Markenrechtswidriger Verkauf von HSV-Artikeln auf Etsy
Unserem Büro ist eine Abmahnung der HSV Fußball AG aus Hamburg vorgelegt worden. Die Abmahnung wird von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen. Abgemahnt werden vermeintliche Verletzungen des eingetragenen Wortmarken „HSV“ und „Nur der HSV“ sowie die bekannte HSV-Raute als Bildmarke. Der Mandant hatte ein Wandbild mit der HSV-Raute auf der Plattform Etsy zum Verkauf angeboten. Es werden Abmahnkosten in Höhe von 2.002,41 Euro brutto verlangt sowie ein nach Auskunftserteilung vom Abmahner noch zu beziffernder Schadensersatz. Der Mandant sollte außerdem eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen abgeben. Über das Risiko, als Verkäufer auf Etsy abgemahnt werden zu können, hatten wir hier auf der Webseite in der Vergangenheit schon berichtet. Nach unserer Auffassung werden derzeit vermehrt Abmahnungen gegen Etsy-Verkäufer ausgesprochen.
Handeln im geschäftlichen Verkehr?
Die Kanzlei BLUEPORT LEGAL beruft sich zunächst auf Ansprüche der HSV Fußball AG aus §§ 14 und 15 des Markenesetzes (MarkenG). Diese Vorschriften sehen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Marken-/Kennzeichenrechtsinhabers vor. Stets erforderlich für die Anwendung der Vorschriften ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ein reiner Privatverkauf wäre also nicht ausreichend. Die Frage, wann ein Verkäufer auf eBay oder Etsy privat und wann gewerblich beziehungsweise im geschäftlichen Verkehr handelt, ist hochumstritten. Mitunter lässt die Rechtsprechung schon wenige, gleichartige Verkäufe genügen. Nicht ausreichend ist, wenn ein Verkäufer sich selbst als privat deklariert. Es kommt hier wie stets auf den sogenannten objektiven Empfängerhorizont an. Wer sich privat ausgibt und tatsächlich gewerblich handelt muss auch mit anderweitigen Abmahnungen rechnen, zum Beispiel wegen der Verletzung von Informationspflichten.
Streitwert der Abmahnung: 50.000,00 Euro
BLUEPORT LEGAL geben den Streitwert in der Abmahnung mit 50.000,00 Euro an. Wir werden häufig von unseren Mandanten bei Abmahnungen gefragt wie solche Streitwerte zustande kommen und ob diese Werte rechtmäßig sind, insbesondere wenn keine oder nur wenige Artikel über eBay oder Etsy verkauft worden sind. Beim Unterlassungsstreitwert handelt es sich um einen Wert, anhand dessen die Gebühren der Abmahnung oder eines gerichtlichen Verfahrens zu errechnen sind. Der Wert leitet sich aus dem Unterlassungsinteresse des Abmahners ab. Im Bereich des Markenrechts beginnen die Streitwerte meist erst bei 50.000,00 Euro und sind nach oben hin offen. Bei der Benutzung bekannter Marken beobachten wir dass die abmahnenden Kanzleien durchaus auch Streitwerte zwischen 200.000,00 Euro und 500.000,00 Euro ansetzen. Wichtig zu wissen: Es handelt sich bei diesen Werten nicht um Schadensersatz, den der Abmahner vom Abgemahnten verlangt. Der Schadensersatz wird vom Abmahner meist nach Auskunftserteilung über das Ausmaß der jeweiligen Rechtsverletzung beziffert. Wir raten daher bei der Auskunftserteilung zur Vorsicht.
Auch Abmahnung von BLUEPORT Legal für den HSV erhalten – reagieren Sie richtig
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von BLUEPORT LEGAL erhalten haben sollten: Bitte beachten Sie immer die in der Abmahnung genannte Frist, auch wenn Sie diese für zu kurz oder für missbräuchlich halten. Kurze Fristen sind im Markenrecht an der Tagesordnung und allermeist rechtmäßig. Ob Sie an den Abmahner etwas zahlen müssen und ob Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollten, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Hat der Abmahner ohne Berechtigung abgemahnt, stehen Ihnen möglicherweise selbst Kostenerstattungsansprüche zu. Dies wird jedoch nur eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei feststellen können. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit dem Abmahner und nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner