Abmahnung Kanzlei Schiedermair Rechtsanwälte für Apollo Optik
Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schiedermair Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstr. 60, 60322 Frankfurt am Main vor. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG aus Schwabach. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Swen Vykydal. Die Kanzlei Schiedermair beanstandet, dass die Datenschutzerklärung auf der Webseite des abgemahnten Optikers nicht unmittelbar über die Startseite erreichbar ist und sich insoweit auch kein Hinweis zur Auffindbarkeit finden ließe. Darüber wären die in der Datenschutzerklärung enthaltenen Informationen über den Einsatz des Analyseverfahrens Google Analytics nicht ausreichend. Schiedermair Rechtsanwälte verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und außerdem den Ersatz von Abmahnkosten auf ihr Sozietätskonto.
Was will der Abmahner?
Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung ist abmahnbar. Das galt vor der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das gilt auch weiterhin, wie die Entscheidungen einzelner Gerichte zeigen. So hat insbesondere das OLG Hamburg bereits im Jahr 2013 festgestellt, dass § 13 Telemediengesetz (TMG) eine abmahnfähige Marktverhaltensvorschrift wäre. Dort wurde und wird immer noch die Pflicht statuiert, als Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung vorzuhalten. Das OLG Hamburg fordert seither auch, dass die Datenschutzerklärung nicht auf der Webseite versteckt sein darf, sondern sozusagen als eigener „Reiter“ anklickbar auf der Startseite der Webseite vorhanden und aufrufbar sein muss. An dieser Stelle setzt die Apollo-Abmahnung an. Darüber hinaus beanstanden Schiedermair Rechtsanwälte, dass der abgemahnte Optiker keinen Hinweis über die Google Analytics eigene Funktion „-anonymizelp()“ in seiner Datenschutzerklärung vorhalten würde.
Beseitigung, Unterlassungserklärung und knapp 1.000,00 € Abmahnkosten
Schiedermair Rechtsanwälte verlangen für Apollo Optik die sofortige Beseitigung des vermeintlich rechtswidrigen Zustands und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Optikers. Eine von Schiedermair vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei. Außerdem wird ein Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnkosten aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG geltend gemacht. Der Abmahner legt einen Streitwert von 20.000,00 € zugrunde. Daraus errechnet sich eine Gebühr in Höhe von 984,60 €.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch eine Abmahnung von Schiedermair erhalten – was ist jetzt zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Schiedermair erhalten? Im Auftrag von Apollo Optik oder eines anderen Abmahners? Sollen Sie jetzt Abmahnkosten bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Seien Sie vorsichtig und auf keinen Fall voreilig. Eine Unterlassungserklärung, mit der man dem Gegner eine oder mehrere Vertragsstrafen für den Wiederholungsfall verspricht, kann schnell zum Bumerang und existenzbedrohend werden. Nehmen Sie die Ihnen gesetzten Fristen ernst. Mein Angebot an Sie lautet: Ich überprüfe Ihre Abmahnung und erteile Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner – bundesweit.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.