Momentan lässt Herr Thomas Babel wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (UWG) durch die Kanzlei Karsten Ludolph aus Witzenhausen bei Göttingen verschicken. Herr Babel würde auf der Plattform Amazon unter dem Namen „sellers-point“ in nicht geringem Umfang Spielekonsolen, Spiele und Zubehör für Playstation und Xbox vertreiben. Unser Mandant wäre eBay-Händler und würde registrierungspflichtige Versandverpackungen an Endverbraucher versenden. Er sei jedoch nicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im dort geführten LUCID-Register registriert. Unser Mandant würde damit gegen § 9 der Verpackungsgesetzes verstoßen und gegen die §§ 3, 3a UWG verstoßen. Er wird von RA Ludolph aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von 818,20 Euro zu bezahlen.
Sprunghafter Anstieg von Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
Nachdem sich einfache Informationspflichten wie zum Beispiel Widerrufsbelehrungen jedenfalls nicht mehr kostenpflichtig abmahnen lassen, beobachten wir einen sprunghaften Anstieg von Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz. Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes sind Hersteller verpflichtet,
sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Änderungen von Registrierungsdaten sowie die dauerhafte Aufgabe der Herstellertätigkeit sind der Zentralen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße dagegen sind schnell recherchiert, weil die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister das online abrufbare Register LUCID zur Verfügung gestellt hat.
Unterlassungserklärung und Abmahnkosten
Herr Babel und Rechtsanwalt Karsten Ludolph machen in der hier vorliegenden Abmahnung einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG und Abmahnkosten aus § 13 Abs. 3 UWG geltend. Der mit 10.000,00 Euro angegebene Streitwert ist als durchschnittlich für kleinere Wettbewerbsangelegenheiten zu betrachten. Aus diesem Streitwert beansprucht RA Ludolph die folgenden Gebühren:
Auffällig hier ist, dass im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keine Umsatzsteuer hinzugesetzt wird.
Auch abgemahnt worden – so reagieren Sie richtig!
Wenn Sie ebenfalls eine UWG-Abmahnung wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz von Rechtsanwalt Ludolph erhalten haben sollten, dann gilt erst einmal: Ruhig Blut. Die vom Anwalt gesetzten Fristen mögen Ihnen möglicherweise zu kurz vorkommen, sind im Wettbewerbsrecht aber an der Tagesordnung. Sie sollten die Abmahnung unbedingt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist von einem Spezialisten überprüfen lassen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist kein Allheilmittel und kann mitunter sehr gefährlich werden. Möglicherweise müssen Sie entgegen Ihrer Annahme auch gar keine Abmahnkosten an den Abmahner entrichten – weil die Abmahnung sich als unberechtigt erweisen könnte. Seit dem Anti-Abmahngesetz sind die Anforderungen an Abmahner und Abmahnungen deutlich gestiegen. KLÄNER Rechtsanwälte bietet den Abgemahnten eine kostenlose Erstberatung an. Ohne „Wenn und Aber“ und vor allem ohne versteckte Kosten. Erst danach entscheiden Sie sich, ob Sie unsere anwaltliche Unterstützung im Kampf gegen den Abmahner in Anspruch nehmen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
+++ Update 7.9.2022: Mittlerweile liegen uns mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Ludolph im Auftrag von Herrn Torsten Schulz aus Witzenhausen vor. Herr Schulz würde unter dem xbaystore auf eBay Dentaltechnik-Artikel vertreiben. Abgemahnt wird auch hier die fehlende Registrierung im Verzeichnis LUCID. +++