf. Sachbearbeiter bei FAREDS ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer. In der Sache geht es um eine fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
Was verlangt FAREDS?
FAREDS Rechtsanwälte verlangen für „Dachs Deutschland“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung begründe ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. Außerdem würde gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG verstoßen werden, weil Verbraucher über die tatsächliche Ausgestaltung des gesetzlichen Widerrufsrechtes getäuscht werden würden. Es bestünde ein Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG. Für den Fall des ungenutzten Fristablaufs, würde FAREDS zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Herrn Durstewitz raten.
Abmahnkosten: 887,02 €
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der Abmahnung auch gleich noch die Kostennote von FAREDS beigefügt. Unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 10.000,00 €, wird ein Betrag in Höhe von 887,02 € vom Abgemahnten verlangt. Darin enthalten sind bereits 19 % Umsatzsteuer. Es handelt sich hier um einen Anspruch aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, der im Falle einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung eine Kostenerstattung des Abgemahnten an den Abmahner vorsieht.FAREDS Abmahnung erhalten – was ist jetzt zu tun?
Bitte bleiben Sie ruhig, wenn Sie Post aus Hamburg von FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben im Auftrag von „Dachs Deutschland“ oder einem anderen Abmahner. Die in der Abmahnung enthaltenen Fristen sollten jedoch unbedingt beachtet werden. Das heißt, dass innerhalb der Fristen eine Überprüfung der Ihnen zugegangenen Abmahnung stattfinden sollte. Eine Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Geben Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung an den Abmahner ab. Meistens ist darin nämlich eine Haftungsfalle enthalten. Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ist nicht empfehlenswert. Meine Kanzlei unterstützt die Abgemahnten bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++ Update 19.01.2020: Zwischenzeitlich mahnt FAREDS auch für die T&D Versand GbR ab. Gehören Sie auch zu den Betroffenen? Nehmen Sie Kontakt auf! +++