Markenrechtsverletzungen durch Ray-Ban Plagiate auf hood.de
Unserer Kanzlei sind mehrere Abmahnungen der Luxottica Group S.p.A. aus Mailand (Italien vorgelegt worden. Die Abmahnungen werden von der Hamburger Kanzlei CBH aus Hamburg ausgesprochen. In der hier besprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen auf der Internetplattform hood.de Plagiate von Ray-Ban Sonnenbrillen zum Verkauf angeboten zu haben. Die Luxottica Group hätte die auf hood.de angebotenen Ray-Ban Sonnenbrillen zu keiner Zeit in den Verkehr gebracht. Mehrere eingetragene Unionsmarken der Luxottica Group würden durch diese Angebote verletzt werden, so CBH Rechtsanwälte. Der Abmahnerin stünden diverse Ansprüche zu. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung einschließlich Vertragsstrafeversprechen verlangt. Der abgemahnte Mandant soll Abmahnkosten von über 3.000,00 Euro bezahlen, außerdem die Kosten des Testkaufs und markenrechtlichen Schadensersatz.
7-Tage Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Das größte Eskalationspotential für die Abgemahnten bei einer markenrechtlichen Abmahnung geht vom Unterlassungsanspruch aus. Dieser kann, wenn er besteht, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es handelt sich um eine Versprechen an den Abmahner das beanstandete Verhalten einzustellen und im Wiederholungsfall eine mittlere vierstellige Vertragsstrafe an den Abmahner zu entrichten. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung gewährt die Kanzlei CBH im vorliegenden Fall eine 7-Tage-Frist. Diese wird man als knapp, aber keinesfalls unüblich bezeichnen müssen. Die zuständigen Gerichte halten eine solche Frist fast immer für ausreichend. Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten Sie die Frist daher ernst nehmen. Anderenfalls könnte die Angelegenheit gerichtlich fortgesetzt werden, zum Beispiel durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Uns ist aus mehreren Fällen aus der Vergangenheit bekannt, dass CBH diesen Weg für ihre Mandanten durchaus einschlägt. Dann entstehen im Fall des Unterliegens erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten, die möglicherweise hätten vermieden werden können. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist aber kein Automatismus, sondern muss wohl überlegt sein. Insbesondere der Formulierung der Erklärung kommt dabei besondere Bedeutung zu.
150.000,00 Euro Streitwert
Der hier besprochenen Abmahnung wurde von CBH Rechtsanwälte eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Darin soll die abgemahnte Person sich unter anderem verpflichten Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 150.000,00 Euro zu tragen. Markenrechtliche Streitigkeiten haben fast immer hohe Streitwerte. 50.000,00 Euro sind dabei meist die Untergrenze. Hier stellt CBH auf die Bekanntheit der Ray-Ban Marken ab und rechtfertigt so den Wert der aufgerufenen 150.000,00 Euro. Gemäß der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes errechnen sich so Abmahnkosten in Höhe von 3.020,34 einschließlich Mehrwertsteuer:
(Quelle: rvg-rechner.de)
Bitte beachten Sie dass diese Kosten aber nur zu zahlen sind, wenn die Abmahnung von der Luxottica Group sich auch als berechtigt erweist.
Auch Abmahnung von Luxottica wegen Ray-Ban Plagiaten erhalten – wie Sie sich jetzt am besten verhalten
Wenn Sie auch Post von CBH-Rechtsanwälte bekommen haben, sollten Sie zwei Reaktionen unbedingt vermeiden: Zum einen die Nichtreaktion binnen der Ihnen gesetzten Frist und zum anderen das blinde, ungeprüfte Unterschreiben der Ihnen vorgesetzten Unterlassungserklärung beziehungsweise die Zahlung irgendwelcher Beträge an den Abmahner. Lassen Sie sich binnen der von CBH gesetzten Frist stattdessen von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten. Möglicherweise sind Ihre Optionen besser als Sie denken. Nur eine berechtigte Abmahnung löst überhaupt Ansprüche nach dem Markengesetz aus. Unberechtigte Abmahnungen können zu eigenen Kostenerstattungsansprüchen gegenüber dem Abmahner führen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen die kostenfreie Ersteinschätzung unserer Kanzlei. Wir kennen den Abmahner bereits und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner