Meinem Büro liegt eine markenrechtliche Abmahnung der NBR Ring GmbH & Co. KG und der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG vor. Abmahnende Kanzlei ist JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Claudia Böhmer. In der Sache geht es um Aufkleber mit der Silhouette des Nürburgrings, die der Abgemahnte auf eBay angeboten hätte. Die Silhouette sei als Gemeinschaftsbildmarke geschützt. Der Abgemahnte dürfte daher keine Aufkleber auf eBay anbieten.
Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Abmahnkosten
Der NBR Ring GmbH & Co. KG stünden, weil der Abgemahnte diese Aufkleber ohne Genehmigung auf eBay angeboten hatte, diverse Ansprüche zu. Innerhalb kürzester Frist soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch würde sich aus Art 9 UMVO ergeben. Der Schadensersatzanspruch würde seine Rechtsgrundlage in §§ 14, 125 MarkenG finden. Dem Mandanten sei bezüglich des Anbietens der Aufkleber auch fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Er hätte sich vorher schlau machen müssen, ob er dadurch die Rechte Dritter verletzen würde. Zu guter Letzt wird dem Abgemahnten dann noch die Anwaltskostenrechnung nach einem Streitwert von 40.000,00 € serviert. In Summe soll er 1.590,91 € an JONAS Rechtsanwälte entrichten. Dies ist nun wahrhaft kein „Pappenstiel“.
Vorsicht vor Unterlassungserklärungen mit eBay-Kontext
Wenn der Abgemahnte auf die Abmahnung hin die beanstandeten Angebote beendet, kann er keineswegs ruhigen Gewissens die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Denn eBay hält beendete Angebote einseh- und abrufbar. Viele Gerichte erkennen darin einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, selbst wenn das Angebot längst beendet wurde. Es kann dann also noch richtig bitter und richtig teuer werden. An dieser Stelle ist höchste Vorsicht angebracht. Keineswegs darf die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft übernommen, unterschrieben und zurückgesendet werden.
Abmahnung JONAS Rechtsanwälte – was ist zu tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von JONAS Rechtsanwälte im Auftrag einer Nürburgring-Gesellschaft oder eines anderen Abmahners erhalten? Sollen Sie innerhalb einer knappen Frist eine Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft erteilen und eine knackige Abmahngebühr bezahlen? Nehmen Sie die Ihnen gesetzte Frist unbedingt ernst, auch wenn Sie meinen, die Abmahnung wäre unberechtigt oder unwirksam. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner. Nehmen Sie zu mir Kontakt auf. Ich stelle Ihnen dann Ihre Optionen vor. Meine Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner