Meiner Kanzlei liegt eine äußerungsrechtliche Abmahnung des Zahnarztes Dr. med Dr. med dent. Thomas Phielepeit, Lerchenfeld 14, 22081 Hamburg vor. Ausgesprochen wird diese Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wachs, Osterstr. 116, 20259 Hamburg. Gegenstand der Abmahnung sind Äußerungen einer Patientin des Arztes auf der bekannten Bewertungsplattform Jameda.
Falsche Tatsachenbehauptungen oder Meinungsfreiheit?
Dr. Wachs Rechtsanwälte gelangen in dem Abmahnschreiben zu der Auffassung, dass Äußerungen der Patientin wie „Immer schön Geld kassieren…und dazu noch unsensibel“ und „Mir kam das seltsam vor, erinnert ein wenig an Abzocke an Patienten, die es halt nicht besser wissen. Mit „Angstmacherei“ lässt sich halt gut Geld verdienen! Ausserdem war der Artzt nicht sehr empathisch und wirkte genervt. Habe den Arzt gewechselt. Bitte diesen Arzt meiden!“ rechtswidrig wären und nicht von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes das Jedermanns-Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, gedeckt wäre.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Kostenerstattung gefordert
Dr. Wachs Rechtsanwälte forderten von der Patientin die Entfernung der vermeintlichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen über den Zahnarzt aus dem Internet; außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie schließlich Kostenerstattung aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 € – mithin ein Betrag von insgesamt 887,03 €. Die Patientin entschloss sich, keine Unterlassungserklärung abzugeben und auch die übrigen Ansprüche, die von Dr. Dr. Thomas Phielepeit geltend gemacht wurden, nicht anzuerkennen. Dr. Wachs Rechtsanwälte beantragten daraufhin am Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Landgericht Hamburg hält Äußerungen der Patientin für rechtmäßig
Das Landgericht Hamburg hat gegen die Patientin dann zwar eine einstweilige Verfügung erlassen (Beschluss vom 15.02.2018 – Az. 324 O 30/18); diese bezieht sich jedoch nicht auf die oben aufgeführten Äußerungen. Insoweit wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Beschlussverfügung durch das Landgericht Hamburg offensichtlich abgewiesen. Ausweislich der zugestellten Entscheidung, wurde die Patientin „nur“ verurteilt, andere Tatsachenbehauptungen über den Zahnarzt nicht zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits muss der Zahnarzt, wegen des verlorenen Teils des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung daher 50 % tragen. Das Landgericht Hamburg stärkt mit dieser Entscheidung die Äußerungsrechte der Patienten.
Abmahnung von Dr. Wachs Rechtsanwälte erhalten – wie reagieren?
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Dr. Wachs Rechtsanwälte erhalten haben, stehe ich Ihnen bei Bedarf bundesweit zur Verfügung. Geben Sie auf keinen Fall leichtfertig die der Abmahnung beiliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung ab. Lassen Sie die Abmahnung von einem Spezialisten auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Die ungeprüfte Abgabe einer Unterlassungserklärung könnte weit reichende finanzielle Folgen für Sie haben, die Sie ohne vorherige Beratung nicht kennen werden. Rufen Sie mich an, ich kenne den Abmahner.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner