Abmahnung KENTI Consulting GmbH durch Lehmkühler Rechtsanwälte
Unserer Kanzlei ist eine markenrechtliche Abmahnung der KENTI Consulting GmbH aus Sankt Augustin vorgelegt worden. Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte aus Bonn. Beanstandet werden u.a. die nicht genehmigte Werbung mit den Bezeichnungen „Körperformen Kulmbach“ beziehungsweise „koerperformen-kulmbach“ und auch die nicht genehmigte Nutzung eines diesbezüglichen Logos. Die KENTI Consulting GmbH verlangt über die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Streitwert von 80.000,00 Euro.
KENTI Consulting GmbH als Rechtsnachfolgerin der KF Bonn GmbH
Mit der Abmahnung behauptet die KENTI Consulting GmbH von der KF Bonn GmbH eine Lizenz zur Nutzung der Unionsmarken zu den Registernummern 014488506 und 018593128 beziehungsweise der deutschen Marke mit der Registernummer 302011063666 eingeräumt bekommen zu haben. Dies gelte teilweise auch für die Rechtsvorgängerin der KF Bonn GmbH, der Pesenti und Kentenich GbR. Aufgrund der Lizenzeinräumung sei KENTI Consulting GmbH dazu berechtigt, Markenrechtsverstöße abzumahnen und diesbezüglich auch gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, so LEHMKÜHLER Rechtsanwälte. Ein über die Behauptung hinausgehender Lizenzierungsnachweis ist der Abmahnung hingegen nicht beigefügt.
Unterlassungserklärung und Rechtsanwaltskosten
Unserem Mandanten ist sodann eine siebentägige Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt worden. Für den Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gedroht. Mit der Abmahnung werden Abmahnkosten in Höhe von 2.293,25 Euro von der KENTI Consulting GmbH beansprucht auf Basis eines Gegenstandswerts von 80.000,00 Euro. Für den Fall der Nichtzahlung des vorgenannten Betrags wird in der Abmahnung die Erhebung einer Zahlungsklage angedroht.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von KENTI Consulting GmbH – wie reagieren?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der KENTI Consulting GmbH durch die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte erhalten? Wir empfehlen zunächst, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist immer ernst nehmen, auch wenn Sie meinen, dass diese zu kurz oder gar rechtsmissbräuchlich sein könnte. Gerade in den Rechtsbereichen des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts sind kurze Fristen an der Tagesordnung und werden von den Gerichten stets als rechtmäßig bestätigt. Der richtige Umgang mit einer Abmahnung erfordert stets Fingerspitzengefühl. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist dabei kein Allheilmittel, sondern kann im Einzelfall ganz erhebliche negative finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.