Meinem Büro ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Stefan Roehl aus Hamburg, der laut Kanzlei Deubelli als Fotograf tätig sein soll. Meiner Mandantin wird die urheberrechtswidrige Verwertung von zwei Fotografien vorgeworfen, deren Nutzungsrechte ausschließlich dem Herrn Roehl gehören würden und deren Nutzung Herr Roehl nicht genehmigt hätte. Die Fotografien zeigen eine bekannte Person des öffentlichen Lebens mit reichweitestarken Social Media Kanälen. Rechtsanwalt Deubelli verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für seinen Mandanten und die Zahlung eines Betrags von stolzen 3.437,10 €.
Was steht in der Abmahnung?
Durch die ungenehmigte Verwendung der Fotografien würde das dem Herrn Roehl ausschließliche zustehende Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt werden. Daraus würde unter anderem ein Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG für Herrn Roehl resultieren. Die vollständige Entfernung der Dateien würde sich auch auf den Server und nicht bloß auf den beanstandeten Internetauftritt beziehen.
Schadensersatz und Abmahnkosten
Nach § 97 Abs. 2 UrhG würde die abgemahnte Mandantin dem Herrn Roehl dann Schadensersatz schulden. Zu dessen Berechnung sei die Methode der Lizenzanalogie heranzuziehen. Insoweit sei auf die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing, kurz MFM, zurück zu greifen. Für die Facebook-Nutzung der Fotos würde danach ein Betrag von 553,00 Euro anfallen (bis zu einem Jahr), für die beanstandete Instagram-Veröffentlichung (bis zu drei Jahren) würde sich der Betrag auf 826,00 € belaufen. Zusammen mit einem Verletzerzuschlag in Höhe von 100 % würde die abgemahnte Mandantin einen Betrag in Höhe von 2.758,00 € Schadensersatz schulden. Hinzu kämen Rechtsanwaltskosten gemäß § 97a Abs. 3 UrhG nach einem Streitwert in Höhe von 8.758,00 €. Die konkrete Gebührenforderung beträgt laut Rechtsanwalt Deubelli damit 679,10 €.
Auch von der Kanzlei Deubelli abgemahnt worden?
Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut erhalten? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und einen höheren Betrag an den Abmahner bezahlen? Ich empfehle dringend, Ruhe zu bewahren und die die Ihnen gesetzten Fristen im Auge zu haben. Nutzen Sie mein bundesweites Angebot einer kostenlosen Erstberatung und profitieren von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner