Meinem Büro liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio, Q 4, 18, 68161 Mannheim vor. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG, Alleinsteiner Str. 22b, 56566 Neuwied. In der Sache selbst geht es um vermeintlich rechtswidriges telefonisches Abwerben von Kunden, die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie den Verstoß gegen Kundenschutzvereinbarungen. Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Marcus Schäfer – im Bereich der Vertretung von Unternehmen im Mineral- und Energieölhandel ganz sicher kein Unbekannter.
Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio genau?
Die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG handelt mit Mineralöl im Endverbrauchergeschäft – ebenso wie die abgemahnte Gesellschaft. Der abgemahnten Gesellschaft wird durch Rechtsanwalt Marcus Schäfer vorgeworfen, durch Telefonanrufe rechtswidrig Endkunden der Abmahnerin abgeworben zu haben. Die abgemahnte Gesellschaft hätte telefonisch behaupten lassen, die Abmahnerin wäre nicht mehr im Mineralölgeschäft tätig. Gleichzeitig hätte sich die abgemahnte Gesellschaft als neue Lieferantin angeboten. Die abgemahnte Gesellschaft hätte damit gegen § 7 UWG verstoßen und Marktteilnehmer ohne deren Einwilligung unzumutbar belästigt. Die abgemahnte Gesellschaft wäre an die Daten der Endkunden gelangt, weil sie zuvor als Spediteurin für die Abmahnerin tätig gewesen sei.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1.642,40 € Abmahngebühr
Rechtsanwalt Schäfer verlangt für die Schlick Brennstoffe GmbH & Co. KG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese liegt bereits der Abmahnung vorformuliert bei. Demnach soll die abgemahnte Gesellschaft für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine knackige Vertragsstrafe zahlen, nämlich 7.500,00 € (!) für jeden zukünftigen Verstoß. Außerdem wird die Erstattung einer Abmahngebühr nach einem Streitwert von 60.000,00 € an die Abmahnerin verlangt. Das macht im Ergebnis 1.642,40 € netto.
Abmahnung Kanzlei Schäfer Valerio erhalten – was tun?
Sind Sie ebenfalls im Energiehandel tätig und haben eine Abmahnung der Kanzlei Schäfer Valerio aus Mannheim erhalten? Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung von Abmahnkosten? Sind Ihnen konkrete Fristen gesetzt worden? Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst. Rechtsanwalt Schäfer zieht für seine Mandanten bei Fristversäumnis auch vor Gericht. Eine entsprechende Klage vor dem Landgericht Koblenz liegt uns vor. Beachten Sie daher die gesetzten Fristen und lassen die Abmahnung fristgerecht von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Ich kenne den Abmahner – profitieren Sie von meiner Erfahrung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Bei Bedarf vertrete ich Sie danach gegen den Abmahner bundesweit. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner