Abmahnungen rs reisen & schlafen GmbH – Stand der Dinge

Wichtige Tipps und Regeln

Keine unüberlegten Schnellschüsse! Lassen Sie sich in Ruhe beraten und Ihre Optionen verdeutlichen. Hektik nutzt der Gegner meist gnadenlos aus.

Der gegnerische Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Abmahners und wird keinen Vergleich zu Ihren Gunsten verhandeln. Jede Verhandlung unterbricht außerdem (zu ihrem Nachteil) die Verjährungsfrist.​

Sie denken, die gesetzten Fristen sind zu kurz und die Abmahnung sei deshalb unwirksam oder rechtsmissbräuchlich? Seien Sie hier vorsichtig. Die Rechtsprechung hält auch sehr knappe Fristen für wirksam.

Fast immer ist die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung viel zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie dem Abmahner nur das geben, was ihm auch wirklich zusteht.

Keine Abmahnung ohne gegnerische Kostennote. Oft ist die Kostenrechnung des Gegners aber überhöht. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, fallen gar keine Kosten an. Lassen Sie die Abmahnung auch unter dem Kostenaspekt prüfen.​

Die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hat die Touristikbranche im vergangenen Jahr mit einer beispiellosen Abmahnwelle in Atem gehalten. Ab Februar 2018 wurden die ersten Hoteliers, Besitzer von Ferienwohnungen und Pensionen wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Ganz überwiegend ging es dabei um das Thema Datenschutz und einen fehlenden Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission. Beauftragter und abmahnender Anwalt auf Seiten der rs reisen & schlafen GmbH war Joachim Pollack aus Leipzig. Bis Ende Mai 2018 verlangte Pollack in etlichen Fällen für seine Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten, also die ab Mahngebühr, aus einem Streitwert von meist 20.000,00 €. Im Ergebnis sollten die abgemahnten Touristiker Beträge in Höhe von 1.171,67 € an die Hamburger Gesellschaft zahlen. Ab September 2018 wurde vereinzelt auch die Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk mandatiert. Bei vielen Abgemahnten keimte schnell der Verdacht auf, dass aufgrund der Frequenz der Abmahnungen, des fast immer gleichen Wortlauts der Abmahnungstexte und der sehr merkwürdig anmutenden Webseite der rs reisen & schlafen GmbH irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde.

 

Reisebuchungen über das Internet oder das Telefon nicht möglich

Schnell wurde dann deutlich, dass Reisebuchungen über das Internet oder telefonisch bei der rs reisen und schlafen GmbH nicht möglich waren. Einige Mandanten von mir machten sich persönlich auf die Reise zur angegebenen Geschäftsanschrift Hamburger Ballindamm 39. Diese gehört zum Europa-Passage. Die rs reisen & schlafen GmbH war auf mehrfache Nachfrage dort weder dem Centermanagement noch den benachbarten Unternehmen bekannt. Wenn nun weder telefonisch noch online Reisebuchungen- oder Vermittlungen möglich sind und die abmahnende Gesellschaft auch vor Ort kein Ladenlokal unterhält, dann stellt sich natürlich die legitime Frage nach einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ohne ein solches fehlt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Berechtigung. Auch die Fachpresse griff das Thema auf und stellte immer wieder eigene Recherchen an.

 

Geschätzt über 400 Abmahnungen

Der Autor dieses Artikels schätzt die Gesamtzahl der von der rs reisen & schlafen GmbH ausgesprochenen Abmahnungen im Jahr 2018 auf über 400. Allein meine Kanzlei hat über 100 Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH bearbeitet. Insgesamt bekannt geworden sind bisher über 240 Abmahnungen, die mit Aktenzeichen auf dem Blog meines Kollegen Niklas Plutte säuberlich aufgelistet sind. Es dürfte aber durchaus eine Dunkelziffer geben, weil nicht jede Abmahnung meinen Kollegen und mir bekannt geworden ist (an dieser Stelle danke ich Kai Harzheim und Niklas Plutte für den Austausch und die gute Zusammenarbeit). Es wird eine beträchtliche Anzahl an Reisebüros, Hoteliers und Betreiber von Pensionen geben, welche die Forderungen der rs reisen & schlafen GmbH sang- und klanglos erfüllt haben.

 

Vereinnahmung von Vertragsstrafen

Man wird sich fragen müssen, welches tatsächliche Interesse eine Gesellschaft, die erst im Jahr 2017 gegründet worden ist, daran hat, eine so beträchtliche Anzahl an Abmahnungen auszusprechen. Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Kaufmann würde die damit einhergehenden Prozessrisiken nicht eingehen. Wer geglaubt hat, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Zahlung der geforderten Abmahngebühr wäre der Schrecken vorbei, dürfte sich geirrt haben. Mir sind zwischenzeitlich mehrere Fälle vorgelegt worden, in den Reisebüros, die im Jahr 2018 eine Unterlassungserklärung gegenüber rs reisen und schlafen GmbH abgegeben hatten, zwischenzeitlich wieder Post bekommen haben und nunmehr durch Rechtsanwalt Pollack oder die Geschäftsführerin Petra Wesche direkt zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden. Mit anderen Worten: Die rs reisen & schlafen GmbH überprüft die eingegangenen Unterlassungsverträge genau. Wer gegen die eingegangenen Verpflichtungen verstößt, dem drohen hohe vertragliche Strafzahlungen. Die Vertragsstrafen sollen zwischenzeitlich auch mit gerichtlicher Hilfe seitens des Abmahners verfolgt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Mehrere meiner Mandanten haben bereits im vergangenen Jahr Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen rs reisen & schlafen GmbH bzw. die dahinter stehenden Personen gestellt. Die Ermittlungen werden zentral unter folgendem Aktenzeichen geführt:

3413 Js 1 / 19. 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH erhalten haben und von einem strafbaren Verhalten ausgehen, sind Sie dazu angehalten, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Hamburg zu dem vorgenannten Aktenzeichen ebenfalls vorzutragen. Sofern die Hamburger Gesellschaft tatsächlich zum Zeitpunkt der Aussprache der Abmahnungen nicht mit den Abgemahnten in Wettbewerb stand, könnte eine Strafbarkeit wegen gewerblichen und gegebenenfalls auch bandenmäßigen Betrugs in Betracht kommen. Da bisher keine Einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft bekannt geworden ist, gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen fortgeführt werden.

 

Mehrere zivilrechtliche Verfahren

Zwischenzeitlich werden mehrere zivilrechtliche Verfahren gegen MS reisen und schlafen GmbH geführt oder von rs reisen und schlafen GmbH betrieben. Ein Mandant von mir hatte am Landgericht Hamburg negative Feststellungsklage erhoben gerichtet auf die Feststellung, dass die rs reisen und schlafen GmbH keinen Unterlassungsanspruch und auch keinen Kostenerstattungsanspruch gegen meinen Mandanten hat. Die rs reisen und schlafen GmbH hat sich durch die Kanzlei Schulenberg und schenk aus Hamburg gegen die Klage verteidigen lassen. Mit Klageerwiderung wurde (ohne weiteren Beweisantritt) mitgeteilt, dass die Hamburger Gesellschaft im Jahr der Gründung 2017 bereits einen Gewinn in Höhe von knapp 190.000,00 € aufgrund ihrer satzungsmäßigen Tätigkeiten erwirtschaftet hätte, man in den Busreisemarkt einsteigen würde und auch im Bereich des Medizintourismus tätig sei.

Offensichtlich fürchtete man jedoch die Rechtsprechung der Hamburger Gerichte und verklagte meinen Mandanten darauf hin am Landgericht Frankfurt am Main mittels einer Leistungsklage und erklärte dort gleichzeitig, auf das Recht der einseitigen Klagerücknahme zu verzichten. Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“. Weil eine Leistungsklage in diesem Fall vorrangig vor der negativen Feststellungsklage ist, hatte mein Mandant das Verfahren am Landgericht Hamburg daraufhin für erledigt zu erklären. Über die Kosten des Verfahrens wird das Landgericht Hamburg noch separat entscheiden. Die Angelegenheit wird nun in Kürze in Frankfurt verhandelt werden. Es sind auch noch weitere Verfahren am Landgericht Frankfurt und auch am Landgericht Bochum gegen rs reisen & schlafen anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor.

 

Auch von rs reisen & schlafen abgemahnt oder verklagt worden?

Sind Sie ebenfalls von der rs reisen & schlafen GmbH abgemahnt oder verklagt worden? Durch Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig oder von Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk? Oder von einem Tochter- oder Schwesterunternehmen der rs reisen & schlafen GmbH, die auf der Webseite der Gesellschaft benannt werden (z.B. die gn gute Nacht GmbH)? Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner. Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnungen der rs reisen und schlafen GmbH. Ich kenne den Abmahner gut. Fast keiner meiner Mandanten hat bislang einen Cent an den Abmahner bezahlt. Weil die Fälle auch überwiegend verjährt sind und im Übrigen einiges für rechtsmissbräuchliches Handeln des Abmahners spricht, wird dies auch so bleiben. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner

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Gute Gründe für eine anwaltliche Beratung

Wir beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder ob z.B. Formfehler vorliegen.

Wir helfen Ihnen, die geforderten Abmahnkosten deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden​.

Wir helfen, gefährliche und teure Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umgehen.

Wir modifizieren, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten falls dies notwendig ist.

Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung

Wir kennen den Abmahner. Senden Sie uns Ihre Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht.

Häufig gestellte Fragen

Sie senden uns die Unterlagen zu Ihrem Fall über das Kontaktformular, per E-Mail oder per WhatsApp.

Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt unsere Antwort noch am Tag der Anfrage, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir gemeinsam ausführlich Ihre Handlungsoptionen und finden die für Sie wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung.

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Wenn Sie wissentlich die Rechtsverletzungen anderer Personen geduldet, unterstützt oder sonstwie gefördert haben, wird sich daraus ein Vorwurf gegenüber Ihnen formulieren lassen.

Häufig wird uns diese Frage allerdings innerhalb einer Familien-Konstealltion gestellt. Hier gelten strategische und prozessuale Besonderheiten, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung helfen können. Sprechen Sie uns direkt darauf an.

Meistens nicht. Im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht sind z.B. extrem kurze Fristen an der Tagesordnung und zulässig. 7 Tage ab Zugang der Abmahnung sind keine Seltenheit und werden von der Rechtsprechung als zulässig bestätigt.

Ja, meistens lohnt sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts. In vielen fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale, von der alles inkludiert ist. Das schafft auf beiden Seiten Transparenz und Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

  • Wir beurteilen, ob die Ihnen zugegangene Abmahnung berechtigt ist und ob Sie handeln müssen
  • Wir helfen Ihnen, Abmahnkosten teilweise oder vollständig zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen nur „soviel“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie Sie wirklich müssen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Wir helfen Ihnen, Folgehaftungsfallen zu erkennen und zu umschiffen und beraten Sie, wenn Sie es wünschen, strategisch
  • Wir holen in den allermeisten Fällen unsere eigenen Kosten mehr als wieder rein

Das hängt von Ihrem Fall und dem entstehenden Aufwand ab. Nach Überprüfung Ihrer Abmahnung und den dann verbleibenden Handlungsoptionen können wir Ihnen exakt die Kosten nennen, die in Ihrer Angelegenheit entstehen. Das Thema Kosten stets fair und für Sie transparent zu halten, ist unser Selbstverständnis.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, der Abmahner also die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche tatsächlich besitzt, kann der Abmahner nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist sofort vor Gericht ziehen. Die dann entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten, die der Abmahner nur für die Abmahnung verlangt hatte.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Frist, und wenn sie noch so kurz ist, unbedingt beachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, die Ihnen gesetzte Frist noch einmal verlängern zu lassen. Dafür benötigen Sie aber das ausdrückliche Okay des Abmahners.

Keine Abmahnung ohne Unterlassungserklärung. Sie ist das, was jeder Abmahner möchte. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Und was ist unter „strafbewehrt“ zu verstehen?
Man kann eine Unterlassungserklärung getrost als das Herzstück jedes Unterlassungsbegehrens bezeichnen.

Denn nur durch die Abgabe einer hinreichenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bei einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung der Unterlassungsanspruch des Abmahners beseitigt, genauer: Die Wiederholungsgefahr. Und nur dadurch wird dann ein gerichtliches Verfahren über den Unterlassungsanspruch vermieden.

Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur abgegeben werden, wenn es einen Unterlassungsanspruch des Gegners gibt und wenn die Abgabe auch strategisch sinnvoll ist. Gerade letzterer Aspekt spielt eine große Rolle in unserer Beratung von  Frommer Legal Abmahnopfern.

Nein. In vielen Fällen muss nicht oder zumindest nicht soviel erklärt werden, wie der Abmahner das gerne hätte.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterlassungserklärung und die Annahme durch den Abmahner ein privatwirtschaftlicher Vertrag sind. Der Vertrag gilt für Sie unter normalen Umständen 30 Jahre lang.

Überlegen Sie sich daher gut, was Sie dem Abmahner versprechen und was nicht. Bei einer berechtigten Abmahnung verhindert die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung ein teures gerichtliches Verfahren.

Wenn man sein Unterlassungsversprechen tatsächlich beherrschen kann, ist die Abgabe einer (gegenüber der Vorlage des Abmahners) modifizierten Unterlassungserklärung durchaus sinnvoll. Wenn nicht, kann die Abgabe einer zu weit gefassten Erklärung durchaus dramatische Konsequenzen wirtschaftlicher Art haben.

Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein Verfahren im sogenannten Eilrechtsschutz.

Der Abmahner stellt nach erfolglosem Fristablauf einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht. Der Abgemahnte wird vom Gericht bei einem solchen Antrag meistens nicht angehört. Wenn das Gericht dann die einstweilige Verfügung erlässt, muss der Abmahner den Beschluss des Gerichts dem Abgemahnten noch zustellen lassen.

Die Zustellung nimmt ein Gerichtsvollzieher vor. Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür des Abgemahnten und drückt ihm die gerichtliche einstweilige Verfügung in die Hand. Alternativ wird die Verfügung vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten des Abgemahnten eingelegt.

Die Verfügung ist ab diesem Moment wirksam. Der Abgemahnte, der vorher keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung hatte, kann gegen die einstweilige Verfügung jetzt Widerspruch bei Gericht einlegen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

„Wir kennen den Abmahner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung“

Rechtsanwalt Tobias Kläner
Tobias Kläner
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