Abmahnung Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail
Uns werden momentan mehrere Abmahnungen des Berliner Rechtsanwalts Kilian Lenard vorgelegt. RA Lenard tritt dabei im Auftrag des Herrn Martin Ismail auf. In der Abmahnung wird keine weitere Anschrift des Herrn Ismail mitgeteilt. Herr Ismail sei Teil der „Interessensgemeinschaft Datenschutz“, die sich der Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben habe. Der IG Datenschutz sei aufgefallen, dass unsere Mandanten auf ihren Webseiten Google Fonts verwendeten und die IP-Adressen der Webseitenbesucher damit in die USA weitergeleitet würden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seiner „Mandantschaft“ sei verletzt, wobei Rechtsanwalt Lenard nicht klar macht, ob er damit Herrn Ismail oder die vorgebliche „IG Datenschutz“ meint. Insgesamt wirkt die Abmahnung auf den Autoren des Artikels befremdlich.
Was möchten Martin Ismail und die IG Datenschutz?
Rechtsanwalt Lenard trägt vor, dass seine Mandantschaft einen Unterlassungsanspruch besitzen würde. Deutsche Gerichte hätten Betroffenen in den letzten zwei Jahren bei Datenschutzverstößen außerdem Schmerzensgelder in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro zugesprochen. Relativ kurios ist, dass in der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zwar angedeutet wird, der Abmahner aber vordergründig die Zahlung eines Betrags in Höhe von 170,00 Euro fordert. Die Formulierungen scheinen jedoch bewusst schwammig gewählt worden zu sein. Es ist nicht klar, ob bei Zahlung des Betrags von 170,00 Euro auf eine Unterlassungserklärung verzichtet werden würde.
Wo ist die Rechtsverletzung bei der Nutzung von Google Fonts?
Google Fonts sind zunächst Schriften, die beim Aufbau der jeweiligen Webseite eine Verbindung zu Google herstellen können. Anhand der eventuell an Google übermittelten IP-Adressen könnte Google theoretisch den Anschlussinhaber identifizieren. An dieser Stelle könnte es also zum notwendigen Personenbezug kommen. Dies jedoch nur, wenn Google eine gerichtliche Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter, der die IP-Adresse vergeben hat, erwirkt. Dies scheint nahezu ausgeschlossen zu sein. Denn auf welcher Grundlage sollte Google hier vorgehen können? Leider haben mehrere Gerichte an dieser Stelle in der Tat in den vergangenen Jahren die vielzitierte „Büchse der Pandora“ geöffnet und Massenabmahner geradezu eingeladen, vermeintliche DSGVO-Verstöße zu verfolgen. Eine spürbare Beeinträchtigung durch die Nutzung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers scheint es nicht zu geben.
Wer ist die IG Datenschutz?
Können wir bei Google jedenfalls momentan nichts zu finden. Das Kürzel IG steht für „Interessensgemeinschaft“. Aus anderen Mandaten wissen wir, dass sich hinter einer IG häufig eine Vereinigung von einzelnen Personen verbirgt. Dass Rechtsanwalt Lenard hierzu nichts genaues verlauten lässt, macht natürlich hellhörig. Er behauptet lediglich, dass die IG Datenschutz und der Herr Ismail existieren würden. Ladungsfähige Anschriften werden nicht genannt, obwohl diese natürlich relevant wären für Gegenansprüche oder auch negative Feststellungsklagen.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Wie reagieren auf eine Abmahnung von RA Lenard im Auftrag der IG Datenschutz / Martin Ismail?
Wir vermuten dass es sich um eine Abmahnwelle handeln könnte, stehen hier aber mit den Erkenntnissen ganz am Anfang. Unser Netzwerk ist deutschlandweit sensibilisiert. In allen Fällen von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen braucht es meist eine längere Zeit und eines hohen Aufwands, rechtswidrigen Abmahnern auf die Schliche zu kommen. Von daher stehen im Moment mehrere Optionen für den Umgang mit Abmahnungen von Rechtsanwalt Kilian Lenard für die IG Datenschutz zur Verfügung. Sollten Sie auch betroffen sein, können Sie sich gerne von uns beraten lassen. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie uns danach mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen sollten.
Rechtsanwalt Kläner hat selbst in der Vergangenheit beim Bundesdatenschutzbeauftragten gearbeitet und besitzt seither besondere Expertise in diesem Rechtsbereich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Kläner

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Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.