Abmahnung KMU-Anwaltskanzlei für Elke Bräunling
Mir ist eine urheberrechtliche Abmahnung der KMU-Anwaltskanzlei Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeberin der Abmahnung ist Frau Elke Bräunling aus Schriesheim. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartmann. Frau Bräunling sei seit über 20 Jahren als Kinderbuchautorin tätig. Insoweit könne auf den Werkbestand der Frau Bräunling in der Nationalbibliothek verwiesen werden sowie auf mehrere Internetseiten. Im vorliegenden Fall wird die vermeintlich urheberrechtswidrige Verwendung des Gedichts „Hör mal, Oma!“ von der KMU-Anwaltskanzlei beanstandet. Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem die Zahlung eines Schadensersatzes und der Abmahngebühren.
Worum geht’s genau?
Der Empfänger der Abmahnung soll das Gedicht im Internet benutzt haben, ohne dass Frau Bräunling dafür eine Zustimmung erteilt hätte. Bei einem Gedicht würde es sich um ein literarisches Werk handeln, das urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 genießen würde. Es handele sich um eine persönliche geistige Schöpfung. Durch die ungenehmigte Verwendung sei das Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt worden. Der Abmahnerin stünden.
Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Abmahnkosten
Die KMU-Anwaltskanzlei verlangt unter knapper Fristsetzung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Solche kurzen Fristen seien aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit üblich und von den Gerichten anerkannt. Der Abmahnerin würde außerdem ein Schadensersatzanspruch aus § 97 Abs. 2 UrhG zustehen. Die Schadensersatzforderung würde auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet werden. Die konkrete Höhe würde anhand der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands ermittelt werden und wird im vorliegenden mit 300,00 € angesetzt. Weiterhin müssten Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € erstattet werden. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 887,03 €. Dabei wären auch höhere Gegenstandswerte denkbar. In vergleichbaren Verfahren hätte etwa das Landgericht Potsdam einen Gegenstandswert von 20.000,00 € für angemessen erachtet.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung KMU-Anwaltskanzlei erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der KMU-Anwaltskanzlei erhalten? Im Auftrag von Frau Elke Bräunling oder eines anderen Abmahners? Bewahren Sie die Ruhe und achten Sie unbedingt auf die Ihnen gesetzten Fristen. Lassen Sie innerhalb derer die Abmahnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit der Abmahnerin und meiner kostenlosen Erstberatung. Ich stehe den Abgemahnten bundesweit zur Verfügung. Über Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.