Abmahnung Raphael Thomas für Restaurant Chi Keng
Mir ist eine urheber- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Raphael Thomas Rechtsanwälte, Oranienburgerstr. 23, 10178 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Ngo Quang Phu. Dieser sei Inhaber des Restaurants Chi Keng, so Sachbearbeiter Rechtsanwalt Kay Witte. Das abgemahnte Unternehmen hätte angeblich die Speisekarte des Chi Keng für das eigene Restaurant kopiert beziehungsweise übernommen. Dieses Verhalten wäre urheber- und wettbewerbswidrig. Die Kanzlei Raphael Thomas verlangt daher für den Abmahner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer und den Umfang der vermeintlich rechtsverletzenden Handlungen und schließlich die Erstattung von Abmahnkosten.
Was will der Abmahner genau?
Das abgemahnte Restaurant hätte die Speisekarte des Chi Keng annähernd 1:1 übernommen. Dies gelte sowohl für die Einteilung der Speisen in Unterkategorien sowie deren Reihenfolge, als auch für die Bezeichnung der einzelnen Gerichte und Zutatenangaben. eine Speisekarte würde urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG genießen, da sie als ein zu Gebrauchszwecken dienendes Werk über die erforderliche Individualität verfügen würde. Außerdem würde das abgemahnte Unternehmen gegen § 4 Nr. 3 UWG verstoßen, also unlauteren Wettbewerb betreiben. Das Chi Keng sei bundesweit bekannt. Dem Abmahner stünden Ansprüche aus § 97 UrhG, aus § 8 UWG und aus § 242 BGB auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz zu. Binnen einer knappen Frist, soll das abgemahnte Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgeben.
Unterlassungserklärung und Abmahnkosten
Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um eine Erklärung des Abgemahnten, dass er das beanstandete Verhalten einstellt. Für den Fall der Zuwiderhandlung, verspricht er die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Abmahner. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Raphael Thomas Rechtsanwälte verlangen außerdem für ihren Mandanten die Erstattung von Abmahnkosten nach einem Streitwert in Höhe von 20.000,00 €. Konkret würde das abgemahnte Unternehmen einen Betrag in Höhe von 984,60 € zahlen müssen.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung Raphael Thomas Rechtsanwälte erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Raphael Thomas Rechtsanwälte aus Berlin erhalten? Im Auftrag des Chi Keng oder eines anderen Abmahners? Bewahren Sie die Ruhe. Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab oder zahlen an den Abmahner. An der Berechtigung beziehungsweise an der Wirksamkeit der mir vorgelegten Abmahnung bestehen Zweifel. Nehmen Sie jedoch die Ihnen gesetzte Frist ernst. Ein Fristversäumnis kann unter Kostengesichtspunkten unangenehme Konsequenzen haben. Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit dem Abmahner und nutzen die bundesweite kostenlose Ersteinschätzung meiner Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.