Abmahnung Luxottica Group durch Kanzlei CBH wegen Ray-Ban
Unserer Kanzlei sind mehrere Abmahnungen der Luxottica Group S.p.A. aus Mailand (Italien vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden von der Hamburger Kanzlei CBH aus Hamburg ausgesprochen. In der hier besprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen auf der Internetplattform hood.de Plagiate von Ray-Ban Sonnenbrillen zum Verkauf angeboten zu haben. Die Luxottica Group hätte die auf hood.de angebotenen Ray-Ban Sonnenbrillen zu keiner Zeit in den Verkehr gebracht. Mehrere eingetragene Unionsmarken der Luxottica Group würden durch diese Angebote verletzt werden, so CBH Rechtsanwälte. Der Abmahnerin stünden diverse Ansprüche zu. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung einschließlich Vertragsstrafeversprechen verlangt. Der abgemahnte Mandant soll Abmahnkosten von über 3.000,00 Euro bezahlen, außerdem die Kosten des Testkaufs und markenrechtlichen Schadensersatz.
7-Tage Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Das größte Eskalationspotential für die Abgemahnten bei einer markenrechtlichen Abmahnung geht vom Unterlassungsanspruch aus. Dieser kann, wenn er besteht, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es handelt sich um eine Versprechen an den Abmahner das beanstandete Verhalten einzustellen und im Wiederholungsfall eine mittlere vierstellige Vertragsstrafe an den Abmahner zu entrichten. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung gewährt die Kanzlei CBH im vorliegenden Fall eine 7-Tage-Frist. Diese wird man als knapp, aber keinesfalls unüblich bezeichnen müssen. Die zuständigen Gerichte halten eine solche Frist fast immer für ausreichend. Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten Sie die Frist daher ernst nehmen. Anderenfalls könnte die Angelegenheit gerichtlich fortgesetzt werden, zum Beispiel durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Uns ist aus mehreren Fällen aus der Vergangenheit bekannt, dass CBH diesen Weg für ihre Mandanten durchaus einschlägt. Dann entstehen im Fall des Unterliegens erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten, die möglicherweise hätten vermieden werden können. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist aber kein Automatismus, sondern muss wohl überlegt sein. Insbesondere der Formulierung der Erklärung kommt dabei besondere Bedeutung zu.
150.000,00 Euro Streitwert
Der hier besprochenen Abmahnung wurde von CBH Rechtsanwälte eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Darin soll die abgemahnte Person sich unter anderem verpflichten Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 150.000,00 Euro zu tragen. Markenrechtliche Streitigkeiten haben fast immer hohe Streitwerte. 50.000,00 Euro sind dabei meist die Untergrenze. Hier stellt CBH auf die Bekanntheit der Ray-Ban Marken ab und rechtfertigt so den Wert der aufgerufenen 150.000,00 Euro. Gemäß der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes errechnen sich so Abmahnkosten in Höhe von 3.020,34 einschließlich Mehrwertsteuer:

Bitte beachten Sie dass diese Kosten aber nur zu zahlen sind, wenn die Abmahnung von der Luxottica Group sich auch als berechtigt erweist.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Luxottica wegen Ray-Ban Plagiaten erhalten – wie Sie sich jetzt am besten verhalten
Wenn Sie auch Post von CBH-Rechtsanwälte bekommen haben, sollten Sie zwei Reaktionen unbedingt vermeiden: Zum einen die Nichtreaktion binnen der Ihnen gesetzten Frist und zum anderen das blinde, ungeprüfte Unterschreiben der Ihnen vorgesetzten Unterlassungserklärung beziehungsweise die Zahlung irgendwelcher Beträge an den Abmahner. Lassen Sie sich binnen der von CBH gesetzten Frist stattdessen von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten. Möglicherweise sind Ihre Optionen besser als Sie denken. Nur eine berechtigte Abmahnung löst überhaupt Ansprüche nach dem Markengesetz aus. Unberechtigte Abmahnungen können zu eigenen Kostenerstattungsansprüchen gegenüber dem Abmahner führen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen die kostenfreie Ersteinschätzung unserer Kanzlei. Wir kennen den Abmahner bereits und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.