Abmahnung FAREDS für „Dachs Deutschland“ Harald Durstewitz
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernsteig 40, 20354 Hamburg hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Harald Durstewitz, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt. Harald Durstewitz tritt auf mehreren Internetplattformen auch unter der Bezeichnung „Dachs Deutschland“ auf. Sachbearbeiter bei FAREDS ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer. In der Sache geht es um eine fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
Was verlangt FAREDS?
FAREDS Rechtsanwälte verlangen für „Dachs Deutschland“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung begründe ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. Außerdem würde gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG verstoßen werden, weil Verbraucher über die tatsächliche Ausgestaltung des gesetzlichen Widerrufsrechtes getäuscht werden würden. Es bestünde ein Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG. Für den Fall des ungenutzten Fristablaufs, würde FAREDS zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Herrn Durstewitz raten.
Abmahnkosten: 887,02 €
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der Abmahnung auch gleich noch die Kostennote von FAREDS beigefügt. Unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 10.000,00 €, wird ein Betrag in Höhe von 887,02 € vom Abgemahnten verlangt. Darin enthalten sind bereits 19 % Umsatzsteuer. Es handelt sich hier um einen Anspruch aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, der im Falle einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung eine Kostenerstattung des Abgemahnten an den Abmahner vorsieht.FAREDS
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung erhalten – was ist jetzt zu tun?
Bitte bleiben Sie ruhig, wenn Sie Post aus Hamburg von FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben im Auftrag von „Dachs Deutschland“ oder einem anderen Abmahner. Die in der Abmahnung enthaltenen Fristen sollten jedoch unbedingt beachtet werden. Das heißt, dass innerhalb der Fristen eine Überprüfung der Ihnen zugegangenen Abmahnung stattfinden sollte. Eine Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Geben Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung an den Abmahner ab. Meistens ist darin nämlich eine Haftungsfalle enthalten. Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ist nicht empfehlenswert. Meine Kanzlei unterstützt die Abgemahnten bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++ Update 19.01.2020: Zwischenzeitlich mahnt FAREDS auch für die T&D Versand GbR ab. Gehören Sie auch zu den Betroffenen? Nehmen Sie Kontakt auf! +++

Kostenfreie Erstberatung
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.