Unserer Kanzlei ist eine urheberrechtliche Abmahnung der Toolport GmbH aus Norderstedt vorgelegt worden. Die Abmahnung wird von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei SCHLÖMER & SPERL ausgesprochen. Der abgemahnten Person wird vorgeworfen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen Bildmaterial vervielfältigt und verwendet zu haben, welches der Toolport GmbH gehöre. Diese würde die ausschließlichen Nutzungsrechte daran besitzen. Es wird schließlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 684,27 Euro verlangt.
Urheberrechtsverletzung auch bei Privatverkäufen
Wer Fotomaterial auf der Plattform eBay Kleinanzeigen anlässlich von Privatverkäufen benutzt, muss genauso aufpassen wie ein gewerblicher Verkäufer, hinreichende Rechte am jeweils benutzten Bildmaterial zu besitzen. Der Privatverkauf heilt keine Urheberrechtsverletzung. Allenfalls bei der Frage nach der Zahlung von Schadensersatz wird dieser Umstand zu berücksichtigen sein. Auf Nummer sicher geht man, wenn man selbst Bildmaterial von der Angebotsware angefertigt hat und dieses dann auf der jeweiligen Plattform benutzt. Wenn man zuvor das jeweilige Produkt rechtmäßig erworben hatte, dann kommt unter der Aspekt des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auch die Benutzung des Bildmaterials des Verkäufers oder des Herstellers in Betracht. Bereits hier kann es im Einzelfall aber schon rechtlich komplex werden, da Rechtsketten sich häufig nicht ohne weiteres nachvollziehen lassen.
Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte verlangen für die Toolport GmbH schließlich von der abgemahnten Person die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung urheberrechtlichen Schadensersatzes in Höhe von 464,00 Euro sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 220,27 Euro. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt im vorliegenden Fall 13 Tage. Anspruchsgrundlagen für die genannten urheberrechtlichen Ansprüche wären § 97 Abs. 1 und Abs.2 sowie § 97a Abs. 2 UrhG.
Auch Abmahnung von Toolport GmbH erhalten – wie reagiert man richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte im Auftrag der Toolport GmbH erhalten? Nehmen Sie die Ihnen gesetzten Fristen auf jeden Fall ernst, auch wenn Sie meinen, dass die Abmahnung unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich ist. Im Urheberrecht sind kurze Fristen keine Seltenheit und werden von den Gerichten immer wieder bestätigt. Lassen Sie sich innerhalb der Ihnen gesetzten Frist qualifiziert beraten und unterschreiben möglichst die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unsere Kanzlei bietet insoweit einen kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wie freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner