Mir ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kahlert Padberg aus Hamm vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist die Werbeagentur Dubiel, Kestingstr. 53, 59555 Lippstadt mit dem Inhaber Tim Dubiel. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Thiemo Loof. Die Dubiel Werbeagentur würde unter anderem Leistungen im Bereich des Onlinemarketings erbringen. Der abgemahnten Mandantin werden werbende Anrufe ohne Einwilligung und die Herabsetzung der Leistungen der Dubiel Werbeagentur vorgeworfen. Kahlert Padberg Rechtsanwälte verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 20.000,00 € für die Dubiel Werbeagentur.
Unterlassungserklärung liegt bei
Eine Unterlassungserklärung haben Kahlert Padberg Rechtsanwälte gleich vorformuliert und der Abmahnung beigelegt. Die abgemahnte Firma soll versprechen, das beanstandete Verhalten einzustellen und im Wiederholungsfall eine Vertragssstrafe in Höhe von 5.001,00 € an Herrn Dubiel zahlen – pro Verstoß. Auf Grundlage eines Streitwerts in Höhe von 20.000,00 € habe die abgemahnte Firma außerdem Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 € zu bezahlen. Für den Fall der Nichtzahlung wird isolierte Klage auf Erstattung der Abmahnkosten angedroht.
Wann sind „Cold Calls“ eigentlich zulässig?
Die Behauptung der Dubiel Werbeagentur, dass die abgemahnte Mandantin ohne Einwilligung einen „Cold Call“ veranlasst hätte, wirft die Frage nach der generellen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Werbeanrufen auf. Weit verbreitet ist das Märchen, dass werbende Anrufe im b2b-Bereich stets zulässig wären. Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut des § 7 UWG, noch aus der Rechtsprechung. Auch bei einem Anruf eines Unternehmers im Sinne des § 14 BGB muss eine tatsächliche oder eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen. Der Bogen für die mutmaßliche Einwilligung darf aber nicht überspannt werden. Der Anrufer muss konkrete Anhaltspunkte vorliegen haben, dass der Angerufene die Kontaktaufnahme tatsächlich wünscht. Ein „es könnte interessant sein“ reicht nicht aus. Dann handelt es sich um einen unzulässigen, rechtswidrigen und im Ergebnis abmahnfähigen „Cold Call“.
Auch Abmahnung von Kahlert Padberg erhalten – was tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Kahlert Padberg aus Hamm erhalten? Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt weil Sie binnen kürzester Zeit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und hohe Abmahnkosten abdrücken sollen? Muss jetzt tatsächlich eine weitreichende Unterlassungserklärung abgegeben werden? Bleiben Sie ruhig. Bitte beachten Sie die Ihnen gesetzte Frist. Richtig ist es, sich innerhalb dieser Frist qualifiziert beraten zu lassen – von einem eigenen Anwalt. Falsch wäre es, den gegnerischen Anwalt zu kontaktieren. Dieser ist Vertreter des Gegners und hat nur das Wohl des Abmahners im Auge. Meine Kanzlei bietet den Abgemahnten bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung bei einer Abmahnung an. Profitieren Sie von meiner Erfahrung – ich kenne den Abmahner. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner