Mir ist eine urheberrechtliche Abmahnung der KMU-Anwaltskanzlei Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeberin der Abmahnung ist Frau Elke Bräunling aus Schriesheim. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartmann. Frau Bräunling sei seit über 20 Jahren als Kinderbuchautorin tätig. Insoweit könne auf den Werkbestand der Frau Bräunling in der Nationalbibliothek verwiesen werden sowie auf mehrere Internetseiten. Im vorliegenden Fall wird die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwendung des Gedichts „Hör mal, Oma!“ von der KMU-Anwaltskanzlei beanstandet. Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem die Zahlung eines Schadensersatzes und der Abmahngebühren.
Worum geht’s genau?
Der Empfänger der Abmahnung soll das Gedicht im Internet benutzt haben, ohne dass Frau Bräunling dafür eine Zustimmung erteilt hätte. Bei einem Gedicht würde es sich um ein literarisches Werk handeln, das urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 genießen würde. Es handele sich um eine persönliche geistige Schöpfung. Durch die ungenehmigte Verwendung sei das Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt worden. Der Abmahnerin stünden.
Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Abmahnkosten
Die KMU-Anwaltskanzlei verlangt unter knapper Fristsetzung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Solche kurzen Fristen seien aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit üblich und von den Gerichten anerkannt. Der Abmahnerin würde außerdem ein Schadensersatzanspruch aus § 97 Abs. 2 UrhG zustehen. Die Schadensersatzforderung würde auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet werden. Die konkrete Höhe würde anhand der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands ermittelt werden und wird im vorliegenden mit 300,00 € angesetzt. Weiterhin müssten Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € erstattet werden. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 887,03 €. Dabei wären auch höhere Gegenstandswerte denkbar. In vergleichbaren Verfahren hätte etwa das Landgericht Potsdam einen Gegenstandswert von 20.000,00 € für angemessen erachtet.
Abmahnung KMU-Anwaltskanzlei erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der KMU-Anwaltskanzlei erhalten? Im Auftrag von Frau Elke Bräunling oder eines anderen Abmahners? Bewahren Sie die Ruhe und achten Sie unbedingt auf die Ihnen gesetzten Fristen. Lassen Sie innerhalb derer die Abmahnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit der Abmahnerin und meiner kostenlosen Erstberatung. Ich stehe den Abgemahnten bundesweit zur Verfügung. Über Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner