Abmahnung Kanzlei Meissner & Meissner für Blom Deutschland GmbH
Meinem Büro ist eine Abmahnung der Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Blom Deutschland GmbH aus 73614 Schondorf. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner. In der Sache geht es um Urheberrecht, konkret um Kartenmaterial beziehungsweise Luftbilder, die der Abgemahnte auf einer Webseite ohne Genehmigung der Blom Deutschland GmbH öffentlich zugänglich und vervielfältigt hätte. Meissner & Meissner Rechtsanwälte verlangen für Ihre Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Geldbetrag in Höhe von 2.102,80 €.
Was steht in der Abmahnung drin?
Die Blom Deutschland GmbH würde zu den führenden Unternehmen in den Bereichen Photogrammetrie, CAD– und GIS-Bearbeitung sowie Vermessungswesen zählen. Die Luftbilder von Blom Deutschland würden unter anderem von der Suchmaschine Bing genutzt werden. Die ungenehmigte Übernahme des Kartenmaterials der Blom Deutschland GmbH würde gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG und gegen das Recht der Vervielfältigung nach § 16 UrhG verstoßen. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte wird der Abgemahnte aufgefordert, binnen einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese liegt der Abmahnung, wie manchmal üblich, nicht bei. Der Abgemahnte soll also selbst formulieren.
Abmahnkosten und Schadensersatz verlangt
Aus § 97 Abs. 2 UrhG stünde der Blom Deutschland GmbH ein urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch zu. Dieser würde aufgrund der Lizenzanalogie und der bisherigen Lizenzierungspraxis 930,00 € netto betragen, so Rechtsanwalt Meissner. Es werden Entscheidungen der Landgerichte Berlin und München zitiert, welche die Rechtsansicht des Abmahners stützen würden. Zu den 930,00 € käme ein Verletzerzuschlag in Höhe von 50 Prozent, weil auch die obligatorische urheberrechtliche Quellenangabe unterblieben wäre. Darüber hinaus seien 95,00 € Dokumentationskosten durch die Firma GEKA mbH entstanden, welche die Beweismittel gesichert hätte. Darüber hinaus müssten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 € entrichtet werden. Meissner & Meissner Rechtsanwälte rechnen auf dieser Grundlage einen zu zahlenden Gesamtbetrag in Höhe von 2.102,80 € aus.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Meissner & Meissner erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls Post aus Berlin erhalten von der Kanzlei Meissner & Meissner? Im Auftrag der Blom Deutschland GmbH oder eines anderen Abmahners? Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bewahren Sie aber auch die Ruhe. Leisten Sie nicht ungeprüft Zahlungen an den Abmahner. Wenn sich der Rechtsverstoß als gegeben herausstellen sollte, kommt die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Betracht, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden. Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn das Internet vergisst bekanntermaßen nicht. Sie haften gegebenenfalls auch für die nicht vergessenen Altinhalte. Und das in beträchtlicher Höhe. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und nutzen die bundesweit kostenfreie Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Gerne bin ich Ihnen behilflich und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.