Abmahnung Hämmerling Legal im Urheberrecht für Barmeister24 GmbH
Die Kanzlei Hämmerling Legal aus Hamburg (Rechtsanwalt Lars Hämmerling) hat in den vergangenen Monaten für die Barmeister24 GmbH aus Pforzheim Urheberrechtsverstöße auf eBay abgemahnt. Die Abgemahnten sollen Bildmaterial der Barmeister24 GmbH ohne Genehmigung auf eBay für die Bebilderung eigener Angebote genutzt haben. Das Bildmaterial wäre als Lichtbildwerk im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt. Der Barmeister24 GmbH würden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildmaterialien (hier: Sonnenbrillen) gehören, §§ 2, 31 UrhG. Das Recht der Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG würde so verletzt worden sein. Darüber hinaus würde es an einem Bildquellennachweis fehlen. Für die Nutzung von zwei Fotos wird in der hier vorliegenden Abmahnung vom Abgemahnten ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.327,10 Euro verlangt. Der Betrag setzt sich zusammen aus Abmahnkosten, urheberrechtlichem Schadensersatz sowie für entstandene Recherchekosten.
2.327,10 Euro für zwei Produktfotos
Die Kanzlei Hämmerling-Legal rechnet in der Abmahnung vor, dass dem Abmahner Beträge in Höhe von 1.054,10 Euro an Abmahnkosten, 1.188,00 Euro urheberrechtlicher Schadensersatz und 85,00 Euro Recherchekosten zustehen würden:

Die Werte erscheinen einigermaßen hoch angesetzt zu sein, können im gewerblichen Kontext im Einzelfall aber durchaus zutreffend sein. Bei Privatverkäufen auf eBay wird man über die Anwendbarkeit des 1.000,00 Euro Streitwertdeckels aus § 97a UrhG in diesem und auch in vergleichbaren Fällen diskutieren müssen. Die Abmahnkosten und auch urheberrechtlicher Schadensersatz würden sich so erheblich reduzieren für die Abgemahnten. Häufig besteht Streit zwischen Abmahner und abgemahnten Personen, ob die Angebote des Abgemahnten zu gewerblichen oder zu privaten Zwecken erfolgten.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Rechtsanwalt Lars Hämmerling erhalten – reagieren Sie richtig
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Hämmerling-Legal aus Hamburg erhalten sollten im Auftrag der Barmeister24 GmbH oder eines anderen Auftraggebers empfehlen wir Ihnen, zunächst unbedingt auf die Ihnen gesetzte Frist zu achten. Im Urheber- und im Wettbewerbsrecht sind knappe Fristen an der Tagesordnung und werden immer wieder von den Gerichten bestätigt. Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei über Ihre Optionen beraten. Gerade im Urheberrecht gibt es für die Abgemahnten eine Reihe von Verteidigungsansätzen, die sich wirtschaftlich sehr lohnen können. Ausgangspunkt ist stets die Frage, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ausgesprochen wurde und wirksam ist. Ist dies nicht der Fall, stehen Ihnen finanzielle Ansprüche gegenüber dem Abmahner zu. Nutzen Sie gerne bei Erhalt einer Abmahnung die kostenfreie Ersteinschätzung unserer Kanzlei und profitieren Sie von unserer Erfahrung mit dem Abmahner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.