Meinem Büro ist eine Abmahnung der Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Blom Deutschland GmbH aus 73614 Schondorf. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner. In der Sache geht es um Urheberrecht, konkret um Kartenmaterial beziehungsweise Luftbilder, die der Abgemahnte auf einer Webseite ohne Genehmigung der Blom Deutschland GmbH öffentlich zugänglich und vervielfältigt hätte. Meissner & Meissner Rechtsanwälte verlangen für Ihre Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Geldbetrag in Höhe von 2.102,80 €.
Was steht in der Abmahnung drin?
Die Blom Deutschland GmbH würde zu den führenden Unternehmen in den Bereichen Photogrammetrie, CAD– und GIS-Bearbeitung sowie Vermessungswesen zählen. Die Luftbilder von Blom Deutschland würden unter anderem von der Suchmaschine Bing genutzt werden. Die ungenehmigte Übernahme des Kartenmaterials der Blom Deutschland GmbH würde gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG und gegen das Recht der Vervielfältigung nach § 16 UrhG verstoßen. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte wird der Abgemahnte aufgefordert, binnen einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese liegt der Abmahnung, wie manchmal üblich, nicht bei. Der Abgemahnte soll also selbst formulieren.
Abmahnkosten und Schadensersatz verlangt
Aus § 97 Abs. 2 UrhG stünde der Blom Deutschland GmbH ein urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch zu. Dieser würde aufgrund der Lizenzanalogie und der bisherigen Lizenzierungspraxis 930,00 € netto betragen, so Rechtsanwalt Meissner. Es werden Entscheidungen der Landgerichte Berlin und München zitiert, welche die Rechtsansicht des Abmahners stützen würden. Zu den 930,00 € käme ein Verletzerzuschlag in Höhe von 50 Prozent, weil auch die obligatorische urheberrechtliche Quellenangabe unterblieben wäre. Darüber hinaus seien 95,00 € Dokumentationskosten durch die Firma GEKA mbH entstanden, welche die Beweismittel gesichert hätte. Darüber hinaus müssten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 € entrichtet werden. Meissner & Meissner Rechtsanwälte rechnen auf dieser Grundlage einen zu zahlenden Gesamtbetrag in Höhe von 2.102,80 € aus.
Auch Abmahnung von Meissner & Meissner erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls Post aus Berlin erhalten von der Kanzlei Meissner & Meissner? Im Auftrag der Blom Deutschland GmbH oder eines anderen Abmahners? Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bewahren Sie aber auch die Ruhe. Leisten Sie nicht ungeprüft Zahlungen an den Abmahner. Wenn sich der Rechtsverstoß als gegeben herausstellen sollte, kommt die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Betracht, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden. Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn das Internet vergisst bekanntermaßen nicht. Sie haften gegebenenfalls auch für die nicht vergessenen Altinhalte. Und das in beträchtlicher Höhe. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und nutzen die bundesweit kostenfreie Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Gerne bin ich Ihnen behilflich und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner