Abmahnung Kanzlei Schäfer Valerio für Schlick Brennstoffe
Meinem Büro liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio, Q 4, 18, 68161 Mannheim vor. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG, Alleinsteiner Str. 22b, 56566 Neuwied. In der Sache selbst geht es um vermeintlich rechtswidriges telefonisches Abwerben von Kunden, die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie den Verstoß gegen Kundenschutzvereinbarungen. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Marcus Schäfer – im Bereich der Vertretung von Unternehmen im Mineral- und Energieölhandel ganz sicher kein Unbekannter.
Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio genau?
Die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG handelt mit Mineralöl im Endverbrauchergeschäft – ebenso wie die abgemahnte Gesellschaft. Der abgemahnten Gesellschaft wird durch Rechtsanwalt Marcus Schäfer vorgeworfen, durch Telefonanrufe rechtswidrig Endkunden der Abmahnerin abgeworben zu haben. Die abgemahnte Gesellschaft hätte telefonisch behaupten lassen, die Abmahnerin wäre nicht mehr im Mineralölgeschäft tätig. Gleichzeitig hätte sich die abgemahnte Gesellschaft als neue Lieferantin angeboten. Die abgemahnte Gesellschaft hätte damit gegen § 7 UWG verstoßen und Marktteilnehmer ohne deren Einwilligung unzumutbar belästigt. Die abgemahnte Gesellschaft wäre an die Daten der Endkunden gelangt, weil sie zuvor als Spediteurin für die Abmahnerin tätig gewesen sei.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1.642,40 € Abmahngebühr
Rechtsanwalt Schäfer verlangt für die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese liegt bereits der Abmahnung vorformuliert bei. Demnach soll die abgemahnte Gesellschaft für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine knackige Vertragsstrafe zahlen, nämlich 7.500,00 € (!) für jeden zukünftigen Verstoß. Außerdem wird die Erstattung einer Abmahngebühr nach einem Streitwert von 60.000,00 € an die Abmahnerin verlangt. Das macht im Ergebnis 1.642,40 € netto.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung Kanzlei Schäfer Valerio erhalten – was tun?
Sind Sie ebenfalls im Energiehandel tätig und haben eine Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio aus Mannheim erhalten? Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung von Abmahnkosten? Sind Ihnen konkrete Fristen gesetzt worden? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst. Rechtsanwalt Schäfer zieht für seine Mandanten bei Fristversäumnis auch vor Gericht. Eine entsprechende Klage vor dem Landgericht Koblenz liegt uns vor. Beachten Sie daher die gesetzten Fristen und lassen die Abmahnung fristgerecht von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Ich kenne den Abmahner – profitieren Sie von meiner Erfahrung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Bei Bedarf vertrete ich Sie danach gegen den Abmahner bundesweit. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.