Unserer Kanzlei ist eine markenrechtliche Abmahnung der KENTI Consulting GmbH aus Sankt Augustin vorgelegt worden. Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte aus Bonn. Beanstandet werden u.a. die nicht genehmigte Werbung mit den Bezeichnungen „Körperformen Kulmbach“ beziehungsweise „koerperformen-kulmbach“ und auch die nicht genehmigte Nutzung eines diesbezüglichen Logos. Die KENTI Consulting GmbH verlangt über die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Streitwert von 80.000,00 Euro.
KENTI Consulting GmbH als Rechtsnachfolgerin der KF Bonn GmbH
Mit der Abmahnung behauptet die KENTI Consulting GmbH von der KF Bonn GmbH eine Lizenz zur Nutzung der Unionsmarken zu den Registernummern 014488506 und 018593128 beziehungsweise der deutschen Marke mit der Registernummer 302011063666 eingeräumt bekommen zu haben. Dies gelte teilweise auch für die Rechtsvorgängerin der KF Bonn GmbH, der Pesenti und Kentenich GbR. Aufgrund der Lizenzeinräumung sei KENTI Consulting GmbH dazu berechtigt, Markenrechtsverstöße abzumahnen und diesbezüglich auch gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, so LEHMKÜHLER Rechtsanwälte. Ein über die Behauptung hinausgehender Lizenzierungsnachweis ist der Abmahnung hingegen nicht beigefügt.
Unterlassungserklärung und Rechtsanwaltskosten
Unserem Mandanten ist sodann eine siebentägige Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt worden. Für den Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gedroht. Mit der Abmahnung werden Abmahnkosten in Höhe von 2.293,25 Euro von der KENTI Consulting GmbH beansprucht auf Basis eines Gegenstandswerts von 80.000,00 Euro. Für den Fall der Nichtzahlung des vorgenannten Betrags wird in der Abmahnung die Erhebung einer Zahlungsklage angedroht.
Auch Abmahnung von KENTI Consulting GmbH – wie reagieren?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der KENTI Consulting GmbH durch die Kanzlei LEHMKÜHLER Rechtsanwälte erhalten? Wir empfehlen zunächst, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist immer ernst nehmen, auch wenn Sie meinen, dass diese zu kurz oder gar rechtsmissbräuchlich sein könnte. Gerade in den Rechtsbereichen des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts sind kurze Fristen an der Tagesordnung und werden von den Gerichten stets als rechtmäßig bestätigt. Der richtige Umgang mit einer Abmahnung erfordert stets Fingerspitzengefühl. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist dabei kein Allheilmittel, sondern kann im Einzelfall ganz erhebliche negative finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner