SO REAGIEREN SIE RICHTIG
Abmahnung Kanzlei Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.
Sie haben einen Abmahnbrief erhalten und sind binnen einer kurzen Frist mit diesen Ansprüchen konfrontiert?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wie sie richtig reagieren:
870,25 Euro Gesamtkosten – 650,90 Euro Vergleichsangebot
Unserer Kanzlei sind mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Yussof Sarwari, Feldstrasse 60, 20357 Hamburg vorgelegt wurden. In der Sache geht es um die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwertung von Pornofilmen. Auftraggeber der Abmahnungen ist Berlin Media Art JT E.K. (Inhaber Raymond Louis Bacharach). Der hier vorliegende Pornotitel „Immer wieder Sperma“ sei ohne Erlaubnis von Berlin Media Art JT e.K. in der P2P-Tauschbörse Vuze angeboten worden.
Rechtsanwalt Yussof Sarwari führt in seiner Abmahnung aus, dass die Forma CS Electronic-IT die Urheberrechtsverletzung unseres Mandanten beweissicher innerhalb der P2P-Tauschbörse Vuze festgestellt und dokumentiert hätte. Bei dem vorliegenden Pornofilm würde es sich um ein Filmwerk und stets um eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bzw. um geschützte Laufbilder nach § 95 UrhG handeln. Für seinen Mandanten Berlin Media Art JT e.K. hätte er beim Landgericht München gegen den Internetprovider unseres Mandanten einen Auskunftsanspruch durchgesetzt.
Unser Mandant würde das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG durch seine Handlungen erfüllen.
Eine Genehmigung hätte Berlin Media Art JT e.K. nicht erteilt. Es bestünden nach all dem Ansprüche auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, auf Schadensersatz sowie Vernichtung des rechtswidrig erlangten Filmwerkes. Yussof Sarwari benennt sodann einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,- Euro, der vom Abgemahnten getragen werden müsse zzgl. Abmahnungskosten und weiterer Positionen entstünden zu erstattende Gesamtkosten in Höhe von 870,25 Euro. Berlin Media Art JT e.K. wäre bereit bei Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung einen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,90 Euro zu akzeptieren.
Wichtige Tipps und Regeln
Erstmal Ruhe bewahren
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Keinen Kontakt zum Gegner
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.
Immer die Fristen beachten
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Nicht ungeprüft unterschreiben
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Nicht ungeprüft bezahlen
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari?
Unsere Kanzlei vertritt seit längerem gegen den Abmahner und die Abmahnkanzlei und kann auf entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen. Diese zeigen, dass der Abmahner es durchaus ernst meint und relativ schnell auch vor Gericht zieht. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass unüberlegt eine Unterlassungserklärung gegenüber Berlin Media Art JT e.K. abgegeben werden sollte oder die von Rechtsanwalt Yussof Sarwari geforderten Abmahn- und Schadensersatzkosten ohne nähere Prüfung an den Abmahner angewiesen sollten. Die Gefahr, wegen einer Unterlassungserklärung ungewollt zu verstoßen und dann im Verstoßfall noch viel höhere, vierstellige Beträge an den Abmahner entrichten zu müssen und ausserdem ein Signal an den Abmahner zu senden, dass man selbst ein leichtes Opfer wäre, sollte nicht ohne weiteres gesendet werden. Filesharing-Sachverhalte sind, auch in Bezug auf Pornofilm Abmahnungen, juristisch komplexe Materie. Es gibt eine Vielzahl an erfolgversprechenden Verteidigungsansätzen diese hängen immer von Ihrer individuellen Situation, die der Abmahnung zugrunde liegen ab.
Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung
Berechtigung der Abmahnung
Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Reduzierung der Abmahnkosten
Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Vermeidung von Haftungsfallen
Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Modifizierung der Unterlassungserklärung
Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung
- Spezialisierter Rechtsanwalt
- 100% kostenfrei & unverbindlich
Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?
Zählen Sie ebenfalls zu den Personen, die von der Kanzlei Yussof Sarwari aus Hamburg wegen des Anbietens eines Pornofilms in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt worden sind? Im Auftrag von Raymond Louis Bacharach oder eines anderen Auftraggebers? Waren Sie jetzt die ruhe und handeln Sie nicht unüberlegt. Gerade im Bezug auf Pornofilme nutzen die Abmahner gerne die vermeintlich besonders peinliche Situation aus. Der Wunsch der Abgemahnten , die unleidliche Sache schnell zu Ende zu bringen, hat aber schon häufig zu teuren Missverständnissen geführt. Wir haben mehrere abgemahnte in der Vergangenheit bereits erfolgreich beraten können und geholfen, die vom Abmahner angeforderten Kosten ganz oder teilweise zu vermeiden. Möglicherweise bietet auch Ihre Abmahnung Angriffsfläche für eine erfolgversprechende Verteidigung. für eine konterfeie Ersteinschätzung können Sie über das nebenstehende Kontaktformular oder per E-Mail an abmahnung@it-anwalt-kanzlei.de in Kontakt treten. Wir freuen uns über Ihrer Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die kostenfreie Ersteinschätzung?
Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Ich habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Hafte ich trotzdem?
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.
Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Sind die gesetzten Fristen nicht viel zu kurz?
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Lohnt sich eine anwaltliche Beratung oder ist es billiger direkt den Abmahner zu bezahlen?
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
- Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
- Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um einen Gerichtsverfahren zu vermeiden
- Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und berät Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
- Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Was passiert, wenn ich die Fristen aus der Frommer Legal Abmahnung nicht beachte?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.
Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?
Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.
Denn nur durch die Abgabe einer hinreichen, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.
Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Frommer Legal Abmahnopfern.
Muss bei einer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.
Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.
Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Was ist eigentlich eine einstweilige Verfügung?
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.
Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.
Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.
Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.
kostenfrei & unverbindlich
Wir prüfen Ihre Abmahnung und rufen Sie zurück
RESULTATE DIE ÜBERZEUGEN
Von unseren Mandanten empfohlen
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.
kostenfrei & unverbindlich
Wir prüfen Ihre Abmahnung und rufen Sie zurück
Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.