Abmahnung Toolport GmbH durch SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte
Unserer Kanzlei ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Toolport GmbH aus Norderstedt vorgelegt worden. Die Abmahnung wird von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei SCHLÖMER & SPERL ausgesprochen. Der abgemahnten Person wird vorgeworfen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen Bildmaterial vervielfältigt und verwendet zu haben, welches der Toolport GmbH gehöre. Diese würde die ausschließlichen Nutzungsrechte daran besitzen. Es wird schließlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 684,27 Euro verlangt.
Urheberrechtsverletzung auch bei Privatverkäufen
Wer Fotomaterial auf der Plattform eBay Kleinanzeigen anlässlich von Privatverkäufen benutzt, muss genauso aufpassen wie ein gewerblicher Verkäufer, hinreichende Rechte am jeweils benutzten Bildmaterial zu besitzen. Der Privatverkauf heilt keine Urheberrechtsverletzung. Allenfalls bei der Frage nach der Zahlung von Schadensersatz wird dieser Umstand zu berücksichtigen sein. Auf Nummer sicher geht man, wenn man selbst Bildmaterial von der Angebotsware angefertigt hat und dieses dann auf der jeweiligen Plattform benutzt. Wenn man zuvor das jeweilige Produkt rechtmäßig erworben hatte, dann kommt unter der Aspekt des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auch die Benutzung des Bildmaterials des Verkäufers oder des Herstellers in Betracht. Bereits hier kann es im Einzelfall aber schon rechtlich komplex werden, da Rechtsketten sich häufig nicht ohne weiteres nachvollziehen lassen.
Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte verlangen für die Toolport GmbH schließlich von der abgemahnten Person die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung urheberrechtlichen Schadensersatzes in Höhe von 464,00 Euro sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 220,27 Euro. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt im vorliegenden Fall 13 Tage. Anspruchsgrundlagen für die genannten urheberrechtlichen Ansprüche wären § 97 Abs. 1 und Abs.2 sowie § 97a Abs. 2 UrhG.
Legitimität der Abmahnung prüfen lassen. Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.
Abmahnkosten reduzieren. Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Teure Haftungsrisiken vermeiden. Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.
Unterlassungserklärung optimieren. Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.
Auch Abmahnung von Toolport GmbH erhalten – wie reagiert man richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte im Auftrag der Toolport GmbH erhalten? Nehmen Sie die Ihnen gesetzten Fristen auf jeden Fall ernst, auch wenn Sie meinen, dass die Abmahnung unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich ist. Im Urheberrecht sind kurze Fristen keine Seltenheit und werden von den Gerichten immer wieder bestätigt. Lassen Sie sich innerhalb der Ihnen gesetzten Frist qualifiziert beraten und unterschreiben möglichst die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unsere Kanzlei bietet insoweit einen kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wie freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

Kostenfreie Erstberatung
Wichtige Tipps und Regeln
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
• Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
• Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
• Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
• Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein
Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von Abmahnopfern.
Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang. Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren. Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.