Abmahnung Kanzlei Deubelli für Stefan Roehl
Meinem Büro ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Stefan Roehl aus Hamburg, der laut Kanzlei Deubelli als Fotograf tätig sein soll. Meiner Mandantin wird die urheberrechtswidrige Verwertung von zwei Fotografien vorgeworfen, deren Nutzungsrechte ausschließlich dem Herrn Roehl gehören würden und deren Nutzung Herr Roehl nicht genehmigt hätte. Die Fotografien zeigen eine bekannte Person des öffentlichen Lebens mit reichweitestarken Social Media Kanälen. Rechtsanwalt Deubelli verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für seinen Mandanten und die Zahlung eines Betrags von stolzen 3.437,10 €.
Was steht in der Abmahnung?
Durch die ungenehmigte Verwendung der Fotografien würde das dem Herrn Roehl ausschließliche zustehende Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt werden. Daraus würde unter anderem ein Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG für Herrn Roehl resultieren. Die vollständige Entfernung der Dateien würde sich auch auf den Server und nicht bloß auf den beanstandeten Internetauftritt beziehen.
Schadensersatz und Abmahnkosten
Nach § 97 Abs. 2 UrhG würde die abgemahnte Mandantin dem Herrn Roehl dann Schadensersatz schulden. Zu dessen Berechnung sei die Methode der Lizenzanalogie heranzuziehen. Insoweit sei auf die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing, kurz MFM, zurück zu greifen. Für die Facebook-Nutzung der Fotos würde danach ein Betrag von 553,00 Euro anfallen (bis zu einem Jahr), für die beanstandete Instagram-Veröffentlichung (bis zu drei Jahren) würde sich der Betrag auf 826,00 € belaufen. Zusammen mit einem Verletzerzuschlag in Höhe von 100 % würde die abgemahnte Mandantin einen Betrag in Höhe von 2.758,00 € Schadensersatz schulden. Hinzu kämen Rechtsanwaltskosten gemäß § 97a Abs. 3 UrhG nach einem Streitwert in Höhe von 8.758,00 €. Die konkrete Gebührenforderung beträgt laut Rechtsanwalt Deubelli damit 679,10 €.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
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Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch von der Kanzlei Deubelli abgemahnt worden?
Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut erhalten? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und einen höheren Betrag an den Abmahner bezahlen? Ich empfehle dringend, Ruhe zu bewahren und die die Ihnen gesetzten Fristen im Auge zu haben. Nutzen Sie mein bundesweites Angebot einer kostenfreien Erstberatung und profitieren von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
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• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.