Abmahnung Nürburgring durch JONAS Rechtsanwälte
Meinem Büro liegt eine markenrechtliche Abmahnung der NBR Ring GmbH & Co. KG und der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG vor. Abmahnende Kanzlei ist JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Claudia Böhmer. In der Sache geht es um Aufkleber mit der Silhouette des Nürburgrings, die der Abgemahnte auf eBay angeboten hätte. Die Silhouette sei als Gemeinschaftsbildmarke geschützt. Der Abgemahnte dürfte daher keine Aufkleber auf eBay anbieten.
Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Abmahnkosten
Der NBR Ring GmbH & Co. KG stünden, weil der Abgemahnte diese Aufkleber ohne Genehmigung auf eBay angeboten hatte, diverse Ansprüche zu. Innerhalb kürzester Frist soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch würde sich aus Art 9 UMVO ergeben. Der Schadensersatzanspruch würde seine Rechtsgrundlage in §§ 14, 125 MarkenG finden. Dem Mandanten sei bezüglich des Anbietens der Aufkleber auch fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Er hätte sich vorher schlau machen müssen, ob er dadurch die Rechte Dritter verletzen würde. Zu guter Letzt wird dem Abgemahnten dann noch die Anwaltskostenrechnung nach einem Streitwert von 40.000,00 € serviert. In Summe soll er 1.590,91 € an JONAS Rechtsanwälte entrichten. Dies ist nun wahrhaft kein „Pappenstiel“.
Vorsicht vor Unterlassungserklärungen mit eBay-Kontext
Wenn der Abgemahnte auf die Abmahnung hin die beanstandeten Angebote beendet, kann er keineswegs ruhigen Gewissens die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Denn eBay hält beendete Angebote einseh- und abrufbar. Viele Gerichte erkennen darin einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, selbst wenn das Angebot längst beendet wurde. Es kann dann also noch richtig bitter und richtig teuer werden. An dieser Stelle ist höchste Vorsicht angebracht. Keineswegs darf die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft übernommen, unterschrieben und zurückgesendet werden.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Abmahnung JONAS Rechtsanwälte – was ist zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von JONAS Rechtsanwälte im Auftrag einer Nürburgring-Gesellschaft oder eines anderen Abmahners erhalten? Sollen Sie innerhalb einer knappen Frist eine Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft erteilen und eine knackige Abmahngebühr bezahlen?
Nehmen Sie die Ihnen gesetzte Frist unbedingt ernst, auch wenn Sie meinen, die Abmahnung wäre unberechtigt oder unwirksam. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Nehmen Sie zu mir Kontakt auf. Ich stelle Ihnen dann Ihre Optionen vor. Meine Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.