Abmahnung Fechner Legal für Dany Eid
Unserem Büro ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzler Fechner Legal (Robert Fechner) aus Berlin vorgelegt worden. Rechtsanwalt spricht die Abmahnung im Auftrag des Herrn Dany Eid aus Dubai aus. Dem abgemahnten Mandanten wird vorgeworfen, ein einzelnes Foto auf Facebook ohne Erlaubnis des Herrn verwendet zu haben.
Das abgemahnte Foto zeigt die Skyline von Dubai. Der Mandant soll insgesamt 1.840,98 Euro an den Abmahner bezahlen. Der Betrag setzt sich aus Rechtsanwaltskosten, Dokumentationskosten und urheberrechtlichen Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG zusammen.
Der abgemahnte Mandant wird außerdem aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bereits bei.
Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung
In der Abmahnung hebt Rechtsanwalt Fechner auf die Verletzung von Urheberverwertungsrechten zulasten des Herrn Eid ab. Das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) seien durch Veröffentlichung auf Facebook verletzt worden. Innerhalb der Abmahnung wird kein näherer erbracht, dass Herr Eid tatsächlich Urheber des konkreten Fotos ist.
Eine Besonderheit des vorliegenden Falls ist, dass das Foto, welches Herrn Eid gehören soll und das abgemahnte Foto nicht identisch sind. Das auf Facebook veröffentlichte Motiv ist erkennbar eine Bearbeitung des Fotos, für welches Herr Eid die Urheberrechte beansprucht.
Auch die Bearbeitung ist erlaubnispflichtig
Gemäß § 23 UrhG ist aber auch die Bearbeitung eines Werks stets erlaubnispflichtig. Gemäß § 97a UrhG hat der Abmahner in der Abmahnung genau darzulegen, auf welche Tatsachen und rechtlichen Aspekte er die Abmahnung stützt. Wenn es tatsächlich um eine erlaubnispflichtige Bearbeitung geht und in der Abmahnung ist kein Wort davon zu lesen, dann spricht einiges dafür, dass der Abmahner hier gegen die Formvorschrift des § 97a UrhG verstoßen haben könnte. Der Gesetzgeber hatte die Vorschrift vor vielen Jahren als Reaktion auf unseriöse Serienabmahner eingeführt.
Die Vorschrift ist sinnvoll, weil damit ein Abmahnen a la „copy & paste“ ausgeschlossen wird. Wenn der Abmahner sich nicht an diese Vorschrift hält, dann wird dieser Verstoß von Gesetzes wegen auch sanktioniert. Der Abmahner hat dann keinen Anspruch auf die Erstattung von Abmahnkosten.
Und es kommt noch erfreulicher. Der Abmahner muss im Falle eines solchen Formverstoßes auch die Kosten tragen, die dem Abgemahnten durch Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden sind, § 97a Abs. 4 UrhG.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Fechner Legal erhalten? So reagieren Sie richtig
Haben Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Robert Fechner – Fechner Legal aus Berlin erhalten, im Auftrag des Herrn Dany Eid oder eines anderen Abmahners? Der vorliegende Fall veranschaulicht, dass es manchmal bei weitem besser für die Abgemahnten aussieht, als der Abmahner es in seiner Abmahnung bedrohlich schildert. Ein spezialisierter Rechtsanwalt erkennt meist sehr schnell, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Immer ernst nehmen sollten Sie die vom Abmahner gesetzte Frist, auch wenn Sie meinen, diese sei ungemessen kurz oder gar missbräuchlich. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und lassen sich qualifiziert beraten.
KLÄNER Rechtsanwälte haben eine zu 100 Prozent kostenfreie Erstberatung. Erst danach entscheiden, ob Sie unsere Strategie überzeugt und Sie mit gegen den Abmahner mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Wichtige Tipps und Regeln
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.







