Abmahnung Kanzlei Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.
Sie haben einen Abmahnbrief erhalten und sind binnen einer kurzen Frist mit diesen Ansprüchen konfrontiert? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wie sie richtig reagieren:
870,25 Euro Gesamtkosten – 650,90 Euro Vergleichsangebot
Unserer Kanzlei sind mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Yussof Sarwari, Feldstrasse 60, 20357 Hamburg vorgelegt wurden. In der Sache geht es um die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwertung von Pornofilmen. Auftraggeber der Abmahnungen ist Berlin Media Art JT E.K. (Inhaber Raymond Louis Bacharach). Der hier vorliegende Pornotitel „Immer wieder Sperma“ sei ohne Erlaubnis von Berlin Media Art JT e.K. in der P2P-Tauschbörse Vuze angeboten worden.
Rechtsanwalt Yussof Sarwari führt in seiner Abmahnung aus, dass die Firma CS Electronic-IT die Urheberrechtsverletzung unseres Mandanten beweissicher innerhalb der P2P-Tauschbörse Vuze festgestellt und dokumentiert hätte. Bei dem vorliegenden Pornofilm würde es sich um ein Filmwerk und stets um eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bzw. um geschützte Laufbilder nach § 95 UrhG handeln. Für seinen Mandanten Berlin Media Art JT e.K. hätte er beim Landgericht München gegen den Internetprovider unseres Mandanten einen Auskunftsanspruch durchgesetzt.
Unser Mandant würde das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG durch seine Handlungen erfüllen.
Eine Genehmigung hätte Berlin Media Art JT e.K. nicht erteilt. Es bestünden nach all dem Ansprüche auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, auf Schadensersatz sowie Vernichtung des rechtswidrig erlangten Filmwerkes. Yussof Sarwari benennt sodann einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,- Euro, der vom Abgemahnten getragen werden müsse zzgl. Abmahnkosten und weiterer Positionen entstünden zu erstattende Gesamtkosten in Höhe von 870,25 Euro. Berlin Media Art JT e.K. wäre bereit bei Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung einen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,90 Euro zu akzeptieren.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari?
Unsere Kanzlei vertritt seit längerem gegen den Abmahner und die Abmahnkanzlei und kann auf entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen. Diese zeigen, dass der Abmahner es durchaus ernst meint und relativ schnell auch vor Gericht zieht. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass unüberlegt eine Unterlassungserklärung gegenüber Berlin Media Art JT e.K. abgegeben werden sollte oder die von Rechtsanwalt Yussof Sarwari geforderten Abmahn- und Schadensersatzkosten ohne nähere Prüfung an den Abmahner angewiesen sollten. Die Gefahr, wegen einer Unterlassungserklärung ungewollt zu verstoßen und dann im Verstoßfall noch viel höhere, vierstellige Beträge an den Abmahner entrichten zu müssen und außerdem ein Signal an den Abmahner zu senden, dass man selbst ein leichtes Opfer wäre, sollte nicht ohne weiteres gesendet werden.
Filesharing-Sachverhalte sind, auch in Bezug auf Pornofilm Abmahnungen, juristisch komplexe Materie. Es gibt eine Vielzahl an erfolgversprechenden Verteidigungsansätzen. Diese hängen immer von Ihrer individuellen Situation ab, die der Abmahnung zugrunde liegt.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?
Zählen Sie ebenfalls zu den Personen, die von der Kanzlei Yussof Sarwari aus Hamburg wegen des Anbietens eines Pornofilms in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt worden sind? Im Auftrag von Raymond Louis Bacharach oder eines anderen Auftraggebers? Wahren Sie jetzt die Ruhe und handeln Sie nicht unüberlegt. Gerade in Bezug auf Pornofilme nutzen die Abmahner gerne die vermeintlich besonders peinliche Situation aus. Der Wunsch der Abgemahnten, die unleidliche Sache schnell zu Ende zu bringen, hat aber schon häufig zu teuren Missverständnissen geführt. Wir haben mehrere Abgemahnte in der Vergangenheit bereits erfolgreich beraten können und geholfen, die vom Abmahner angeforderten Kosten ganz oder teilweise zu vermeiden. Möglicherweise bietet auch Ihre Abmahnung Angriffsfläche für eine erfolgversprechende Verteidigung. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.