Unserer Kanzlei war eine Abmahnung des Herrn Andreas Wendt vorgelegt worden. Herr Wendt ist Friseur und TV-Moderator und soll seit 2007 mit verschiedenen Formaten im Fernsehen zu sehen sein, etwa in „Der Salonretter“ und „SOS – Einsatz der Beauty-Retter“. Die Abmahnung wird ausgesprochen von der Kanzlei Frank Feser aus Köln. Der abgemahnten Mandantin wurde vorgeworfen in einer geschlossenen Facebook-Gruppe rechtswidrige Äußerungen über Herrn Wendt angestellt zu haben. Dadurch seien unter anderem die Ehre und das Persönlichkeitsrecht des Herr Wendt verletzt worden. Die Mandantin wurde zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung von Abmahnkosten aufgefordert.
Keine Unterlassungserklärung, Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg
Die Mandantin gab auf die Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung ab. Die Kanzlei Frank Feser beantragte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Mandantin und beantragte der Mandantin die Verbreitung von zwei Äußerungen über Herrn Wendt verbieten zu lassen. Das Gericht entschied dass unsere Mandantin eine der beiden Äußerungen zu unterlassen habe, die andere Aussage über Herrn Wendt aber zulässig sein. Als medial präsente Person müsse Herr Wendt auch scharfe oder gegebenenfalls unsachliche Kritik über sich ertragen. Die Kosten des Rechtsstreits teilte das Gericht entsprechend 50/50 zwischen Herrn Wendt und unserer Mandantin auf.
Auch geschlossene Facebook-Gruppen sind öffentlich
Der Fall zeigt, dass auch Äußerungen in einer geschlossenen Facebook-Gruppe stets öffentlich sind und im Falle einer Rechtsverletzung verfolgt werden können. Der Fall zeigt auch, dass Promis und Personen des öffentlichen Lebens stets etwas mehr Kritik aushalten müssen als Privatpersonen. Wer das Licht der Öffentlichkeit genießt muss spiegelbildlich auch die Kritik der Öffentlichkeit ertragen können. Auch in anderen Rechtsbereichen schützen geschlossene Facebook-Gruppen nicht vor Abmahnungen oder Klagen. Wer beispielsweise in einer geschlossenen Gruppe eine Urheberrechtsverletzung begeht, wird sich nicht erfolgreich mit dem Argument verteidigen können, dass nur ein kleiner Personenkreis die Rechtsverletzung wahrnehmen konnte.
Auch Abmahnung von Frank Feser erhalten? So reagieren Sie richtig
Haben Sie auch eine Abmahnung des Kölner Rechtsanwalts Frank Feser erhalten, im Auftrag des Herrn Wendt oder eines anderen Auftraggebers? Bewahren Sie die Ruhe, aber beachten Sie die Ihnen gesetzte Frist. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner die richtige Strategie. Bitte beachten Sie dass Sie mit dem Abmahner in diesem Fall einen Unterlassungsvertrag eingehen und sich für einen sehr langen Zeitraum an diesen Vertrag halten müssen. Sonst werden hohe Vertragsstrafen fällig – mitunter Jahre später. Lassen Sie sich qualifiziert beraten bevor Sie handeln. Nutzen Sie gerne die 100 Prozent kostenfreie Ersteinschätzung von KLÄNER Rechtsanwälte. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen, gegen den Abmahner für Sie tätig zu werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++Update: Andreas Wendt hat versucht auch gegen den Autoren dieses Artikels eine einstweilige Verfügung zu erwirken wegen vermeintlich falscher Tatsachenbehauptungen innerhalb dieses Artikels. Der Versuch blieb jedoch erfolglos und wurde zwischenzeitlich in zweiter Instanz vom OLG Hamburg (Beschluss vom 25.01.2023 – Az. 7 W 107/22) abgewiesen. +++