Sachse Vertriebs GbR Abmahnung abwehren

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Abmahnung Sachse Vertriebs GbR wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz

Unser Büro ist mit der Verteidigung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR beauftragt worden. Gesellschafter der BGB-Gesellschaft sind Marlen und Swen Sachse aus Marienberg. Unserer Mandantin wird vorgeworfen über ihren Onlineshop Handdesinfektionsmittel der Marke Hartmann Sterillium angeboten zu haben. Dabei würde es sich um ein zugelassenes Arzneimittel handeln. Unsere Mandantin sei nicht im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 52a des Arzneimittelgesetzes (AMG), obwohl sie einen Arzneimittelgroßhandel im Sinne des Gesetzes betreiben würde. Außerdem würde es unserer Mandantin an einer Registrierung im Versandhandelsregister des Bundesinstitutes gemäß § 67 Abs. 8 AMG fehlen. An diese Ausführungen schließt ein Vergleichsangebot an, dass die Aufgabe des Vertriebs von Arzneimitteln durch unsere Mandantin und die Bezahlung Betrags in Höhe von 1.000,00 Euro an die Sachse Vertriebs GbR vorsieht. Die Abmahnung wird ausgesprochen vom bekannten Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage.

Sachse Vertriebs GbR macht mit weiteren Ansprüchen Druck

Um das Vergleichsangebot augenscheinlich attraktiver gestalten, weist Rechtsanwalt Sandhage im Anschluss an das Vergleichsangebot darauf hin, dass im Falle der Ablehnung des Angebots eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und Abmahnkosten in Höhe von 1.501,19 Euro bezahlt werden müssten. Der Unterlassungsstreitwert der hiesigen Angelegenheit würde 30.000,00 Euro betragen.

Screenshot aus Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR

Rechtsanwalt Sandhage geht aufgrund der für ihn „eindeutigen Rechtslage“ jedoch davon aus, dass weitere Schritte der Sachse Vertriebs GbR nicht nötig sein würden. Damit bleibt festzuhalten: Wenn der Abgemahnte das Vergleichsangebot der Sachse Vertriebs GbR annähme, dann dürfte er zunächst keinen weiteren Handel mit Arzneimitteln betreiben. Gleiches gilt für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Abmahnerin. In beiden Fällen müssten außerdem Zahlungen an die Abmahnerin und Rechtsanwalt Sandhage geleistet werden.

Vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage bereits bei. Danach droht für jeden Verstoßfall eine Zahlung von 3.500,00 Euro an den Abmahner. Gerade in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sollte stets sehr genau überlegt werden, ob tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgegeben wird oder nicht. Zum einen sollte man grundsätzlich nur Verträge mit Personen und Firmen eingehen denen man auch Vertrauen schenkt; zum anderen erweisen sich vergessene Unterlassungsverträge nach vielen Jahren noch als schier unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko für den Unterlassungsschuldner. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass Rechtsanwalt Sandhage in den vergangenen Jahren als Massen- und Dauerabmahner aufgefallen ist. Er hat eine unvernünftige Vielzahl an UWG-Abmahnungen für Kleinstgesellschaften aus dem In- und Ausland ausgesprochen. An anderer Stelle hatten wir vor längerer schon über Sandhage-Abmahnungen berichtet. Diese hatten stets einen Beigeschmack.

Vorteile einer anwaltlichen Beratung.

Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahn­kosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folge­haftungs­fallen zu erkennen und zu umgehen.

Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungs­erklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Auch Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR erhalten? So reagieren Sie richtig

Gehören Sie auch zu den Personen oder Firmen die von der Sachse Vertriebs GbR eine Abmahnung erhalten haben? Sollen Sie binnen kurzer Frist einem dubiosen Vergleich zustimmen oder alternativ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen vierstelligen Betrag an die Gesellschaft zahlen? Bleiben Sie ruhig. Möglicherweise ist auch Ihre Angelegenheit längst nicht so deutlich, wie Rechtsanwalt Sandhage dies in der Abmahnung vorgibt. Sollte sich die Abmahnung als unberechtigt erweisen, könnten Sie den Spieß sogar umdrehen und Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten von der Abmahnerin ersetzt verlangen. Der neu ins Gesetz eingefügte § 13 Abs. 5 UWG kann das möglich machen. Die Berechtigung der Abmahnung festzustellen ist Sache eines spezialisierten Rechtsanwalts. Profitieren Sie gerne von der Erfahrung unserer Kanzlei mit dem Abmahner. Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie ohne Wenn und Aber kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Tobias Kläner
Rechtsanwalt
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Wichtige Tipps und Regeln

Verhaltensregeln wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – diese Tipps und Regeln sollten Sie unbedingt beachten.
Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.
Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​
Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.
Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.
Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonst wie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen. Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstellation gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.
Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.
Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte. Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden.
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?

Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.
Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz. Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen. Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt. Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

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