Vorsicht bei der nicht genehmigten Nutzung vom Produktfotos auf eBay
Die Kanzlei Hämmerling Legal aus Hamburg (Rechtsanwalt Lars Hämmerling) hat in den vergangenen Monaten für die Barmeister24 GmbH aus Pforzheim Urheberrechtsverstöße auf eBay abgemahnt. Die Abgemahnten sollen Bildmaterial der Barmeister24 GmbH ohne Genehmigung auf eBay für die Bebilderung eigener Angebote genutzt haben. Das Bildmaterial wäre als Lichtbildwerk im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt. Der Barmeister24 GmbH würden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildmaterialien (hier: Sonnenbrillen) gehören, §§ 2, 31 UrhG. Das Recht der Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG würde so verletzt worden sein. Darüber hinaus würde es an einem Bildquellennachweis fehlen. Für die Nutzung von zwei Fotos wird in der hier vorliegenden Abmahnung vom Abgemahnten ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.327,10 Euro verlangt. Der Betrag setzt sich zusammen aus Abmahnkosten, urheberrechtlichem Schadensersatz sowie für entstandene Recherchekosten.Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
Der hier vorliegenden Abmahnung ist keine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Möchte die abgemahnte Person einen kostspieligen Unterlassungsrechtsstreit vermeiden, muss sie also selbst eine hinreichende Unterlassungserklärung formulieren. Ohne eigene anwaltliche Hilfe ist dies nahezu ausgeschlossen. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber kein Allheilmittel; sie will wohl überlegt sein, Verstöße gegen einen Unterlassungsvertrag können extrem kostspielig für den Unterlassungsschuldner werden. Pro Verstoß können Vertragsstrafen von 2.000,00 Euro aufwärts anfallen. Das Ob, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben, und dann das Wie der richtigen Formulierung sind eine strategische Gratwanderung. Seien Sie auf keinen voreilig und lassen sich nicht auch noch vom abmahnenden Anwalt in Bezug auf eine mögliche Formulierung beraten. Er vertritt nicht ihre Interessen sondern nur die Abmahners. Im Zweifel wird er Ihnen eine möglichst weite und ungünstige Formulierung vorschlagen.
2.327,10 Euro für zwei Produktfotos
Die Kanzlei Hämmerling-Legal rechnet in der Abmahnung vor, dass dem Abmahner Beträge in Höhe von 1.054,10 Euro an Abmahnkosten, 1.188,00 Euro urheberrechtlicher Schadensersatz und 85,00 Euro Recherchekosten zustehen würden:
Berechnung aus Abmahnung von Hämmerling Legal
Die Werte erscheinen einigermaßen hoch angesetzt zu sein, können im gewerblichen Kontext im Einzelfall aber durchaus zutreffend sein. Bei Privatverkäufen auf eBay wird man über die Anwendbarkeit des 1.000,00 Euro Streitwertdeckels aus § 97a UrhG in diesem und auch in vergleichbaren Fällen diskutieren müssen. Die Abmahnkosten und auch urheberrechtlicher Schadensersatz würden sich so erheblich reduzieren für die Abgemahnten. Häufig besteht Streit zwischen Abmahner und abgemahnten Personen, ob die Angebote des Abgemahnten zu gewerblichen oder zu privaten Zwecken erfolgten.
Auch Abmahnung von Rechtsanwalt Lars Hämmerling erhalten – reagieren Sie richtig
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Hämmerling-Legal aus Hamburg erhalten sollten im Auftrag der Barmeister24 GmbH oder eines anderen Auftraggebers empfehlen wir Ihnen, zunächst unbedingt auf die Ihnen gesetzte Frist zu achten. Im Urheber- und im Wettbewerbsrecht sind knappe Fristen an der Tagesordnung und werden immer wieder von den Gerichten bestätigt. Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei über Ihre Optionen beraten. Gerade im Urheberrecht gibt es für die Abgemahnten eine Reihe von Verteidigungsansätzen, die sich wirtschaftlich sehr lohnen können. Ausgangspunkt ist stets die Frage, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ausgesprochen wurde und wirksam ist. Ist dies nicht der Fall, stehen Ihnen finanzielle Ansprüche gegenüber dem Abmahner zu. Nutzen Sie gerne bei Erhalt einer Abmahnung die kostenfreie Ersteinschätzung unserer Kanzlei und profitieren Sie von unserer Erfahrung mit dem Abmahner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner