Meinem Büro liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Maisons du Monde France SAS, Le Portereau, 44120 Vertou aus Frankreich vor. Maisons du Monde, dem großen Anbieter für Möbel und Dekorationen. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Hamburg. Die Kanzlei unterhält weitere Standorte in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Georges Brox. Abgemahnt wird die ungenehmigte Verwendung von Fotografien innerhalb eines Onlineshops, an denen Maisons du Monde die ausschließlichen Urheberverwertungsrechte inne hätte.
Was verlangen FPS Rechtsanwälte in der Abmahnung?
Meine abgemahnte Mandantin wird aufgefordert, die vermeintlich rechtswidrige Verwendung der Fotografien einzustellen. Außerdem soll meine Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, nach § 97a Abs. 3 UrhG Abmahnkosten in Höhe von happigen 1.764,50 € und auch noch Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG an den Abmahner entrichten. Bei der Höhe der hier aufgerufenen Summe bleibt einem schlicht und ergreifend „die Spucke weg“, denn der Abmahner verlangt 10.000,00 € im Hinblick auf sechs Fotos. Wie sich diese Summe genau zusammensetzt, teilt FPS Rechtsanwälte jedoch nicht mit. Insgesamt werden also von Maisons du Monde stolze 11.764,50 € aufgerufen – absolut kein „Pappenstil“ und auf den ersten Blick geradezu schockierend.
Handwerkliche Mängel der Abmahnung
Die ausgesprochene Abmahnung leidet im konkreten Fall jedoch unter formalen Mängeln. Insbesondere geht die beiliegende und vorformulierte Unterlassungserklärung deutlich über das hinaus, was der Abmahner verlangen könnte, sollten seine Vorwürfe zutreffen. Im Urheberrecht greifen dann § 97a Abs. 2 und 4 UrhG, mit der Konsequenz, dass die Abmahnung als unwirksam zu betrachten ist. Die Unwirksamkeit wiederum hat eine doppelte Kostenfolge. Zum einen muss der Abmahner die gegnerischen Abmahnkosten nicht tragen. Und spiegelbildlich muss der Abmahner dann auch die Kosten übernehmen, die der Abgemahnte hatte, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragt hatte. Das bedeutet, dass der Wind sich zumindest in Bezug auf die Abmahnkosten sehr schnell drehen kann – und dann nämlich um 180 Grad. Dem Abmahner fliegt seine eigene Abmahnung dann geradezu um die Ohren.
Abmahnung von FPS Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Sollten auch Sie eine Abmahnung von FPS Rechtsanwälte und/oder dem Möbelanbieter Maisons du Monde erhalten haben, zögern Sie nicht, mit meiner Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Ich kenne den Abmahner und habe in der Vergangenheit bereits mehrere Abgemahnte vertreten. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung. Und lassen Sie sich auch nicht von den hohen Ansprüchen auf Schadensersatz und Abmahnkosten abschrecken. Der vorliegende Fall zeigt, dass manche Abmahnung wie ein Soufflé in sich zusammen fallen kann. Meist wird das jedoch nur ein Profi erkennen können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme unter 0261 / 96096941 oder abmahnung @ it-anwalt-kanzlei.de (ohne Leerzeichen).
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner