RA Kilian Lenard Abmahnung abwehren

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Abmahnung Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail

Uns werden momentan mehrere Abmahnungen des Berliner Rechtsanwalts Kilian Lenard vorgelegt. RA Lenard tritt dabei im Auftrag des Herrn Martin Ismail auf. In der Abmahnung wird keine weitere Anschrift des Herrn Ismail mitgeteilt. Herr Ismail sei Teil der „Interessensgemeinschaft Datenschutz“, die sich der Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben habe. Der IG Datenschutz sei aufgefallen, dass unsere Mandanten auf ihren Webseiten Google Fonts verwendeten und die IP-Adressen der Webseitenbesucher damit in die USA weitergeleitet würden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seiner „Mandantschaft“ sei verletzt, wobei Rechtsanwalt Lenard nicht klar macht, ob er damit Herrn Ismail oder die vorgebliche „IG Datenschutz“ meint. Insgesamt wirkt die Abmahnung auf den Autoren des Artikels befremdlich.

Was möchten Martin Ismail und die IG Datenschutz?

Rechtsanwalt Lenard trägt vor, dass seine Mandantschaft einen Unterlassungsanspruch besitzen würde. Deutsche Gerichte hätten Betroffenen in den letzten zwei Jahren bei Datenschutzverstößen außerdem Schmerzensgelder in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro zugesprochen. Relativ kurios ist, dass in der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zwar angedeutet wird, der Abmahner aber vordergründig die Zahlung eines Betrags in Höhe von 170,00 Euro fordert. Die Formulierungen scheinen jedoch bewusst schwammig gewählt worden zu sein. Es ist nicht klar, ob bei Zahlung des Betrags von 170,00 Euro auf eine Unterlassungserklärung verzichtet werden würde.

Wo ist die Rechtsverletzung bei der Nutzung von Google Fonts?

Google Fonts sind zunächst Schriften, die beim Aufbau der jeweiligen Webseite eine Verbindung zu Google herstellen können. Anhand der eventuell an Google übermittelten IP-Adressen könnte Google theoretisch den Anschlussinhaber identifizieren. An dieser Stelle könnte es also zum notwendigen Personenbezug kommen. Dies jedoch nur, wenn Google eine gerichtliche Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter, der die IP-Adresse vergeben hat, erwirkt. Dies scheint nahezu ausgeschlossen zu sein. Denn auf welcher Grundlage sollte Google hier vorgehen können? Leider haben mehrere Gerichte an dieser Stelle in der Tat in den vergangenen Jahren die vielzitierte „Büchse der Pandora“ geöffnet und Massenabmahner geradezu eingeladen, vermeintliche DSGVO-Verstöße zu verfolgen. Eine spürbare Beeinträchtigung durch die Nutzung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers scheint es nicht zu geben.

Wer ist die IG Datenschutz?

Können wir bei Google jedenfalls momentan nichts zu finden. Das Kürzel IG steht für „Interessensgemeinschaft“. Aus anderen Mandaten wissen wir, dass sich hinter einer IG häufig eine Vereinigung von einzelnen Personen verbirgt. Dass Rechtsanwalt Lenard hierzu nichts genaues verlauten lässt, macht natürlich hellhörig. Er behauptet lediglich, dass die IG Datenschutz und der Herr Ismail existieren würden. Ladungsfähige Anschriften werden nicht genannt, obwohl diese natürlich relevant wären für Gegenansprüche oder auch negative Feststellungsklagen.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung.

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Wie reagieren auf eine Abmahnung von RA Lenard im Auftrag der IG Datenschutz / Martin Ismail?

Wir vermuten dass es sich um eine Abmahnwelle handeln könnte, stehen hier aber mit den Erkenntnissen ganz am Anfang. Unser Netzwerk ist deutschlandweit sensibilisiert. In allen Fällen von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen braucht es meist eine längere Zeit und eines hohen Aufwands, rechtswidrigen Abmahnern auf die Schliche zu kommen. Von daher stehen im Moment mehrere Optionen für den Umgang mit Abmahnungen von Rechtsanwalt Kilian Lenard für die IG Datenschutz zur Verfügung. Sollten Sie auch betroffen sein, können Sie sich gerne von uns beraten lassen. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie uns danach mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen sollten.

Rechtsanwalt Kläner hat selbst in der Vergangenheit beim Bundesdatenschutzbeauftragten gearbeitet und besitzt seither besondere Expertise in diesem Rechtsbereich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Kläner

Tobias Kläner
Rechtsanwalt
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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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