Die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hat die Touristikbranche im vergangenen Jahr mit einer beispiellosen Abmahnwelle in Atem gehalten. Ab Februar 2018 wurden die ersten Hoteliers, Besitzer von Ferienwohnungen und Pensionen wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Ganz überwiegend ging es dabei um das Thema Datenschutz und einen fehlenden Link zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission. Beauftragter und abmahnender Anwalt auf Seiten der rs reisen & schlafen GmbH war Joachim Pollack aus Leipzig. Bis Ende Mai 2018 verlangte Pollack in etlichen Fällen für seine Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten, also die ab Mahngebühr, aus einem Streitwert von meist 20.000,00 €. Im Ergebnis sollten die abgemahnten Touristiker Beträge in Höhe von 1.171,67 € an die Hamburger Gesellschaft zahlen. Ab September 2018 wurde vereinzelt auch die Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk mandatiert. Bei vielen Abgemahnten keimte schnell der Verdacht auf, dass aufgrund der Frequenz der Abmahnungen, des fast immer gleichen Wortlauts der Abmahnungstexte und der sehr merkwürdig anmutenden Webseite der rs reisen & schlafen GmbH irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde.
Reisebuchungen über das Internet oder das Telefon nicht möglich
Schnell wurde dann deutlich, dass Reisebuchungen über das Internet oder telefonisch bei der rs reisen und schlafen GmbH nicht möglich waren. Einige Mandanten von mir machten sich persönlich auf die Reise zur angegebenen Geschäftsanschrift Hamburger Ballindamm 39. Diese gehört zum Europa-Passage. Die rs reisen & schlafen GmbH war auf mehrfache Nachfrage dort weder dem Centermanagement noch den benachbarten Unternehmen bekannt. Wenn nun weder telefonisch noch online Reisebuchungen- oder Vermittlungen möglich sind und die abmahnende Gesellschaft auch vor Ort kein Ladenlokal unterhält, dann stellt sich natürlich die legitime Frage nach einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ohne ein solches fehlt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Berechtigung. Auch die Fachpresse griff das Thema auf und stellte immer wieder eigene Recherchen an.
Geschätzt über 400 Abmahnungen
Der Autor dieses Artikels schätzt die Gesamtzahl der von der rs reisen & schlafen GmbH ausgesprochenen Abmahnungen im Jahr 2018 auf über 400. Allein meine Kanzlei hat über 100 Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH bearbeitet. Insgesamt bekannt geworden sind bisher über 240 Abmahnungen, die mit Aktenzeichen auf dem Blog meines Kollegen Niklas Plutte säuberlich aufgelistet sind. Es dürfte aber durchaus eine Dunkelziffer geben, weil nicht jede Abmahnung meinen Kollegen und mir bekannt geworden ist (an dieser Stelle danke ich Kai Harzheim und Niklas Plutte für den Austausch und die gute Zusammenarbeit). Es wird eine beträchtliche Anzahl an Reisebüros, Hoteliers und Betreiber von Pensionen geben, welche die Forderungen der rs reisen & schlafen GmbH sang- und klanglos erfüllt haben.
Vereinnahmung von Vertragsstrafen
Man wird sich fragen müssen, welches tatsächliche Interesse eine Gesellschaft, die erst im Jahr 2017 gegründet worden ist, daran hat, eine so beträchtliche Anzahl an Abmahnungen auszusprechen. Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Kaufmann würde die damit einhergehenden Prozessrisiken nicht eingehen. Wer geglaubt hat, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Zahlung der geforderten Abmahngebühr wäre der Schrecken vorbei, dürfte sich geirrt haben. Mir sind zwischenzeitlich mehrere Fälle vorgelegt worden, in den Reisebüros, die im Jahr 2018 eine Unterlassungserklärung gegenüber rs reisen und schlafen GmbH abgegeben hatten, zwischenzeitlich wieder Post bekommen haben und nunmehr durch Rechtsanwalt Pollack oder die Geschäftsführerin Petra Wesche direkt zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden. Mit anderen Worten: Die rs reisen & schlafen GmbH überprüft die eingegangenen Unterlassungsverträge genau. Wer gegen die eingegangenen Verpflichtungen verstößt, dem drohen hohe vertragliche Strafzahlungen. Die Vertragsstrafen sollen zwischenzeitlich auch mit gerichtlicher Hilfe seitens des Abmahners verfolgt werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Mehrere meiner Mandanten haben bereits im vergangenen Jahr Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen rs reisen & schlafen GmbH bzw. die dahinter stehenden Personen gestellt. Die Ermittlungen werden zentral unter folgendem Aktenzeichen geführt:
3413 Js 1 / 19.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH erhalten haben und von einem strafbaren Verhalten ausgehen, sind Sie dazu angehalten, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Hamburg zu dem vorgenannten Aktenzeichen ebenfalls vorzutragen. Sofern die Hamburger Gesellschaft tatsächlich zum Zeitpunkt der Aussprache der Abmahnungen nicht mit den Abgemahnten in Wettbewerb stand, könnte eine Strafbarkeit wegen gewerblichen und gegebenenfalls auch bandenmäßigen Betrugs in Betracht kommen. Da bisher keine Einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft bekannt geworden ist, gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen fortgeführt werden.
Mehrere zivilrechtliche Verfahren
Zwischenzeitlich werden mehrere zivilrechtliche Verfahren gegen MS reisen und schlafen GmbH geführt oder von rs reisen und schlafen GmbH betrieben. Ein Mandant von mir hatte am Landgericht Hamburg negative Feststellungsklage erhoben gerichtet auf die Feststellung, dass die rs reisen und schlafen GmbH keinen Unterlassungsanspruch und auch keinen Kostenerstattungsanspruch gegen meinen Mandanten hat. Die rs reisen und schlafen GmbH hat sich durch die Kanzlei Schulenberg und schenk aus Hamburg gegen die Klage verteidigen lassen. Mit Klageerwiderung wurde (ohne weiteren Beweisantritt) mitgeteilt, dass die Hamburger Gesellschaft im Jahr der Gründung 2017 bereits einen Gewinn in Höhe von knapp 190.000,00 € aufgrund ihrer satzungsmäßigen Tätigkeiten erwirtschaftet hätte, man in den Busreisemarkt einsteigen würde und auch im Bereich des Medizintourismus tätig sei.
Offensichtlich fürchtete man jedoch die Rechtsprechung der Hamburger Gerichte und verklagte meinen Mandanten darauf hin am Landgericht Frankfurt am Main mittels einer Leistungsklage und erklärte dort gleichzeitig, auf das Recht der einseitigen Klagerücknahme zu verzichten. Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“. Weil eine Leistungsklage in diesem Fall vorrangig vor der negativen Feststellungsklage ist, hatte mein Mandant das Verfahren am Landgericht Hamburg daraufhin für erledigt zu erklären. Über die Kosten des Verfahrens wird das Landgericht Hamburg noch separat entscheiden. Die Angelegenheit wird nun in Kürze in Frankfurt verhandelt werden. Es sind auch noch weitere Verfahren am Landgericht Frankfurt und auch am Landgericht Bochum gegen rs reisen & schlafen anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor.
Auch von rs reisen & schlafen abgemahnt oder verklagt worden?
Sind Sie ebenfalls von der rs reisen & schlafen GmbH abgemahnt oder verklagt worden? Durch Rechtsanwalt Joachim Pollack aus Leipzig oder von Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk? Oder von einem Tochter- oder Schwesterunternehmen der rs reisen & schlafen GmbH, die auf der Webseite der Gesellschaft benannt werden (z.B. die gn gute Nacht GmbH)? Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner. Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnungen der rs reisen und schlafen GmbH. Ich kenne den Abmahner gut. Fast keiner meiner Mandanten hat bislang einen Cent an den Abmahner bezahlt. Weil die Fälle auch überwiegend verjährt sind und im Übrigen einiges für rechtsmissbräuchliches Handeln des Abmahners spricht, wird dies auch so bleiben. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner